Anlage U was tun?
 
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Anlage U was tun?

 
(@luzien)
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Hallo VSler,

in 2010 wohnte meine Ex in meinem Haus komplett kostenlos, wir verrechneten das mit TU. Nun hab ich meine Lohnsteuer gemacht und das als Unterhalt geltend gemacht. Ich bekam nun ein Schreiben das meine Ex die Anlage U unterschreiben müsse. Da es aber zwischenzeitlich zur Schlammschlacht kam wird sie das NIE tun.

Kann mir Jemand en Tip geben wie ich verfahren soll oder ob ich diese Kosten als irgendwas anderes absetzen kann?

Grüßle de Luzi

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2011 18:29
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Luzien,

im Notfall geht noch über die außergewöhnliche Belastung. Dort hast Du aber nur einen Freibetrag von ca. 7000 Euro - und falls Exilein Einkommen hat, wird das auch noch angerechnet. Vorteil mit der Methode: Es muss nichts unterschrieben werden. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2011 18:37
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

soweit ich weiss müsste Sie das unterschreiben aber Du bist dann auch verplichtet Ihr  Nachteilsausgleich zu zahlen, denn Ihr wird ja ein Mehreinkommen berechnet werden.

Häng auch grad vor der Entscheidung wie ich es am besten mache  🙂

Wo sind die Spezialisten  :question:

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2011 18:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Der BGH hat schon vor Jahren entschieden, dass sie zustimmen muss, sofern du sie von den Nachteilen frei hältst.

Das kannst du daher auch gerichtlich durchsetzen.

Zahlst du noch TU?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2011 18:48
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

in der Hoffnung das L nicht sauer ist wenn ich mich hier mit reinhänge:

Ich zahle momentan noch TU !

Wenn Luzien keinen zahlt hätten wir ja sogar Varianten auswahl für Deine Antwort Beppo  😉 :redhead:

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2011 18:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei tituliertem EU könnte man aus der Weigerung ggf. noch eine EU-Verwirkung basteln.
Ist aber eher theoretisch.
Praktisch würde das kein EU geiler Richter machen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2011 18:57
(@luzien)
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Moin.

Der BGH hat schon vor Jahren entschieden, dass sie zustimmen muss, sofern du sie von den Nachteilen frei hältst.

Das kannst du daher auch gerichtlich durchsetzen.

Zahlst du noch TU?

Nein zahle keinen mehr NU Klage is im anrollen...  :thumbdown:

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2011 12:27
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Luzien,

im Notfall geht noch über die außergewöhnliche Belastung. Dort hast Du aber nur einen Freibetrag von ca. 7000 Euro - und falls Exilein Einkommen hat, wird das auch noch angerechnet. Vorteil mit der Methode: Es muss nichts unterschrieben werden. Gruß Ingo

Es sind 8004€ hab auf dem Finanzamt angerufen, da aber Ex weit drüber verdient bekomm ich nüscht  😡

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2011 12:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Luzien,

Es sind 8004€ hab auf dem Finanzamt angerufen, da aber Ex weit drüber verdient bekomm ich nüscht 

Dann aber auch die Frage: Hast du mal nachgerechnet, wie viel dir Anlage U unter dem Strich überhaupt bringen würde? Wenn ich's richtig in Erinnerung habe, dann gehörst auch du nicht gerade zu den Ackermännern oder sonstigen Großverdienern in diesem unserem Lande, und wenn die Ex zumindest ein gewisses Einkommen hat - wie viel bleibt dann tatsächlich übrig, in der Gesamtbetrachtung "Steuervorteil für Luzien, abzüglich Nachteilsausgleich für Luziens Ex"?

Anlage U bringt schließlich um so mehr, je höher das eigene und je niedriger das andere Einkommen ist, d.h. je größer der Unterschied beim persönlichen Grenzsteuersatz ist (Steuerprogression). Umgekehrt: In einer Situation wie bei dir, wo du zwar mehr verdienst als die Ex aber nicht irrsinnig viel mehr, da ist es durchaus möglich, dass du fürs ganze Steuerjahr nur einen effektiven Vorteil von vielleicht ein paar hundert Euro herausschlagen kannst - und m.E. solltest du die Höhe des zu erwartenden Gewinns zumindest ungefähr kennen, bevor du hier Himmel und Hölle in Bewegung setzt. Es ist im Extremfall sogar möglich (insbesondere, wenn Ex noch nicht-steuerliche Nachteile geltend machen kann), dass Anlage U für dich zum Verlustgeschäft wird!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2011 13:10