Hallo,
bei unserer Scheidung wurde vereinbart, dass sich meine Exfrau verpflichtet die Anlage U für meine Steuererklärung zu unterschreiben. Im Gegenzug habe ich mich verpflichtet ihr den evtl. entstehenden Nachteil auszugleichen.
Jetzt hat sie ihren Bescheid vom FA bekommen mit der Aufforderung einer Nachzahlung. Sie hat mich schriftlich (per Einschreiben) aufgefordert den Betrag bis zum 15.01.13 auf Ihr Konto zu überweisen damit sie das Geld fristgerecht an das FA weiterleiten kann.
Eine Kopie des Bescheides hat sie dem Brief beigelegt, jedoch mit folgender Einschränkung:
- Die Bankverbindung vom FA (befindet sich in der Regel am Fuß des Briefes des Bescheides) wurde nicht mitkopiert.
- Das Datum des Bescheides wurde unkenntlich gemacht.
Nur eines hat sie vergessen vor mir zu verbergen. Das Zahlungsziel der Nachzahlung. Das ist nämlich der 28.01.13.
Ich habe mich gefragt was sie 13 Tage mit dem Geld auf ihrem Konto möchte und ein Anruf bei meinem Steuerberater hat mich stutzig gemacht:
- Da ich nicht weiß an welchem Datum der Bescheid ausgestellt wurde, weiß ich natürlich auch nicht wann die Einspruchfrist endet.
Ich habe mich also bei dem zuständigen FA nach deren Bankverbindung erkundigt und weiß auch jetzt, dass der Bescheid am 19.12.12 ausgestellt wurde.
Jetzt könnte man folgendes Szenario durchspielen:
- Ich überweise das Geld auf das Konto der Exfrau zum 15.01.13.
- Nach dem Geldeingang auf ihr Konto legt sie Einspruch bei dem FA ein. Die Einspruchsfrist endet lt. www am 19.01.13.
- Sie korrigiert die Steuererklärung und die Nachzahlung fällt geringer aus und streicht die Differenz für sich ein.
Ich muss dazu vielleicht noch anmerken, dass meine Exfrau gerne Geld nimmt ohne etwas dafür zu tun (deswegen auch ganz gerne von mir) und zu ihrem Verwandtenkreis gehört ein Steuerberater mit eigener großer Kanzlei.
Nun zu meinen Fragen:
- Hat jemand Erfahrung mit so einer Geschichte und kann mir Ratschläge geben?
- Habe ich bei dem FA ein Recht auf Informationen bezgl. der Steuererklärung der Exfrau?
Schlussendlich noch an die Optimisten: Auf Fairness, Ehrlichkeit oder Unterstützung von meiner Exfrau kann ich nicht hoffen....
Gruss, Marco
Hi Marco,
wer sagt denn überhaupt dass das, was da als Nachzahlungsbetrag auf dem Bescheid steht, ihr Nachteil ist?
Der kann geringer - aber auch deutlich höher sein.
Nimm mal an, sie legt Einspruch ein und muss nichts mehr nachzahlen. Ohne den Unterhalt hätte sie aber eine fette Erstattung bekommen. Wie hoch ist jetzt der Nachteil?
Also: nimm den Bescheid und rechne durch, was sie ohne die Unterhaltszahlungen hätte nachzahlen müssen - die Differenz musst Du ersetzen.
Da normale Steuerpflichtige selten Nachzahlungen haben, kann es aber durchaus sein, dass ihre Forderung zu niedrig ist und Du gut fährst, einfach zu zahlen und still zu sein.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
Ich habe eine Berechnung von ihrem Steuerberater erhalten.
Ohne die Einkünfte des Unterhaltes hätte sie eine Erstattung bekommen. So bin ich also verpflichtet ihr die Ersattung auszugleichen und die Nachzahlung an das FA zu bezahlen.
Gruß, Marco
Hallo,
ich würde an deiner Stelle die Nachzahlung zum Termin des FA direkt überweisen. Und dies evtl. anschreiben, dass du der Überweiser bist wegen Nachteilsausgleich.
Und deiner Ex würde ich schreiben, dass du direkt an das FA überwiesen hast und zum Termin der FA-Zahlung ihr auch den Nachteil erstatten wirst.
Sophie
P.S. Du kannst ja noch mal beim FA nach Ablauf der Einspruchsfrist nachfragen ob ein Einspruch eingegangen ist. Wobei der Einspruch im Regelfall nicht dazu führt, dass die Zahlung nicht zu tätigen ist.
Hi,
Ohne die Einkünfte des Unterhaltes hätte sie eine Erstattung bekommen. So bin ich also verpflichtet ihr die Ersattung auszugleichen und die Nachzahlung an das FA zu bezahlen.
