Hallo,
ich habe da eine Problem, bei dem ich im Moment nicht weiter weiß. Ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand Tipps/Ratschläge zur weiteren Verfahrensweise geben kann...oder aber das hier wer gleichgelagerte Erfahrungen gemacht hat.
Seit letztem Jahr Mai habe ich, nach 2 Jahren erfolgloser Suche, endlich eine Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen. Das Jugendamt machte mir immer wieder Druck und forderte Nachweise meiner Bewerbungsbemühungen. Bei unserer Steuer machten wir diese dann für 2011 geltend und auch die Fahrtkosten zur Arbeit. Laut Bescheid wurden uns 1030,00EURO erstattet, wovon 993,00Euro durch ein Aufrechnungsersuchen einbehalten und an die Unetrhaltsvorschusskasse überwiesen wurden. 37,00EURO werden überwiesen. Da ich mit meiner Frau gemeinsam veranlage und sie auch 5 Monate Arbeit hatte, zudem diverse Versicherungen (ist Privat versichert), etc. von ihr dabei waren. Daher erscheint mir das, was ausgezahlt werden soll, arg wenig.
Kann ich dagegen Einspruch oder Widerspruch einlegen??? mir wird in keinster Weise gezeigt, wie das angeblich berechnet wurde.
Was mir auch jetzt natürlich aufstößt ist, dass wir für die Anfertigung der steuer, 150,00EURO beim Steuerberater gezahlt haben. Dies muss jetzt meine Frau allein tragen bzw. von den 37,00EURO, welche großzügigerweise ausgezahlt werden. Kann ich das in einem Widerspruch/Einspruch anbringen???
Bzw. können die verlangen, dass ich meine Steuer weiterhin machen lasse. Wir haben keinen Plan, wie man sowas anfertigt und es würde sicher auch weniger bei rausspringen...aber kann uns/mir ja dann Wurscht sein, oder???
Da ich aber immer noch monatlich 10 Bewerbungen dem JA nachweisen muss, weil ich zu wenig verdiene um den vollen Mindestunterhalt zahlen zu können. Kann ich verlangen, dass mir wenigstens das erstattet wird??? Ich habe die Kosten und die holen es sich. Es ist so, dass ich ohne das Auto meiner Frau gar nicht an die Arbeit kommen würde. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist dies nicht möglich. Und am Ende soll meine Frau auch noch die Kosten, etc. dafür tragen???
Genauso ist es, dass wir vom JA aufgefordert worden die Steuerklassen in 4/4 zu ändern, was wir auch taten. Bei meiner Frau wurde rückwirkend zum März gerechnet und die zu wenig gezahlte Lohnsteuer vom Lohn abgezogen. Mein Arbeitgeber weigert sich dies zu tun, mit der Begründung: Ich könne es mir beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück holen…HAHAHA…habe ich ja dann auch nix von und das Geld fehlte den Monat trotzdem…
Weiß jemand einen rat, wie ich mich weiter verhalten kann/muss???
Mein Steuerberaten meinte nur salopp: Nimm dir nen Anwalt…auch hier ein dickes HAHAHA…von was denn??? Die arbeiten auch nicht ehrenamtlich.
VG Venum
Moin.
Die entscheidende Frage ist:
Gibt es einen Titel und wird der von dir bedient?
Wenn ja , ist die Pfändung nicht rechtens.
Wenn du den Titel aber nicht voll bedienst und Schulden aufgelaufen sind, erscheint mir das Vorgehen, zumindest nach deutscher Rechtsnorm, als zulässig.
Ein Titel gibt dem Berechtigten das Recht dich auf den Kopf zu stellen und alle Taler die dir aus den Taschen fallen einzusammeln und zu behalten.
Ob es noch einen Weg gibt, das Geld deiner Frau wieder raus zu bekommen und ob dieser Weg vielleicht teurer ist als der erhoffte Ertrag kann ich aber auch nicht sagen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also einen Titel gibt es, aber zahlen tue ich keine Raten, da ja die Private Insolvenz bei mir angestrebt wird. Hier musste ich aber warten, bis ich Unterhalt zahlen konnte. Auf Stundungsersuchen hat die Unterhaltsvorschusskasse kaum reagiert. Ich habe immer alle Leistungsbescheide oder Verdienstbescheinigungen eingereicht und nachgewiesen, dass ich zahlungsunfähig bin.
Dann fürchte ich, lässt sich dagegen nicht viel machen.
Ein Titel ist ja gerade die Erlaubnis, zu pfänden also dürfen sie das auch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
nur am Rande: das war hier offenbar "nur" die Rückforderung der Unterhaltsvorschusskasse und noch keine Pfändung aus dem Titel. Kleiner aber bedeutsamer Unterschied für Deine Inso: bei dem Aufrechnungsersuchen handelt es sich um keine Massnahme der Zwangsvollstreckung.
Wenn ich mich recht erinnere, hatte Deine Frau Steuerklasse III und etwa genauso viel oder sogar noch weniger verdiente als Du. Dann kann es durchaus sein, dass sie nichts mehr rausbekommt. Es hätte bei einer geringeren Erstattung sogar so kommen können, dass Dir (zivilrechtlich) nicht nur die gesamte Steuererstattung sondern auch noch eine Ausgleichszahlung von Deiner Frau zugestanden hätte. Dieses Jahr passiert Euch das mit Klasse IV/IV nicht mehr. Sieh es doch einfach so, dass Du dieses Geld nun weniger an Schulden hast.
Gruss von der Insel
Jo...na dieses Jahr wird es in so fern nicht passieren, da ich eine Antrag auf Lohnsteuerermässigung gestellt habe. :gunman:
Und das mit den weniger Schulden wäre ja ok, aber es ist ne Schuld die sowieso in die Insolvenz mit einfliesst und zweitens hätte ich davon lieber den noch offenen Unterhalt von 450,00EURO beglichen...dachte immer Unterhaltsschulden bei der KM hätten vorrang :question: