Hallo liebe Steuerexperten,
heute habe ich mal wieder eine Frage, nach dem ich meinen Einkommensteuerbescheid bekommen habe. Vielleicht könnt ihr mir helfen bei der Frage, ob das Finanzamt hier richtig gerechnet hat.
Ausgangslage: Geschieden, Ex-Frau erhält Kindergeld.
Nun wurde mir unter dem Punkt "Berechnung der Einkommenssteuer"
dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen mit 1104 Euro an die festzusetzende Einkommensteuer hinzugerechnet.
Frage an Euch, ist das in Ordnung so? Dazu kommt, dass bei der der Berechnung der Kirchensteuer sowie vom Soli-Zuschlag der Freibetrag für ein Kind i.H.v. jeweils 3504 Euro nicht berücksichtigt wurde. Gruß Ingo
Hi Ingo,
die Berücksichtigung des hälftigen KG ist korrekt, die Hinzurechnung erfolgt, wenn die Günstigerprüfung zur Anwendung der Freibeträge nach § 32 (6) EStG geführt hat.
Das mit dem Freibetrag bei Soli und KiSt verstehe ich gerade nicht, weil das eigentlich automatisiert ist. Dazu habe ich kein Bild im Kopf, was Du genau meinst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi LBM,
vielen Dank. Da sich auch bei dem - sehr netten - Gespräch mit dem Finanzamt rausstellte, dass ich wohl auch mal wo in der Zeile verutscht bin, geht der ganze Vorgang jetzt noch mal zum Steuerberater zur Kontrolle. Gruß Ingo