Hi,
kann ich eigentlich auch als Unterhaltspflichtiger (für das Folgejahr) die Anlage U widerrufen?
Oder anders herum: Zu welchem Zeitpunkt bin ich zum Nachteilsausgleich verpflichtet? Wenn mir Ex die Bescheide vorlegt, oder wenn ich "gerechnet" habe das sich Anlage U lohnt?
// thezeus
Das brauchst Du nicht.
Wenn Du die Anlage U für das betr. Steuerjahr nicht einreichst, entsteht auf Seiten des Unterhaltsberechtigten kein Nachteil, und es gibt auch nichts auszugleichen.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
das ist mir schon klar.
Es geht mir um Szenarien wie: Sie erklärt Ihre Steuer im Januar (mit Unterhalt) - hat also die Nachzahlung im Februar zu leisten. Ich erkläre jedoch erst im März.
Ich könnte natürlich der Ex im Februar den Nachteil ausgleichen, weiß aber noch gar nicht ob ich den Unterhalt bei meiner Erklärung ansetzen werde...
Ich könnte natürlich der Ex im Februar den Nachteil ausgleichen, weiß aber noch gar nicht ob ich den Unterhalt bei meiner Erklärung ansetzen werde...
Falls du erwägst die Anlage U nicht einzureichen sollte deine Ex das wissen bevor sie ihre Steuererklärung abgibt.
Zahlst du lieber 100 Cent Steuern an Schäuble (mit 40% Grenzsteuersatz) als 50 Cent Nachteilsausgleich an deine Ex (mit 20% Grenzsteuersatz)?
Wenn eure Grenzsteuersätze garnicht so weit auseinanderliegen ist das Realsplittimg sowieso für die Katz.
Eine Schätzung ob das lohnt oder nicht geht ganz gut mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Gruss Horst