Dann ist es ja ok und Dein Sturm im Wasserglas völlig unnötig.
Was passiert denn, wenn sie Einspruch einlegt und diesem stattgegeben wird? Die Nachzahlung wird geringer und die fiktive Erstattung, die sie ohne die Unterhaltszahlungen erhalten hätte, wird höher. Die auszugleichende Differenz bleibt (abgesehen von ein paar Euro Progressionsgewinn, die in dem Rahmen zu betrachten kleinkariert wäre) gleich.
Du bist verpflichtet, diesen Nachteil komplett an sie zu bezahlen. Wenn sie es wünscht, natürlich auch gerne direkt an das Finanzamt. Wenn sie es nicht schriftlich angewiesen hat, bitte nicht an das Finanzamt. Im Zweifelsfall rennst Du sonst Deinem Geld wieder hinterher.
Gruss von der Insel
Moin.
ich würde an deiner Stelle die Nachzahlung zum Termin des FA direkt überweisen. Und dies evtl. anschreiben, dass du der Überweiser bist wegen Nachteilsausgleich.
Das würde ich gerade nicht tun. Schuldner der Nachzahlung ggü. dem FA ist Ex. Du schuldest Ex das Geld!
Offen gesagt, würde mich die Fristsetzung von Ex nicht wirklich jucken. Da Du weisst, wann Ex zu zahlen hat, kannst Du ja einfach das Geld pünktlich zu Ihrem Zahltag überweisen. Und auch das halte ich noch für großzügig. Steht denn irgendwo geschrieben, dass der Nachteil vor Nachzahlung an das FA auszugleichen ist??
Inwieweit Ex Einspruch gegen ihren Steuerbescheid aufgrund ihrer ganz persönlichen Sachverhalte einlegt, sollte übrigens nicht Dein Bier sein. Du musst ihr mE lediglich den Nachteil ausgleichen den sie hat, weil sie ihren Unterhalt als Einkommen versteuern muss - das aber auch in jedem Fall, weil Du ja Steuern gespart hast! Klar, wird ihr eigentliches Einkommen geringer aufgrund eines erfolgreichen Einspruchs, wird ggf. der zu versteuernde Unterhalt mit geringeren Grenzsteuersätzen belegt. Aber das kann m.E. nicht so viel ausmachen, ich vermute hier reden wir im Nachkommastellenbereich des Grenzsteuersatzes multipliziert mit der Unterhaltssumme . Da Du ja bereits auch einen StB involviert hast, lass ihn doch mal drüber schauen, wie groß er Dein tatsächliches Risiko einschätzt, hier etwas zuviel Nachteil auszugleichen.
Gruß, toto, ein unbescholtener Steuerbürger 😉
PS: Insel war 8 sec schneller.. 😉
Hallo Marco,
mein Mann bekommt den Steuerbescheid von der Ex zugeschickt und er überweißt das Geld direkt an das Finanzamt.
Ich meine allerdings, das die Ex verpflichtet ist die Steuerlast gering zu halten und muss, was ja normal ist alles angeben, Vers. etc.
damit die Zahlungen für den Mann gering sind.
Es würde ja keinen Sinn machen, wenn der Mann den Unterhalt absetzt um Steuern zu sparen und die Ex nichts angibt und da könnt ihr dann blechen.
Wir wissen aber auch das sie sich das Geld dann wiederholt, indem sie einen 2. Bescheid erstellen läßt und sich somit zuviel gezahltes Geld wiederholt.
Nur wir können es nicht beweisen, für uns ist das Betrug.
Ich würde versuchen einen ungeschwärzten zu bekommen und sagen, das Dein Steuerberater ihn vorab prüfen soll.
Grüße Elli
Moin Elli.
Auch hier nochmal der Hinweis, dass - in diesem Fall, da Ex einen eigene Steuererklärung macht - der Unterhaltszahler lediglich die Differenz an Steuerbelastung ausgleichen muss, die durch die zusätzliche Versteuerung des Unterhalts entsteht!
Ob die Ex für ihr reguläres Einkommen bspw. die Werbungskosten so penibel ansetzt um möglichst viel herauszuholen oder dem FA Steuern in den Rachen wirft, ist (bis auf geringfügige Progressionsnachteile) völlig irrelevant für den Unterhaltszahler!
Ebenso kann es dem Unterzahler eigentl egal sein, ob Ex Widerspruch einlegt gg ihren Steuerbescheid aufgrund Tatsachen, die mit dem Unterhalt nichts zu tun haben. Sie ist allerdings verpflichtet, den Unterhalt auch weiterhin anzusetzen. Tut sie das nicht dann mehr, begeht sie tatsächlich Steuerhinterziehung - aber ihr Bier!
