Auf, dass es nicht langweilig werde, will jetzt das Fi-Amt von mir sehr genau wissen, warum ich denn neben meinem Dienstsitz in NRW noch meinen Hauptwohnsitz in HH habe, wo ich doch getrennt sei.
Worauf muss ich denn dabei achten?
Reicht es, wenn ich denen schreibe, dass ich ja nur von meiner Frau geschieden werde und nicht von meinen Kindern?
Oder muss ich mir da mehr Mühe geben?
Was wäre denn ein zündendes Argument?
Genervte Grüsse
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Was wäre denn ein zündendes Argument?
Eine Mitgliedschaft im Männergesangsverein. Besser als das Kinderargument (Kinder gehören doch zur Mutter!).
Im Ernst: Soweit ich das gehört habe, geht es da um die sozialen Bindungen. Dazu gehören natürlich Deine Kinder, aber auch Deine Eltern, Deine Geschwister und Deine Vereinskameraden.
Muss ich mir jetzt was abschneiden um zum Beweis im Falsett singen zu können?
Danke dir. Ich hatte schon befürchtet, dass gerade die Kinder eher eine Falle sein könnten, da der Umgang mit ihnen ja auf keinen Fall steuerlich begünstigt werden darf.
Anders als z.B. "nützliche Aufwendungen" für Bestechung und andere Korruptionsfördernde Maßnahmen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
ich hab mal mein Steuerhandbuch von T*xman zur Hand genommen, da steht, dass doppelte Haushaltsführung auch bei Alleinstehenden möglich ist.
BFG, Urteil vom 5.10.1994, VI R 62/90 BStBI 1995 II S. 180
Ich schreib noch eine pn.
eskima
Danke Eskima,
Ich habe das eben schon mal überflogen und am Anfang einen Schreck bekommen, weil es da primär um Abwesenheit von kurzer Dauer ging aber ich glaube danach kamen noch ein paar mehr Tatbestände.
Außerdem habe ich ja auch kurz nach dem Blick in den Briefkasten im Treppenhaus ein nettes Mädel kennengelernt, ohne die ich mir ein Leben in Zukunft nicht mehr vorstellen kann. Zumindest nicht an den Wochenenden. 😉
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Lieber Prinz Beppo,
natürlich hast du in der HH Deinen Lebensmittelpunkt und der endet dort nicht mit der Scheidung von Deiner Frau, sondern in dem Moment, wo du aus inneren Beweggründen Deinen Lebensmittelpunkt an einen anderen Ort verlegst.
Wie Pappasorglos schon schrieb, das sind Kinder, andere enge Familienmitglieder aber auch alle anderen subjektiven Tatbestände, die dazu führen, dass Mensch sagt "hier bin ich, hier wohn ich"!
Liebe Grüße, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke, holde Maid.
Der will es jetzt auch ganz genau wissen. Er hat einen Fragebogen bei gepackt und will:
1. Arbeitsvertrag
2. Mietvertrag und Zahlungsnachweise
3. Nachweis über Mitbewohner am Arbeitsort
4. Kaufvertrag der Wohnung am Heimatort
5. Mitbewohner am Heimatort
6. Meldebescheinigungen für beide Standorte
7. Zweitwohnungssteuernummer
8. Eingehende Schilderung der besonderen persönlichen Bindungen
9. Nachweis der tatsächlich durchgeführten Heimfahrten z.B. Reparaturrechnungen, Bahnfahrkarten oder Flugticketes.
10. Anlage U (Die er letztes Jahr schon erhalten hatund doch eigentlich nicht erneuert werden muss oder?)
Muss ich den ganzen Mist wirklich abgeben?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hey,
also der Reihe nach:
zu 1. halte ich für Quatsch, denn Deine elektronische Lohnsteuerbescheinigung weist ja nach, dass Du da arbeitest. Könnte sein, dass die gucken wollen, ob Du vertraglich vereinbart hast, dass Cheffe sich an den Heimfahrten beteiligt.
zu 2. ist statthaft, willst Du (hohe) Kosten angerechnet haben, musst Du sie u.U. nachweisen.
