Hallo zusammen,
2 Fragen:
Meine Ex hat im letzten Jahr noch schnell geheiratet, ich denke mal, um den steuerlichen Vorteil noch voll nutzen zu können (Neuer LG hat hohes Einkommen)
Nun hab ich aber noch für 2009 bisschen was an Unterhalt zum absetzten (etwa 1500Euro, incl. Nachteilerstattung für 2008)
Was ist zu beachten, wenn sie jetzt den Nachteil für 2009 berechnen?? Muss ich schon nur den Nachteil so erstatten, als wenn sie noch Stkl. 1 hätte, oder wie wird jetzt der Nachteil berechnet??
2. Frage: Kinderbonus 2009
Mein Steuerprogramm rechnet mir gleich den Kinderbonus beim Kindergeld in Höhe von 50Euro mit hinein. Erhalten hab ich den Bonus natürlich nicht und hab ihn auch nicht nachgefordert. Kann ich den jetzt in der Steuererklärung für 2009 rausnehmen?? hat schon jemand die Steuer für 2009 gemacht, und dies so eingetragen?? Wären zumindest die 50Euro, die ich dann scheibar mehr rausgebkommen würde, sprich ich erhalte doch noch den Kinderbonus. 😉
Nur muss hier das FA mitspielen, oder? Kann ich dies verlangen??
Wäre schön, wenn mir einer helfen könnte!
Gruss MaD
Was ist zu beachten, wenn sie jetzt den Nachteil für 2009 berechnen?? Muss ich schon nur den Nachteil so erstatten, als wenn sie noch Stkl. 1 hätte, oder wie wird jetzt der Nachteil berechnet??
Wenn sie da rumzickt kannst Du ja im ersten Schritt darauf hinweisen, dass Du nur IHREN Nachteil erstatten musst.
Wenn sie dann immer noch zickt kannst Du natuerlich auch formeller werden. Es gilt die BGH-Rechtssprechung, dass "im Innenverhältnis" für die Aufteilung der Steuerschuld der Aufteilungsbescheid nach § 270 AO massgeblich ist.
http://www.vatersein.de/News-file-print-sid-1033.html
Bei der KU Berechnung verweist der BGH darauf auch bzgl. eines Aussenverhältnisses:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-17776-start-msg189945.html#msg189945
Also muss sie im Zweifel eben einen Aufteilungsbescheid beibringen, aber wegen der paar Kröten gehts wohl auch einfacher?
2. Frage: Kinderbonus 2009
Nein, hättest Du früher aufstehen müssen und zeitnah mit dem KU verrechnen. Ausserdem gibt es nicht mit der Steuererklärung "doch noch" den Bonus, sondern die Ganoven kassieren von Dir die hälfte des an Ex gezahlten bonus wieder ein.
Hallo pappasorglos,
erstmal Danke für die Antwort.
1. glaub ich hab ich verstanden, wobei ich aus den links nicht wirklich was rauslesen kann, was diesem entspricht. (bin auch nicht fit im Lesen von solchen Urteilen) Aber es ist dann doch so, wie ich es vermutet habe, dass ich nur ihren Nachteil ausgleichen muss. Und sie müsste um es genau auszurechnen einen Aufteilungsbescheid machen, aus dem ersichtlich ist, wer wieviel Steuer rausbekommt oder anchzahlen muss von den Beiden (also Ex und LG von Ex).
Erstmal abwarten was von den beiden kommt, nur letztes Jahr waren sie schon sehr flott im nachfordern. Neuer LG ist da recht fix, wenn es um Geld fordern geht. Geschäftsmann halt.
2. Finde ich schade, weil ich schliesslich das Geld damals absichtlich nicht eingefordert hatte. War wohl zu gutmütig. Jetzt kommt die Rechnung in Form eines Anwaltsschreiben (siehe anderer Fred) So wird man schlauer!
Mal schauen, was das FA macht, wenn ich nur das tatsächliche KG angebe und die 50EUro weglassen.
Gruss MaD
Nun hab ich aber noch für 2009 bisschen was an Unterhalt zum absetzten (etwa 1500Euro, incl. Nachteilerstattung für 2008)
Wie setzt du denn die Nachteilserstattung ab? Als Sonderausgaben oder als aussergewöhnliche Belastung?
Die Anlage-U habe ich ja nur in der Höhe des Barunterhaltes unterschrieben.
Gruß
papawolfi
Moin,
Wie setzt du denn die Nachteilserstattung ab? Als Sonderausgaben oder als aussergewöhnliche Belastung?
Die Anlage-U habe ich ja nur in der Höhe des Barunterhaltes unterschrieben.
Nein. Die Anlage U gilt immer dem Grunde nach und enthält keine Begrenzung in der Höhe.
Dass man da einen Betrag eintragen kann hat nur Auswirkungen auf den vorab Eintrag auf der Steuerkarte.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
N'Abend,
Nein. Die Anlage U gilt immer dem Grunde nach und enthält keine Begrenzung in der Höhe.
sehe ich nicht so - der Empfänger kann eine Begrenzung im Formular "Anlage U" einbauen.
Gruß
Martin
Reicht eventuell auch die Zahlungsaufforderung ihres RA und ein Überweisungsbeleg damit ich das ergänzend hinzufügen kann?
Gruß
Wolfgang
Hä?
???
was bedeutet "damit ich das ergänzend hinzufügen kann"?
Gruß
Martin
Moin,
ich vermute, er meint, dass er den steuerlichen Nachteilsausgleich mit Zahlungsaufforderung durch den RA und den Zahlungsbeleg ergänzend hinzufügen kann.
Ja, kannst Du. Erst mal machen und dann gucken, ob einer protestiert.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo zusammen,
nun kam die Berechnung des Ausgleichsanspruches für das Jahr 2009 und enthält folgende Berechnung des Steuerberaters:
Unterhalt erhalten: 1720€
dadurch
Einkommenssteuer: 588€
Soli: 31,13€
Kirchensteuer: 45,28€
Steuerberaterkosten: 20,11€
macht zusammen: 684,52€
Nur zum Vergleich: 2008 hab ich bei 2540€ Unterhalt noch 520,84€ nachzahlen müssen. Da waren sie ja auch noch nicht verheiratet.
Kann das sein, dass ich jetzt mehr zahlen muss als 2008??? Durch die 1720€ hab ich ja nicht mal 684€ rausbekommen.
Achja, Unterhalt wurde per Anlage U abgesetzt!
Also wie berechnet sich jetzt der Nachteilsausgleich korrekt bei Wiederheirat der Ex? Sie wird jetzt wohl Steuerklasse 3 haben.
Ich hab natürlich sofort den Steuerbescheid angefordert, um mir selber eine Berechnung zu machen, denke nicht, dass ich den komplett bekomme, da sie wohl zusammen veranlagen und er durch Selbstständigkeit ein (ich denke mal) sehr hohes Einkommen hat.
Kann man mit der Berechnung des Steuerberaters schon auf das EInkommen meiner Ex schliessen? Sie arbeitet halbtags im öffentlichen Dienst.
Sie hat auch Nov. 2009 ein weiteres Kind vom Neuen Ehemann bekommen.
Wäre nett, wenn ihr mir da helfen könntet.
Vielen Dank im voraus!
Gruss Martin
Korrektur: sie wir wohl Steuerklasse 5 haben, nicht 3.
Gruss Martin
Guten Morgen zusammen,
heute morgen bekam ich die Info vom Next, dass ich den Steuerbescheid nicht erhalten werde und die Berechnung seines Steuerberaters reichen würde!
Ist das korrekt?? In der Berechnung war ja nur die oben genannten Zahlen, ohne Berechnung!
Gruss und Danke
Martin
Moin,
nein, die Berechnung des StB ist nicht ausreichend, weil diese auf erklärten Zahlen beruht und nicht auf vom FA geprüften. Es ist dir die Möglichkeit einzuräumen, den Anspruch sachlich zu prüfen und das geht nur mit dem Bescheid. Sie hat natürlich das Recht, die Zahlen ihren holden Gatten zu schwärzen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich würde sagen, nein.
Der Steuerberater ist kein Notar oder sonstige neutrale Amtsperson, sondern von der Partei beauftragt.
Du hast aber das Recht, die Angaben selbst zu prüfen.
Selbst meine Exe, die sich wirklich alles von ihrer extrem widerlichen RAtte bestätigen lässt, hat eingelenkt und mir nach 3 Anläufen ihren vollständigen Steuerbescheid ausgehändigt.
Dabei kam auch prompt raus, dass sie ihre Rente nicht angegeben hatte und ihren "Nachteil" selbst verursacht hatte.
Das konnte ich aber auch nur, weil ich von ihrer Rente wusste.
Der Steuerberater kann davon nicht wissen, wenn sie ihm das nicht sagt.
Ich würde daher dem Next überhaupt nicht antworten und wenn deine Ex diesen Blödsinn sagt, dann forderst du einen Beleg für ihren Standpunkt.
Und vorher zahlst du eben nicht.
Edit: Nicht nur Deep sondern auch fast!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Deep, hi Beppo,
erstmal Danke für die Info! Dann werde ich erstmal warten, welche Infos ich bekomme oder nicht!
Aber kann mir einer auch den Sachverhalt mit den Steuerklassen erklären oder bestätigen?
In Stkl. 5 sind doch die 1700Euro mit einem höheren Satz zu versteuern, als wenn sie noch Stkl. 1 hätte!
Muss ich ihr dennoch die erhöhte Nachzahlung zahlen?? Kann ja nichts dafür, dass sie einen "reichen" Mann geheiratet hat und deshalb jetzt Stkl. 5 nehmen muss, bzw. zusammen vieleicht im Spitzensteuersatz hängen, oder?
Gruss und Danke
Martin
Das kommt überhaupt nicht in Frage.
Du hast nur den Schaden zu ersetzen, den du verursacht hast und sie hat den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Wenn sie zugunsten ihres Mannes eine für sich ungünstiger Steuerklase wählt, kann das nicht dein Problem sein.
Schon deswegen ist es wichtig den Steuerbescheid zu fordern und genau zu prüfen.
Lass dir nix anderes einreden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Madmatl,
Aber kann mir einer auch den Sachverhalt mit den Steuerklassen erklären oder bestätigen?
In Stkl. 5 sind doch die 1700Euro mit einem höheren Satz zu versteuern, als wenn sie noch Stkl. 1 hätte!
Zuallererst: Vergiss' die Steuerklassen, die sind nur eine Vorauszahlung auf die Steuerschuld. Maßgeblich ist die Steuer, die im Einkommenssteuerbescheid festgesetzt wird, und die ist unabhängig davon, welche Steuerklassen die Eheleute während des laufenden Jahres gewählt hatten. Ändert allerdings nichts am Grundproblem:
Durch das Ehegattensplitting haben beide zusammen einen ziemlich dicken Steuervorteil. Wegen deiner Unterhaltszahlungen fällt dieser Steuervorteil jetzt allerdings nicht ganz so fett aus, als wenn es deine Unterhaltzahlungen nicht gegeben hätte. Die entscheidende Frage lautet nun: Musst du den Schaden ersetzen, den die beiden zusammen erleiden (d.h. dass der Steuervorteil aus ihrem Ehegattensplitting nicht ganz so üppig ausfällt wie erhofft) - oder musst du "nur" den Schaden ersetzen, den deine Ex gehabt hätte, wenn sie nicht neu geheiratet hätte?
So wie ich das sehe, haben Frau Hahne und ihr BGH-Kasperletheater hier ausnahmsweise mal einen lichten Moment gehabt, und zwar im Urteil XII ZR 104/ 07 vom 17.02.2010:
Hat der unterhaltsberechtigte frühere Ehegatte (d.h. deine Ex) dem Antrag des Unterhaltspflichtigen (d.h. du) auf Durchführung des steuerlichen Realsplittings zugestimmt (hat sie, genau das ist nämlich die Anlage U) und hat er für denselben Veranlagungszeitraum mit einem neuen Ehegatten die Zusammenveranlagung gewählt (hat sie, sonst hättest du diese Diskussion nicht an der Backe), so kann er von dem Unterhaltspflichtigen höchstens den Ausgleich des steuerlichen Nachteils verlangen, der ihm bei getrennter Veranlagung durch die Besteuerung der Unterhaltsbezüge entstanden wäre (...).
Lies dir den Urteilstext ggf. mal in seiner vollen Länge durch, nicht dass da noch irgendeine Fußangel für deinen speziellen Fall drin ist, aber normalerweise sollte hiermit der Käse gegessen sein: Du brauchst Exens Einkommenszahlen aus dem Steuerbescheid, rechnest aus, wie viel Steuer das mit bzw. ohne deine Unterhaltszahlungen bei getrennter Veranlagung gewesen wäre, und der Unterschied zwischen diesen beiden Beträgen ist das, was sie von dir zu bekommen hat - und aus die Maus.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
vielen, vielen Dank für dieses Urteil. Es entspricht schon so in etwa meinem Sachverhalt. Diese Zahlungen an die Ex sind auch nur noch Nachwehen aus TU und eben Nachteilszahlungen.
Wenn ich das richtig interpretiere und sie bei 1740€ von mir 680 € wollen, dann ist das doch ein Steuersatz von knapp 40%, oder?
