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Anwaltskosten für Umgangsrecht

 
 Bela
(@bela)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich hatte vor 2 Jahren (zum x-ten Male) Ärger mit meiner Ex. Sie hatte mich damals wieder einmal vor Gericht gezerrt (zum 5ten Mal in 3 Jahren). Die Sache ist damals nach hinten losgegangen, sie hat sich bei Gericht einen Rüffel geholt und musste alle Anträge zurückziehen. Soweit, sogut. Ihr hat der Spass damals nix gekostet, da Hartz-4, daher PKH, usw. Für mich belief sich der Mist allerdings auf fast 1500€ Anwaltskosten, die ich bei meiner Steuererklärung für 2007 als außergewöhnliche Belastung angegeben habe.

Diese wurden jetzt vom Finanzamt nicht anerkannt, mit der unverschämten Behauptung, Anwalts- und Gerichtskosten für ein Umgangsrecht seien bereits mit dem Kinderfreibetrag abgegolten.

Kennt ihr ein Urteil,  oder sonstwas schriftliches, das ich dem Beamtenpack um die Ohren hauen kann?

Gruß
Bela

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2009 23:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Bela,

sieht schlecht aus. Aufwendungen im Zusammenhang mit Kindern sind fast immer mit dem Kinderfreibetrag abgegolten. Dafür kann das "Beamtenpack" auch nix, das macht die Gesetze nämlich nicht, führt sie nur aus.

Es steht Dir aber frei, für Dich und Andere nach Dir ins Einspruchsverfahren zu gehen, die außergewöhnliche Last zu erklären und zu belegen und falls der Einspruch negativ beschieden wird, zu klagen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2009 23:52