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Anlage U - Wie ermittelt man die Höhe des Nachteilsausgleichs

 
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo, liebe Forumsteilnehmer,

ich blicke, wenn es um Steuern geht, leider nur wenig durch.

Es geht um folgendes: Bis September habe ich monatlich 300 € Ehegattenunterhalt gezahlt, was in einem bis dahin befristeten Vergleich geregelt war.

Ich hatte schon vor Monaten meine Exfrau auf das Ende der Zahlungen hingewiesen, gleichzeitig aber die Bereitschaft signalisiert, mit ihr über einen neuen Vergleich zu verhandeln, da ich im öffentlichen Dienst tätig bin und dafür Familienzuschlag 1 erhalte.

Auch wenn ich hier keinen Anspruch mehr auf Ehegattenunterhalt dem Grunde nach sehe, stehe ich nun mal auf dem Standpunkt, dass ich Gelder, die mir ohnehin nicht zur Verfügung stehen würden (also besagter Zuschlag und Steuerersparnis) besser ihr und den Kindern zugute kommen sollten, als dass niemand sie bekommt.

Nachdem meine Ex auf das Ausbleiben der Zahlung im Oktober nicht reagiert hat, habe ich noch mal nachgehakt.

Die Antwort, die mir nicht wirklich nachvollziehbar erscheint:

Wegen des Ehegatten-Unterhalts muss ich dir mitteilen, dass ich hierfür völlig anders besteuert werde und dadurch pro Jahr min. 1000,- Euro Steuern zu zahlen habe, was ich mir nicht leisten kann wegen der Insolvenz, hierdurch aber bereits letztes Jahr beim Finanzamt neue Schulden machen musste….Wenn du also die 300,-Euro mtl. oder sonstiges uns gerne weiterhin zugute kommen lassen möchtest, dann müssen wir für die Steuer-Geschichte unbedingt eine Lösung finden.

(Merkwürdige Logik: 3600 € Unterhalt minus 1000 € angeblich dadurch mehr Steuer sind doch immer noch 2600 € im Jahr mehr als nix gewesen … Ihr Verhalten erweckt den Eindruck, dass sie wegen eventuell auf sie zukommender Steuernachzahlungen lieber auf den UH verzichtet, weil sie dann das Geld schon ausgegeben hat, von dem sie etwas hätte zurücklegen müssen… )

Nun ist im Vergleich ja durchaus geregelt, dass ich im Gegenzug zur Anlage U steuerliche Nachteile meiner Ex auszugleichen habe, nur weiß ich nicht, wie die zu ermitteln wären. Denn wenn es sich bei den bisher 300 € UH (soviel würde ich ihr allerdings nicht mehr bereit sein zu zahlen) hier um 1000 € Steuernachteil bei der Ex handeln sollte, den ich zusätzlich zu meinen Zahlungen ausgleichen müsste, wäre mir das ein arg teurer Spaß…

Meine Frage also: Wie kann ich den steuerlichen Nachteil bei ihr ermitteln? Gibts hier im Forum Steuercracks, die mir da helfen können.

Benötigte Daten dazu kann ich natürlich gerne einstellen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

Emilian

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2011 01:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Emilian,

dafür bräuchte man ihren Steuerbescheid. Dann müsste man das zu versteuernde Einkommen so wie es ist mit Unterhalt mit dem zu versteuernden Einkommen ohne Unterhalt vergleichen, den Steuersatz ohne Unterhalt sowie die festgesetzte Steuer ermitteln und die Differenz = Deinen zu leistenden Nachteilsausgleich feststellen.

Aber ohne ihren Bescheid geht da nix.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2011 01:25
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

LBM ist hier die Expertin 🙂

Trotzdem schreibe ich mal, wie es bei mir und Ex läuft:

Ganz banal.

Sie teilt mir mit, wie hoch ihr Nachteilsausgleich ist und den zahle ich ihr...

Allerdings weiß ich in etwa, was sie verdient, so dass ich es grob nachrechnen kann. Und das kommt dann immer so in etwa hin, so dass ich eine etwaige Ungenauigkeit, die sich im Bereich von 100.- bewegt, nicht thematisieren muss (weil ich ja nur ca. gerechnet habe). Zudem ist unser "Verhältnis"  relativ entspannt.

neuezeit

edit: Rechenhilfen gibt´s mehrfach im Netz (brutto/netto-Rechner)

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2011 23:22
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo LBM,

danke für die schnelle Antwort. Ich werde also versuchen den letzten Steuerbescheid von ihr zu bekommen und dann kann ich die Daten zum Drübergucken mal hier einstellen.
Danke für die Hilfe.

@ neuezeit: Ich würde mir gerne mal eine Vorstelleung machen können, wieviel das so ungefähr ausmacht. Kannst du mal eine grobe Modellrechnung mit deinen Zahlen einstellen? Vielen Dank

Gruß
E.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2011 23:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Gib doch mal das Einkommen deiner Ex in einen Steuerrechner, z.B. www.Nettolohn.de ein und zwar einmal mit und einmal ohne Unterhalt.
Die Differenz ist der auszugleichende Nachteil.

Wenn du jetzt einwendest, dass du das Einkommen der Ex nicht kennst, geht es nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2011 10:10
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

klappt´s mal mit Beppo´s Tipp?

"Meine" Zahlen helfen Dir ja auch nicht.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2011 00:01