Hallo liebe Gemeinde,
zum Sachverhalt:
Meine Tochter (18 Jahre) lebt im Haushalt der Kindsmutter welche auch das komplette Kindergeld erhält.
Ab August hat meine Tochter eine Ausbildung begonnen.
Ab jetzt bin ich vom Unterhalt befreit da ihre Ausbildungsvergütung den bisherig gezahlten Unterhalt wesentlich übersteigt.
Nun die Frage:
In der zeit in der ich unterhaltspflichtig war habe ich meine Tochter zu 0,5 auf der Lohnsteuerkarte eingetragen da ich ja das Kindergeld anrechnen durfte.
Jetzt entfällt ja die Unterhaltszahlung komplett, also gehe ich mal davon aus ich muss die Lohnsteuerkarte ändern lassen auf 0 Kinder.
Liege ich da richtig?
Vorab schon einmal vielen Dank für die Antworten.
Gruß
Mikel1
Moin
bin zwar nicht der Steuer-Guru - aber mE ist das genauso so!
Wie auch bei gemeinsam veranlagten Eltern, bei den KG und Freibeträge entfallen, sobald Kind ausreichend selbst verdient.
Toto
Hallo,
ich bin auch keine Steuerguru, aber das Kind ist unter 25 und befindet sich in der Berufsausbildung. Deshalb sind die Eltern Kindergeld berechtigt (Kindergeld ist Einkommen der Eltern, auch wenn es bei über 18jährigen an diese weiter zuleiten ist) und damit bleibt das Kind auf der Lohnsteuerkarte erhalten.
(<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html>" ESTG § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder </a>)
VG Susi
Susi hat Recht. :thumbup:
Wobei das "halbe Kind" auf der "Steuerkarte" gar nicht interessant ist, sondern erst bei der Einkommensteuererklärung auf der Anlage Kind.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
Susi hat Recht. :thumbup:
Wobei das "halbe Kind" auf der "Steuerkarte" gar nicht interessant ist, sondern erst bei der Einkommensteuererklärung auf der Anlage Kind.
LG LBM
Ganz so ist es nicht: Das oder die "halbe(n) Kind(er)" werden zumindest bei der Kirchensteuer (wenn gezahlt) und/ bzw. beim Solidarbeitrag Lohnentgeltlich steuerlich monatlich berücksichtigt...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Da hast du schon Recht. Aber das ist ein kleiner Betrag, den man ihne Probleme im Rahmen der Steuererklärung sowieso zurück erhält. Die meisten Menschen glauben aber, dass es sich dabei um "den Kinderfreibetrag" handelt. Und da das nicht so ist, lohnt der Streit darüber nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."