Hallo Forum,
ich werde meine Partnerin bald heiraten. Ich habe ein Kind für das ich unterhaltspflichtig bin.
Ich frage mich nun welche Steuerklasse ich nehmen soll bzw. ob es sonstige Fallstricke oder Empfehlungen gibt die wir im Zusammenhang mit Unterhalt bzw. der Steuer beachten sollten.
Ich (~75000 brutto im Jahr), zukünftig Frau (Beamtin ca. 50000 Brutto ~ 40000 netto)
Wir planen akut ein weiteres Kind. Dieses wird vermutlich um den Jahreswechsel 2014 / 2015 (hoffentlich) zur Welt kommen.
Ich persönlich würde gerne ein halbes Jahr in Elternzeit, meine Frau würde das erste halbe Jahr in Elternzeit gehen.
Für meine Ex Frau bin ich nicht mehr unterhaltspflichtig.
Hi.
Ich würde ab Schwangerschaft deiner Frau raten in Steuerklasse 3 zu gehen und dir, ab Geburt zu wechseln, so dass ihr beide möglichst hohes ElternGeld bekommt. Da aber die tatsächliche Steuerlast maßgeblich von euren steuerlich relevanten Ausgaben abhängt, ist das jetzt nur eine pauschale Aussage. Grundsätzlich würde ich in Steuerklasse 4 bleiben, denn ElternGeld unterliegt der progression und kann unter Umständen zu Nachzahlung führen.
Wenn du in der 4 bleibst, wirkt sich das auf den Unterhalt nicht aus. Manchmal wird verlangt, dass der Pflichtige die 3 nimmt, die 5 darf sich nicht zu Lasten des Unterhalts auswirken. Also weniger zahlen mit Begründung, schlechtere Steuerklasse geht da ebenfalls nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich würde ab Schwangerschaft deiner Frau raten in Steuerklasse 3 zu gehen und dir, ab Geburt zu wechseln, so dass ihr beide möglichst hohes ElternGeld bekommt.
Seit 01.01.2013 gilt für das Elterngeld die Steuerklasse aus dem Kalendermonat vor der Geburt, es sei denn dass in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt eine andere Steuerklasse überwogen hätte.
Wer in der Richtung optimieren will, muss das vor der geplanten Schwangerschaft tun (oder die Schwangerschaft wirklich sofort nach wenigen Tagen bemerken). Hin- und Herswitchen klappt damit erst recht nicht mehr.
Gruss von der Insel
(der immer gleich das Kreuz bei "300,- ohne weiteren Nachweis" setzt...)
Seit 01.01.2013 gilt für das Elterngeld die Steuerklasse aus dem Kalendermonat vor der Geburt, es sei denn dass in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt eine andere Steuerklasse überwogen hätte.
Wer in der Richtung optimieren will, muss das vor der geplanten Schwangerschaft tun (oder die Schwangerschaft wirklich sofort nach wenigen Tagen bemerken). Hin- und Herswitchen klappt damit erst recht nicht mehr.
Ist das so? Hast du da eine Fundstelle?
Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung
§ 2c III BEEG - im November 2012 heimlich schnell eingeflickt
(3) Grundlage der Ermittlung der nach den §§ 2e und 2f erforderlichen Abzugsmerkmale für Steuern und Sozialabgaben sind die Angaben in der Lohn- und Gehaltsbescheinigung, die für den letzten Monat im Bemessungszeitraum mit Einnahmen nach Absatz 1 erstellt wurde. Soweit sich in den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Bemessungszeitraums eine Angabe zu einem Abzugsmerkmal geändert hat, ist die von der Angabe nach Satz 1 abweichende Angabe maßgeblich, wenn sie in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten hat.
Positiv daran ist, dass man nur noch mit einfach zu ermittelnden Pauschalen rechnet und es keine Zahlenorgien mehr wie bislang gibt.
Negativ, dass man eben nicht mehr tricksen kann. Da hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung einen Riegel vorgeschoben.
Ganz negativ, dass man auch weiterhin durch den fixen Deckel bei 2.770 als PKV- oder freiwillig GKV-Versicherter und auch bei Eltern-Teilzeit schlechter gestellt wird.
Gruss von der Insel
Moin,
viel wichtiger ist, dass ihr einen sinnvollen und angepassten Ehevertrag aufsetzt und diesen vor der Heirat abschließt. Wenn Du noch keine Erfahrungen mit Scheidungen hast, sei es Dir zur Verhinderungen der gröbsten Ungerechtigkeiten (für beide Seiten) dringend empfohlen. Gruß Ingo