Anlage 'Unterhalt' ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Anlage 'Unterhalt' und Mehraufwand Kiga

 
(@kimmi)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo!

Ich zahle Unterhalt nach DT und zusätzlich den Kindergartenbeitrag.
In wie fern kann ich diese beiden monatl. Kosten bei der Steuererklärung 'Anlage Unterhalt' geltend machen?

Ich werde aus diversen Artikeln nicht schlau. Wer kann mir das mal erklären?

mfg
kimi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2010 19:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Kimmi,

weder noch.

Anlage U ist für den Ehegattenunterhalt gedacht.

Kindesunterhalt ist gar nicht absetzbar und die Kiga-Beiträge sind i. d. R. Werbungskosten und anzugeben in der Anlage Kind.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2010 19:59
(@kimmi)
Zeigt sich öfters Registriert

Nicht Anlage U sondern Anlage Unterhalt. Das sind zwei verschiedene Anlagen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2010 20:14
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nicht Anlage U sondern Anlage Unterhalt. Das sind zwei verschiedene Anlagen!

Du kannst in "Anlage Unterhalt" Deine Zahlungen für Kindergartenkosten schon reinschreiben wenn Du an die Mutter bezahlst und nicht an den Kindergarten. Mehr als streichen können Sie es Dir nicht. Vorraussetzung ist aber, dass die Mutter weniger als 667€ eigenes Einkommen hat.

Weil selbst absetzen als Kinderbetreuungskosten kannst Du sie ja auch nicht, dazu muss das Kind in Deinem Haushalt leben.

Den Kindesunterhalt darfst Du aber nicht reinschreiben.

Wie ist denn die EU-Sache ausgegangen? Aus Deinem letzten Faden liest man da nichts raus.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2010 20:21
(@kimmi)
Zeigt sich öfters Registriert

Du meinst die RA kosten?

RA hat die Kosten nicht mit aufgenommen da wenig Aussicht auf Erfolg.
Er hat da andere Beträge mit mehr ERfolgsausichten aufgelistet.
Sache läuft noch....

Du kannst in "Anlage Unterhalt" Deine Zahlungen für Kindergartenkosten schon reinschreiben wenn Du an die Mutter bezahlst und nicht an den Kindergarten.

Zahle ich alles an die KM.
Jetzt müsste ich nur noch wissen wieviel ex verdient. HAb da leider noch nix bekommen 😡

Den Kindesunterhalt darfst Du aber nicht reinschreiben.

Und das ist definitiv so? Genau das hab ich nämlich nicht so aus den diversen Artikeln herausgelesen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2010 20:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist definitiv so.
KU ist nicht steuerlich absetzbar.
Zum Ausgleich bekommst du kein Kindergeld!  😉

Wo hast du denn was anderes gefunden?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2010 20:54
(@kimmi)
Zeigt sich öfters Registriert

nicht was anderes gefunden sondern nicht gelesen das es nicht so ist....ganz schön verwirrend der Satz :puzz:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2010 20:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gut. Jetzt hast du ja gelesen, dass es nicht so ist.  🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2010 20:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in der Anlage Kind bringen die Kitakosten mehr. Sie werden als Werbungskosten in Höhe von 2/3 max 4.000 Euro im Jahr ZUSÄTZLICH zu den normalen Werbungskosten berücksichtigt, also bspw. Pauschbetrag plus Kitakosten.

Jeder Euro über 624 Euro im Jahr eigener Verdienst der Ex mindern den über Anlage Unterhalt absetzbaren Unterhalt an die Ex. Pauschal gesagt: Anlage Unterhalt bringts nur dann, wenn Ex kein eigenes Einkommen hat.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2010 21:30