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Hallo Ihr Lieben,
was ist eigentlich bei der Anlage U - Sachleistungen anzugeben? Der subjektive oder der objektive Wohnwert?
// tz
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2013 15:11
Moin Zeus,
guckst Du <hier> (BFH, Urteil vom 12. 4. 2000 - XI R 127/96):
Überlässt der geschiedene Ehemann seiner Ehefrau, die beide Miteigentümer eines Einfamilienhauses sind, aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung das Haus zur alleinigen Nutzung, so kann er den Mietwert seines Miteigentumsanteils als Sonderausgabe i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG absetzen.
Mietwert = Objektiver Wohnwert
Eine anderslautende, neuere Rechtsprechung ist mir nicht bekannt.
Gruß
United
Geschrieben : 16.12.2013 16:14
ahhhja -
Danke
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2013 16:40