AW: Firmen Pruefung
 
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AW: Firmen Pruefung

 
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Guten Tag Leute,

Leider habe ich wieder ein Problem, und weiss nicht weiter.

Bin seit April 2008 getrennt und Juni 2010 geschieden.

Das Finanzamt hatt vor einige Wochen (wusste ich von nichts) ein Firmen Pruefung von Jahr 2007 und 2008 gemacht. Die Firma damals wie auch jetzt gehoert meine ex Frau aber damals haben wir die gemeinsames veranlagung gemacht, obwohl die damaligen Steuernachzahlungen durch Antrag fuer Steuer verteilung durchgefuehrt.

Um klar zu machen, das Finanzamt hatt nur die Firma ex Frau geprueft und jetzt fordert eine Steuernachzahlung wie folgendes:

Einkommensteuerbescheid 2007: 4.500,- Euro Nachzahlung
Einkommensteuerbescheid 2008: 2.600,- Euro Nachzahlung

Also insgesamt 7.100,- Euro Nachzahlung. Leider haften wir fuer das Nachzahlung an das Finanzamt gemeinsam.

Ich habe versucht meine ex Frau zu kontaktieren und will sie mit mir nicht reden. Habe ich Angst falls sie ihr schulden beim finanzamt nicht zahlt, kommt das Finanzamt zu mir.

Was kann ich tun? Wenn ich sofort ein Steuerberater oder ein Anwallt beauftrage, kommen hoehe kosten dazu, und sehe ich wenig chance dies zurueck zu holen.

Soll ich meine ex Frau erst schriftlich informieren dass die mir eine Bestaetigung schickt dass sie das Nachzahlung zahlt und falls nichts beantrage ich die Teilung des Steuernachzahlung beim Finanzamt? Weiss ihr wie dass geht oder wie funktioniert?

Anderfalls, wenn ich sofort ein Anwallt bzw. ein Steuerberater beauftrage, kann ich die kosten beim meine ex-Frau verlangen. Sie ist Ja selber schuld dass sie zu wenig Steuer gezahlt hatte....

fuer eure tipps, bedanke ich mich im Voraus

und verbleibe

mfg

cicero

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2013 20:09
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Cicero,

bevor Du irgendwelche Pferde scheu machst: Du wirst ja einen Steuerbescheid erhalten haben. Warum rufst Du denn nicht mal einfach den freundlichen Sachbearbeiter im Finanzamt an und bittest um einen Beratungstermin. Auch die Vewaltung ist Dir in grundlegenden Dingen zur Beratung verpflichtet. Vielleicht bekommst Du so schon mal ein paar grundlegende Hilfestellungen (die ein normalsterblicher Steuerbürger meist nicht kennt).

Ansonsten kann Dir sicher unser Mitglied "Lausebackesmama" weiterhelfen - sie ist unsere Steuerexpertin hier - Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 21:41
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Ingo,

danke fuer deine Hilfe. Mein Problem ist so dass ich in Malta und manchmal, wegen mein Arbeit, in England wohne. Also, habe ich Deutschland mitte 2008 verlassen. Ein Beratungstermin vor Ort kommt mir Schwer in Frage.

Ich wollte schon naechste woche das Finanzamt anrufen, aber ich bin Seit 4,5 Jahre nichts mehr in DE wohnhaft und, wie Du vielleicht schon erfarhen hast, mein Deutsche Kenntnisse nicht ganz Gut.

Also, deswegen habe ich hier gefragr bevor ich eine Bombe auslosen wird.

Die ex Frau weiss genau, fall sie nichts zahlt, kommt das Finanzamt zu mir.. und wird sie bestimmt gerne tun.

mfg aus Malta

cicero

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2013 21:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Cicero,

hast Du denn bisher schon überhaupt mal ein amtliches Schriftstück der Finanzverwaltung dazu gesehen? Deine Exe kann ja viel erzählen wenn der Tag lang ist (und dabei will sie ja angeblich nicht reden).

Ansonsten ist es sicherlich sinnvoll, bei Vorliegen von konkreten Forderungen gegen Dich, einen Steuerberater in Deutschland zu engangieren, der die Sache dann kompetent löst. Da hier sicherlich auch viel postalisch bzw. telefonisch möglich ist, sicherlich nicht das Riesenproblem. Und ansonsten wäre es sicherlich sinnvoll, schon mal einen Betrag X auf Seite zu legen um mögliche (berechtigte) Forderungen begleichen zu können. Dann ist die Sache nämlich auch erledigt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 22:17
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Ingo

Ja habe ich heute erhalten. Habe ich durchgelesen. Ich bin (fast) sicher es handelt sich um Steuernachzahlung fuer die Firma meine ex-Frau.

Das problem ist so. Wir haben in 2007 und 2008 die zusammenveranlagung gemacht, aber meine ex-Frau hatt ein andere Steuerberater beauftragt. Das heist ich habe meine Steuererklaerung gemacht, sie ihres, und dann beim Finanzamt separat eingegeben mit eine Bestaetigung es hatt sich um gemeinsamen veranlagung.

Naturlich kann ich auch mein ex Steuerberater beauftragen, aber solche kosten moechte ich nicht selbst ubernehmen weil meine ex Frau (absichtlich oder nicht) verantwortlich fuer angeblich "steuerhinterziehung" schuld ist.

Fuer das Finanzamt haften wir gemeinsam gleichmaessig, aber privat habe ich kein mithaftung wenn ex Frau falsche Angaben gemacht hatte.

Das Finanzamt hatt mich nicht geprueft, er hatt mir nie informiert... und da glaube ich gibt nichts zu pruefen da ich in Deutschland angestellet war.

mfg

cicero

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2013 22:36
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

und noch was, aber ein Anderes tema...

Falls ich am ende diese Steuer bezahlen muss, so ein Heftig betrag, muss ich dann schnell ein Abaenderungsklage beantragen. Da da macht ein Grosses unterschied fuer die KindesUnterhalt.

U was noch auch sicherlich wieder zu prufen ist die schon bezahlten Trennungsunterhalt. Damals musste ich Trennungsunterhalt bezahlen weil Ex Frau nur X einkommen deklariert hatt. Aber wenn Finanzamt jetzt sagt, Frau hatt X++ einkommen gehabt, dann haette ich weniger Trennung Unterhalt bezahlen mussen

mfg

cicero

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2013 22:41