Anschreiben an Ex z...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Anschreiben an Ex zur Unterschrift Anlage U

 
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

nun werde ich für 2011 die letzte Unterhaltszahlung an Ex leisten und will dass sie so schnell wie möglich die Anlage U unterschreibt, damit ich den Lohnsteuerjahresausgleich durchführen kann.

Dazu habe ich folgendes Schreiben aufgesetzt. Was haltet ihr davon?

Hallo XXXXX,

Du hast vor einigen Tagen die letzte BU-Zahlung für 2011 erhalten. Damit habe ich komme ich im Jahr 2011 BU-Zahlungen in Höhe von 6.567 € geleistet.

Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen:

Monatliche Unterhaltszahlungen 12*375  4.500 €
Ausgleich steuerlicher Nachteil 2010 2.076 €

Sei bitte so freundlich und unterschreibe die Anlage U, die ich mit diesem Schreiben mitsende bis zum 13. Januar 2012.

Natürlich werde ich den Dir durch die Versteuerung der Unterhaltsleistungen entstehenden steuerlichen Nachteil ersetzen.

Sollte ich die unterschriebene Anlage U bis dahin nicht erhalten haben, sehe ich mich gezwungen, den Weg über das Gericht einzuschlagen.

Viele Grüße, bla bla bla

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen und viele Grüße

Haydar

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2011 16:18
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

warum so ein Stress und warum jetzt schon unterschreiben? Das Jahr 2011 ist noch nicht mal zu Ende. Liegen überhaupt schon die Formulare für 2011 vor? Kann ich mir nicht vorstellen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 16:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Wenn du aus den vorigen Jahren noch eine unterschriebene Anlage-U hast, brauchst du keine neue.
Sie gilt weiter, bis sie zurück gezogen wird.

Ansonsten ist dein Schreiben ok, bis auf das hier:

Du hast vor einigen Tagen die letzte BU-Zahlung für 2011 erhalten. Damit habe ich komme ich im Jahr 2011 BU-Zahlungen in Höhe von 6.567 € geleistet.

Das durchgestrichene gehört hier nicht her und geht sie nichts mehr an! 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 16:25
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das durchgestrichene gehört hier nicht her und geht sie nichts mehr an! 🙂

:rofl2: :rofl2: :rofl2: Ich schmeiss mich weg... :rofl2: :rofl2:  :rofl2:

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 16:28
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe zum Jahreswechsel  immer viele Verpflichtungen und will möglichst bald die Steuer machen.

Und der Stress wird so und so kommen, da unsere Unterhaltsvereinbarung im Januar abläuft und ich ab Februar keinen BU mehr zahlen will.

Das ist nur eine Eröffnung 🙂

Und das andere, war halt ein Denkfehler, vielen Dank trotzdem für den Hinweis.

Viele Grüße

haydar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2011 17:18