Guten Tag alle,
entschuldigt wenn das irgendwie schon mal hier besprochen wurde, habe es aber nicht gefunden.
Meine noch Frau hat die Anlage U unterschrieben und ich habe dies für das letzte Jahr geltend gemacht.
Nun muß ich ja ihre steuerlichen Nachteile ausgleichen.
Gilt das auch für Zinsen aus einem Guthaben abzüglich Freibetrag), welches sie angelegt hat für das Jahr 2008?
Gilt das auch ab dem Jahr 2009, wo alle prozentual gleich viel abgeben müssen?
Danke für Hinweise
/Tom
Moin,
du musst ihr den steuerlichen Nachteil ausgleichen. Dieser ist die Differenz aus der Veranlagung ohne Anlage U und mit Anlage U. Das FA rechnet dieses auf Antrag aus.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!