Aufteilungsbescheid...
 
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Aufteilungsbescheid für Steuerschulden ?

 
(@roadrunner66)
Schon was gesagt Registriert

Vorab erstmal: Dieses Forum gefällt mir außerordentlich gut !!

Nun zu meiner Frage:

Ich habe Steuerschulden verursacht. Nach der Trennung im letzten Jahr hat meine Holde beim Finanzamt einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschulden gestellt, um zu vermeiden, daß sie für diese Steuerschulden ebenfalls zur Verantwortung gezogen wird.

Für die Jahre 1999 - 2001 und 2003 hatte ich damit kein Problem, da sie nicht gearbeitet hat. Für das Jahr 2002 sah es allerdings so aus, daß sie gearbeitet hat und durch den Aufteilungsbescheid 2.300,- Euro vom Finanzamt zurückerstattet bekam. Diesen Betrag hat man jedoch auf meine Steuerschuld oben drauf gerechnet.

Kann ich dem widersprechen und diesen Aufteilungsbescheid rückgängig machen ? Ich habe bei scheidung-online.de gelesen, daß ein Ehegatte verpflichtet ist, einer gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen, wenn der andere zusagt, die Steuernachteile zu ersetzen.

Außerdem wäre interessant zu wissen, wenn ich jetzt meine Steuererklärung für 2005 abgebe und eine gemeinsame Veranlagung beantrage, woher bekomme ich die Unterschrift meiner Frau ??

Gruß

Kai

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2006 09:48
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

habt ihr die ganzen Jahre nicht gemeinsam veranlagt?

Wieso werden die Bescheide 1999-2003 neu aufgemacht wenn ihr damals noch zusammen wart?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2006 09:57
(@roadrunner66)
Schon was gesagt Registriert

Doch, wir haben gemeinsam veranlagt.

Meine damals bessere Hälfte hatte nur Angst, daß eines Tages der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und Geld von IHR haben will. Das wollte sie vermeiden.

Neu aufgemacht worden sind die Bescheide, weil sie Aufteilung der Steuerschulden beantragt hat.

Kai

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2006 10:11
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo roadrunner,

schau mal hier:

http://www.vatersein.de/forum-topic-7161.0.html

dort wurde genau das thema m.e. ausführlichst behandelt,

deine ex hat für alle zurückliegenden jahre incl. des trennungsjahres
einer gemeinschaftlichen veranlagung zuzustimmen.

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2006 12:44
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo roadrunner66,

Außerdem wäre interessant zu wissen, wenn ich jetzt meine Steuererklärung für 2005 abgebe und eine gemeinsame Veranlagung beantrage, woher bekomme ich die Unterschrift meiner Frau ??

1. Du bekommst die Unterschrift deiner Frau nur von deiner Frau. Von wem sonst?

2. So du denn die Unterlagen deiner Frau hast, mach doch einfach die Steuererklärung und reiche sie ein - erst mal ohne die Unterschrift deiner Frau. Was an Unterlagen und Unterschriften fehlt, wird das Finanzamt schon anfordern. Sobald sich das Finanzamt meldet, weitersehen.

Deine Strategie sollte jetzt sein: Handeln, nicht abwarten. Wenn sie nach Aufforderung durch das Finanzamt nicht unterschreibt, dann kannst du ihr mit Verweis auf die aktuelle Rechtslage klar machen, dass dies nicht rechtmäßig ist und du sie dafür haftbar machst. Ich denke viele lenken dann ein. Wenn du sie jetzt um eine Unterschrift bittest, wird sie ablehnen. Sollte das Finanzamt sie auffordern und es kommt dann ein Hinweis auf die aktuelle Rechtslage, sieht es schon ganz anders aus.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2006 22:48