Gruss, Toto
Guten Morgen,
dem FA Steuern in den Rachen wirft, ist (bis auf geringfügige Progressionsnachteile) völlig irrelevant für den Unterhaltszahler! "Zitat"
Wenn die Ex eine Steuererklärung macht und nur den Unterhalt versteuert von 13800€ und sie muss darauf hin pro Jahr ca. 1000 € steuern zahlen, wieso soll das dem Unterhaltszahleer egal sein?
Denn wenn sie ihre Angaben macht, würde der entstandene Nachteil nur ca. 100 € entsprechen.
Oder, versteh ich das alles falsch?
Zu Marco, in dem Verfahren spielte es keine Rolle welche Angaben sie gemacht hat, sondern nur wer die Zuschläge zu zahlen hat und wer dafür verantwortlich ist, das sie ihre Erklärung zu spät abgegeben hat
Grüße Elli
@Elli:
Kannst Du Dich bitte mit der im Forum angebotenen Zitierfunktion -entweder "Zitat einfügen"-Button oder "Zitat einfügen" rechts oben bei den Antworten- vetraut machen (z.B. im Testforum)?
Es ist etwas mühsam, rauszufinden, auf welchen Beitrag Du Dich beziehst. 😉
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@Elli:
Kannst Du Dich bitte mit der im Forum angebotenen Zitierfunktion -entweder "Zitat einfügen"-Button oder "Zitat einfügen" rechts oben bei den Antworten- vetraut machen (z.B. im Testforum)?
Es ist etwas mühsam, rauszufinden, auf welchen Beitrag Du Dich beziehst. 😉Grüssung
Marco
Ok, mal sehen ob es geklappt hat.
Ok, mal sehen ob es geklappt hat.
Fein :thumbup: ... wenn Du nun auch das löscht, worauf Du Dich nicht beziehst, ist´s perfekt!
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin.
Wenn die Ex eine Steuererklärung macht und nur den Unterhalt versteuert von 13800€ und sie muss darauf hin pro Jahr ca. 1000 € steuern zahlen, wieso soll das dem Unterhaltszahleer egal sein?
Also, meine Anmerkung bezog sich auf den Fall,dass es darum geht, ob Ex zB. 40.ooo€ zu versteuern hat (ohne Unterhalt) oder (um Deine Zahl zu nehmen) 53.800€. Dann muss der Unterhaltszahler ihr eben die Steuerbelastung auf das mehr von 13.800€ ausgleichen. Das ist immer dann vorteilhafter, wenn der Unterhaltszahler selbst einen höheren Grenzsteuersatz hat, als Ex. Weil so spart der Unterhaltszahler auf seiner Seite mehr Steuern als er Ex ausgleichen muss. Sonst würde man vermutlich nicht über Anlage U nachdenken müssen.
In diesem Fall, da Ex offensichtlich nur den KU versteuern muss und deshalb das steuerfreie Existenzminimum überschreitet, kommt es zu einem initialen Sprung in der Besteuerung. Ob Ex verpflichtet ist, dies auszunutzen weiß ich nicht. Wenn nein, müsst ihr Euch allerdings grundsätzlich überlegen, ob Anlage U sinnvoll ist!
Wenn ja, ihr also genau wusstet, dass sich Anlage U deshalb besonders gut rechnet, weil Ex keine steuerbaren Einkünfte hat und mit dem Ansatz von Werbungskosten etc auch nach KU unter das Existenzmin. rutscht, dann stellt sich mir allerdings die Frage, dass ihr nicht viel mehr hinterher wart, dass die Steuererklärung fristgerecht und "optimal" (in Eurem Sinn) gemacht wird. Weil das es für Ex nicht die höchste Prio hat, falls sie den Sachverhalt überhaupt durchblickt, ist irgendwie verständlich.
Gruß, toto
PS: Disclaimer: Ich bin alles andere als ein Steuerexperte!
PPS: Er zahlt 1.150 EUR KU pro Monat?
PPPS.: wir kapern hier den falschen Thread. Vielleicht kann ein Mod das ja verschieben.
Hallo!
Ich versuche das mal zusammen zu fassen:
Eine Übervorteilung durch die UH-Empfängerin ist in der Tat möglich, wenn sie in dieser Steuererklärung Ihr Einkommen zu hoch ansetzt bzw. Absetzposten "vergisst". Beides könnte Sie innerhalb der 4 Wochen problemlos korrigieren.
Ersteres sollte sich leicht prüfen lassen: Stimmt denn das im St-Bescheid vermerkte Einkommen mit dem Überein das Sie im Rahmen des UH-Urteiles angegeben hat?
Zweiteres ist schwierig zu prüfen, allerdings müssen Posten wie z.B. Versicherungen dort auftauchen. Wenn nicht, Ex zur Stellungsname auffordern. Damit gewinnst du Zeit.
Nachdem das FA dort ja recht auskunftsfreudig ist würde ich dann nach Ablauf der Frist einfach mal anfragen ob es denn einen Antrag auf Änderung gegeben hat (Eine Story dazu fällt dir sicher ein). Wenn nicht, dann kannst du zahlen, wenn doch, dann hExe auffordern den neuen Steuerbescheid zuzusenden.
Hi,
Da sich die Steuerschuld in Ellis Fall seit Jahren in der Vollstreckung befindet, kann nichts mehr herabgesetzt worden sein.
Man könnte in solch einem Fall mal ganz vorsichtig versuchen an nacheheliche Solidarität zu denken. Also gleiche Begründung wie bei der Zustimmung zur Zusammenveranlagung im Jahr der Trennung.
Allerdings dürfte sich das auf ganz simple "Abzugspositionen" beschränken, es muss niemand ein Steuerexperte sein und die Folgen eines Eintrags überblicken können.
Ansonsten:
Wenn nein, müsst ihr Euch allerdings grundsätzlich überlegen, ob Anlage U sinnvoll ist!
Durchrechnen und entweder es lohnt sich (auch mit "vergessenen" Angaben) oder es lohnt sich nicht.
Gruss von der Insel
Moin.
Also, meine Anmerkung bezog sich auf den Fall,dass es darum geht, ob Ex zB. 40.ooo€ zu versteuern hat (ohne Unterhalt) oder (um Deine Zahl zu nehmen) 53.800€. Dann muss der Unterhaltszahler ihr eben die Steuerbelastung auf das mehr von 13.800€ ausgleichen. Das ist immer dann vorteilhafter, wenn der Unterhaltszahler selbst einen höheren Grenzsteuersatz hat, als Ex.
Huhu,
was wart Ihr alle fleißig, ist ja doch alles etwas verwirrend und ich kenne mich ja auch nicht so gut aus.
Toto, habe ich das jetzt richtig verstanden, das ein Mann, die Steuern von diesen 40 000€ tragen müßte, wenn die Ex arbeiten würde?
Lg Elli
**Quoting korrigiert! @Elli: am Ende des zitierten Textes muss
stehen, nicht am Ende deines Textes.
Wenn ich Deine Frage richtig deute: Nein! Der Unterhaltszahler muss in diesem Beispiel die Mehrsteuern bezahlen, die auf das Einkommen von 40.001-53.800€ entfallen.
Denn dieser Betrag ist nur deshalb steuerpflichtig, weil er beim Unterhaltszahler steuerlich abgezogen wird (Anlage U). Macht also - grob geschossen - nur dann Sinn, wenn der Unterhaltszahler selbst mehr als 53.800 zu versteuern hat.
Gruss, Toto
Für Toto
Ach so, dann doch nur für den Unterhalt.
Er zahlt 2000 € Ehegattenunterhalt 400€ für ein Erw. Kind und 600€ für ein anderes Kind aus andere Ehe.
Grüße Elli
Da sich die Steuerschuld in Ellis Fall seit Jahren in der Vollstreckung befindet, kann nichts mehr herabgesetzt worden sein.
Sie kann doch mit den !. Steuerbescheiden zum Amtsgericht gehen und das Geld einklagen und im Vorfeld die Steuerlast herabsetzten, in dem sie ihre Angaben macht.
Ich muss nochmal schauen, ob das Finanzamt auch noch eine Aufstellung gemacht hat?!
Man könnte in solch einem Fall mal ganz vorsichtig versuchen an nacheheliche Solidarität zu denken.
Was meinst Du damit, was kann man da machen?
Allerdings dürfte sich das auf ganz simple "Abzugspositionen" beschränken, es muss niemand ein Steuerexperte sein und die Folgen eines Eintrags überblicken können.
Die hEXe ist so abgefischt, glaub mir die kennt sich juristisch und un Sachen Finanzen bestimmt besser aus als ein Experte.
Ansonsten:Durchrechnen und entweder es lohnt sich (auch mit "vergessenen" Angaben) oder es lohnt sich nicht.
Lohnen tut es sich schon, aber....
Lg Elli
**Quoting korrigiert und lesbar gemacht!
Ersteinmal vielen Dank für Eure vielen Antworten,
mit den Zitieren klappt es auch noch nicht so ganz.
Ich wünsch Euch gut`s Nächtle