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Aufteilung Steuererstattung für das Jahr der Eheschließung

 
(@picker)
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Hallo zusammen,

auch wenn das Thema "Aufteilung Steuererstattung" hier immer wieder behandelt wird, habe ich keine 100%ige Antwort für meinen Fall finden können.

Derzeit lebe ich von meiner Ehefrau getrennt. Geheiratet haben wir im August 2007. Für das Jahr 2007 konnte bisher keine (gemeinsame) Steuererklärung abgegeben werden, da meine Ehefrau nur mit unterschreibt, wenn vereinbart wird, dass sie die Hälfte der Steuererstattung erhält (der Klassiker). Meines Erachtens steht ihr nichts bis wenig zu (auch ein Klassiker).

2007 war ich selbst voll berufstätig. Bis Juli war ich in Steuerklasse I, ab August in Steuererklasse III. Einbehaltete Lohnsteuer insgesamt ca. 7.500 €.

Meine Ehefrau erzielte im ersten Halbjahr noch einige wenige Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, zahlte dafür jedoch keine Steuervorauszahlungen. Die Höhe der Einkünfte ist mir nicht bekannt, dürfte aber ein niedriger vierstelliger Betrag sein. Ab September nahm sie eine abhängige Beschäftigung mit 20 Wochenstunden auf. Sie erhielt die Steuerklasse V. Einbehaltene Lohnsteuer ca. 200 €!

Bei gemeinsamer Veranlagung ergibt sich eine Steuerrückzahlung. Nehmen wir einmal an, es wären 2.000 €.

Meine Ansicht:

Außenverhältnis: Das Finanzamt hat demjenigen die Steuer zu erstatten, der sie gezahlt hat bzw. auf dessen Rechnung sie gezahlt wurde (m.E. gem. §37 Abgabenordnung). Ich nehme an, dass meine Ehefrau bei getrennter Veranlagung unterhalb der Steuerfreibeträge läge. Also: Sie erhält im Aussenverhältnis (wenn überhaupt?) ihre 200 € zurück, ich den Rest. Man bedenke, dass die Rückerstattung alleine dadurch niedriger ausfällt, dass sie auf Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit keine Voraussteuer gezahlt hat!

Innenverhältnis: Sie erhält das ausgeglichen, was sie bei getrennter Veranlagung erhalten würde, nämlich auch nur die von ihr gezahlte Lohnsteuer.

Wie seht ihr das? Habt ihr Urteile, die meine Ansicht untermauern?

Und: Ich würde gerne die Steuererklärung ohne Mitwirkung meiner Ehefrau einreichen. Das Problem ist, dass ich die Höhe Ihrer Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sowie z.B. abzusetzende Kosten (z.B. Werbungskosten, u.a. Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten) nicht kenne.

Wie kann man hier vorgehen? Wie dürfte das Finanzamt reagieren? Könnte ich einen vorläufigen Steuerbescheid erreichen?

Danke!

Picker

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2009 12:33
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Picker,

man kann beim Finanzamt nach erhalt des Einkommenssteuerbescheides einen "Aufteilungsbescheid" beantragen.

In diesem wird fiktiv berechnet, wie die Einkommenssteuer bei getrennter Veranlagung aufzuteilen wäre. Mit dem Ergebnis wird dann die unter der Voraussetzung der Zusammenveranlagung ermittelte Steuer entsprechend der Verhältnisse aufgeteilt.

Aber Achtung!!!!! - Kann unvorhergesehene Auswirkungen haben.....

Beim mir:
Steuerschuld nach Steuerbescheid - 1000 Euro

nach Aufteilungsbescheid:
Ich - Nachzahlung 4000 Euro
Ex - Rückerstattung 3000 Euro

Das passiert insbesondere bei größeren Einkommensunterschieden und der Lohnsteuerklassenkombination 3/5.

In deinem Fall wage ich mal die Prognose (nachdem deine Ex für ihre Selbständigkeit keine Vorauszahlung geleistet hat), dass du noch mehr rausbekommst und deine Ex eine Nachzahlung leisten musst. - Aber die konkreten Zahlen kennst nur du.......

Versuch ihr das doch mal schmackhaft zu machen - inwieweit du darauf einen Rechtsanspruch kast - keine Ahnung. Entspricht aber auf jedem Fall der konkreten Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt.

Grüße
galaxy

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2009 13:03
(@picker)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

auch nach so langer Zeit bin ich noch nicht weiter mit diesem Thema. Vielleicht gibt es hier im Forum neue Erfahrungen und Ideen. Ich möchte mich allerdings auf die zivilrechtliche Seite, d.h. das Innenverhältnis zwischen den Eheleuten, stürzen, nicht auf die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Aufteilungsbescheid zu beantragen (dieser würde meines Erachten zu meinen Gunsten ergehen, da die Aufteilung sich nach dem Verhältnis der gezahlten Lohnsteuer ergibt - im Innenverhältnis gibt es aber wohl andere Spielregeln). 

Ggf. ist hier das BGH-Urteil XII ZR 111/03 vom 31. Mai 2006 eine Diskussionsgrundlage. Darin wurde kurz gesagt entschieden, dass eine Aufteilung einer Steuerschuld auf der Grundlage einer fiktiven getrennten Veranlagung zu erfolgen hat. Dies ist ggf. auf eine Steuererstattung wie in meinem Fall übertragbar.

Wenn bei uns eine getrennte Veranlagung berechnet würde, ergäbe sich - wie erwähnt - für mich eine Steuernachzahlung (mehrere Monate nach Steuerklasse III versteuert, Nachberechnung mit Steuerklasse I), für meine Noch-Ehefrau eine Erstattung (insgesamt Einkommen unterhalb Steuerfreibetrag). Eine gemeinsame Veranlagung würde eine ordentliche Erstattung ergeben (im wesentlichen aus der von mir gezahlten Lohnsteuer vor Eheschließung).

Wie wird dann gerechnet? Die beiden Nachzahlungs-/Erstattungsbeträge können ja nicht miteinander verglichen werden. Welcher Aufteilungsschlüssel wird zugrunde gelegt?

Danke!

Picker

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2010 15:40