2008 waren es bei Einzelveranlagung noch etwa 20%. Kann man das verinfacht schon so überschlagsmässig rechnen??
Dann dürfte eigentlich nur noch eine Nachzahlung von etwa 350€ kommen.
Ob ich diese 350€ dann weiter in der Anlage U angeben werde, wage ich nach dem Ärger jetzt eher zu bezweifeln. Sonst geht das ja ewig so weiter.
Gruss und Danke
Martin
Hallo Martin,
Wenn ich das richtig interpretiere und sie bei 1740€ von mir 680 € wollen, dann ist das doch ein Steuersatz von knapp 40%, oder?
Na ja, der geforderte Nachteilsausgleich aus der Einkommenssteuer selbst beträgt ja "nur" 588 Euro, das ist dann ein Grenzsteuersatz von 33,8%. Ich denke, grob überschlägig müssten die dafür ein gemeinsames Gesamt-Brutto von vielleicht 80.000 Euro haben. Aber klar, neben der Einkommenssteuer selbst gibt es natürlich noch diese netten kleinen "Nebenkosten" namens Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, und in diesem Fall sogar Steuerberatungskosten. Insgesamt bist du dann schon bei diesen knapp 40%.
2008 waren es bei Einzelveranlagung noch etwa 20%. Kann man das verinfacht schon so überschlagsmässig rechnen??
Ich sag's mal so: Du kannst ihr natürlich das freundliche Angebot machen, dass du ihr die gleichen 20% erstattest wie im Jahr zuvor, und dass sie dir, wenn sie damit einverstanden ist, ihre Steuerunterlagen nicht mehr vorzulegen braucht. Will sie mehr haben als diese 20%, dann geht das nur, wenn sie ihre tatsächlichen steuerlichen Daten offenlegt. Aber Achtung, möglicherweise sind sogar diese 20% noch zu hoch gegriffen, denn:
Sie hat auch Nov. 2009 ein weiteres Kind vom Neuen Ehemann bekommen.
Dann hat sie offensichtlich nicht das komplette Jahr 2009 gearbeitet. Damit ein geringeres Jahresbrutto als in 2008. Dadurch ein geringerer Grenzsteuersatz. Dadurch ein geringerer steuerlicher Nachteil durch deine Unterhaltszahlungen. Vielleicht bietest du ihr besser erst mal z.B. nur 15% von diesen 1720 Euro an, wenn sie keine Nachweise bringen möchte; mehr als das nur bei Offenlegung ihrer Daten.
Ob ich diese 350€ dann weiter in der Anlage U angeben werde, wage ich nach dem Ärger jetzt eher zu bezweifeln. Sonst geht das ja ewig so weiter.
Klar, irgendwann lohnt sich das nicht mehr. Ob dieser Zeitpunkt bereits für das Veranlagungsjahr 2010 gekommen ist, muss du selbst entscheiden. Nehmen wir mal an, es sind tatsächlich 350 Euro. Nehmen wir weiter an, dein persönlicher Grenzsteuersatz ist 35%. Dann spart dir das zunächst 122,50 Euro, allerdings musst du wahrscheinlich wieder 20% von 350 als Nachteilsausgleich bei Ex abliefern, das sind 70 Euro. Effektiv bringt dir diese Übung unter diesen Annahmen also etwas mehr als fünfzig Euro in die Kasse; wirklich für dich behalten darfst du den Steuervorteil nur dann, wenn Ex mit dem neuen Kind zuhause bleibt, somit nichts mehr selbst verdient und damit auch kein steuerlicher Nachteil entsteht.
Ob das alles den Ärger noch wert ist, musst du selbst entscheiden; spätestens im Jahr darauf dürfte es dann eine Größenordnung erreicht haben, wo sich die Sache eh' nicht mehr wirklich rentiert.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi Malachit,
zum einen, doch sie arbeitet schon wieder! Hat angeblich bereits nach 3 Monaten nach dem Kind wieder gearbeitet. (Komisch, als ich damals wollte, sie solle doch bitte auch wieder arbeiten, hieß es, man kann doch 3 Jahre für sein Kind da sein und nicht arbeiten).
Also ist es wahrscheinlich wirklich nicht so viel, was dann für mich übrig bleibt.
Zum anderen hat sie ja das 2. Kind erst im Oktober 2009 bekommen, somit müsste es doch wegen Mutterschutz noch den kompletten Lohn bekommen haben. Erst ab etwa 2010 würde dann Elterngeld mit dazukommen, wobei es dann Steuerlich noch komplizierter werden sollte!
Danke dir nochmal!
Gruss Martin