Anlage U und Wieder...
 
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Anlage U und Wiederheirat der Ex // Kinderbonus 2009

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Äh,

nur um Verständnis: Es geht doch nun nurmehr um einen letztmaligen Ausgleich der steuerlichen Nachteile?

Da sie ja erneut verheiratet ist und ein weiteres Kind mit  dem Ehemann hat, bist du doch seit der Heirat bzw. der Geburt des Sprößlings aus der Unterhaltsgeschicht raus, oder verstehe ich das falsch?

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2010 12:59
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Da sie ja erneut verheiratet ist und ein weiteres Kind mit  dem Ehemann hat, bist du doch seit der Heirat bzw. der Geburt des Sprößlings aus der Unterhaltsgeschicht raus, oder verstehe ich das falsch?

Hm, die ganze Konstruktion mit der Anlage U ist m.E. vom Grundsatz her eine Endlos-Kiste. Nehmen wir mal an, die letzte "echte" Unterhaltsleistung betrug 5.000 Euro p.a. und der Prozentsatz, aus dem sich der Nachteilsaufgleich berechnet, beträgt immerzu 20%. Aus den 5.000 Euro Unterhalt im scheinbar letzten Jahr ergibt sich im nächsten Jahr ein Nachteilsausgleich von 1.000 Euro, der seinerseits über die Anlage U geltend gemacht werden kann. Daraus ergibt sich im darauffolgenden Jahr ein Nachteilsausgleich von 200 Euro, der wiederum über die Anlage U geltend gemacht werden kann, sodass sich im darauffolgenden Jahr ... und so weiter.

In der Praxis ist natürlich irgendwann eine Lächerlichkeitsgrenze erreicht, wo sich das wirklich keiner mehr antun will. Spätestens wenn der anzusetzende Betrag so gering geworden ist, dass die Ex diese Zahl bereits durch die Werbungskostenpauschale für Unterhaltsleistungen auf Null herunterrechnen kann, gibt es auch keinen steuerlichen Nachteil mehr, damit auch keinen Nachteilsausgleich, und die Geschichte hat ihr "natürliches" Ende gefunden.

Oder hab' ich da jetzt irgendwas falsch verstanden?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2010 14:29
(@madmatl)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Tina, hi Malachit,

Ja, es sind nur noch Nachwirkungen vom Unterhalt 2009. Sie hat damals 2009 noch für ein paar Monate Unterhalt  erhalten und eben die Nachzahlung 2008. Dann haben sie noch schnell Ende 2009 geheiratet und das Kind bekommen.
Echten Unterhalt zahle ich natürlich keinen mehr. Hab eh die vollen 3 Jahre bezahlt, obwohl sie schon einen Neuen hatte.

Also stimmt schon so alles!

Gruss und Danke
Martin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2010 23:26
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