zu 3. weise nach, was es nicht gibt... würde ich einfach verneinen
zu 4. erschließt sich mir der Sinn spontan nicht. Wenn Du keine AfA geltend machst, weiß ich nicht, was er damit will.
zu 5. klar, da will er die "Familienbande" prüfen. Also die Kinder, die besuchsbedürftiger Mutter, usw...
zu 6. freundlichen Gruß, dafür hat er selber Abfragemöglichkeiten in seinem Rechner, der D***!
zu 7. klar, Du könntest um Zweitwohnungssteuer beschubsen.
zu 8. finde ich dreist, aber er will sichergehen, dass es keine steuerliche Missbrauchsnummer (§42 AO) ist, die Du versuchst. Ich würde in die Antwort auf diese Frage die Formulierung "hinsichtlich Ihrer Nachfrage meinen höchstpersönlichen Lebensbereich betreffend" verwenden, denn in diesen hat das FA keine Eingriffsrechte, das sollte ihm Hinweis genug sein.
zu 9. wenn Du hast, schickst Du ihm eine Kopie von zwei TÜV-Bestätigen, aus denen geht die Kilometerzahl, die Du verfahren hast hervor. Oder Kaufvertrag und erster TÜV-Bericht, da kann er hochrechen. Hier droht das Fahrtenbuch, wie mir scheint.
zu 10. das Gesetz sagt, dass der Antrag jeweils für ein Jahr (durch Abgabe der Anlage U) gestellt werden und nicht zurückgenommen werden kann. Die einmalige Zustimmung gilt dann bis auf Widerruf. So kenne ich das auch. Kann es sein, dass der Betrag sich geändert hat (höher?) ? Dann will er wahrscheinlich die Zustimmung darauf bezogen, weil zB auch die Unterschrift von Ex auf einem Blankoformular bedeuten würde, dass sie die Zustimmung nur dem Grunde, nicht aber der Höhe nach erteilt hat.
LG LBM
Edit: Fehler verbessert
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nochmal ich,
Zu 9.
Bisher habe ich immer die pauschalen Km abgerechnet und bin gut damit (Bahn) gefahren. Kann es sein, dass er jetzt nur noch tatsächliche Kosten anerkennen will?
Könnte ich mich dagegen wehren?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Huhu,
anzuerkennen ist die Entfernungspauschale wie bei den Werbungskosten für eine wöchentliche Familienheimfahrt pro Woche. Die tatsächlichen Kosten kommen eigentlich nur für den Moment der Begründung der doppelten Haushaltsführung in Betracht (also als Du die Zweitwohnung beruflich bedingt bezogen hast).
Meine Einschätzung:
Der stellt die berufliche Begründung des Zweitwohnsitzes auf den Prüfstand, das heißt, schmettert er diese ab, fällt hinten auch der Rattenschwanz mit Fahrkosten usw. runter. Ich glaube aber nicht, dass bei der eindeutigen Lage (Erstwohnung Ort A und Arbeits+Zweitwohnung in Ort B) Dir auf die Füße fallen dürfte. Alternativ dürftest Du (wenn die 2. Wohnung nicht anerkannt wird). Die Wege Wohnung-Arbeit von A nach B täglich geltend machen. Oder wie sollt Du in einer Wohnung wohnen, die es für das FA nicht gibt? 8)
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Naja, der macht es wie das Fam.Gericht.
Der stellt nicht die Wohnung B in Frage, sondern die Wohnung A und die Fahrten da hin.
Aber gut, ich werde immer klüger durch euch!
Daaaanke.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
ich finde den Typ echt dreist. Der will deinen Arbeitsvertrag und den Kaufvertrag deiner Wohnung - ich glaube ich würde ihm schreiben (ween ich könnte) ob ich mal seinen Arbeitsvertrag und den Kaufvertrag der Wohnung sehen will.
Ich mache so etwas immer pragmatisch:
- Belege, die ich beibringen kann und die mir nicht wehtun, kopiere ich und schicke sie fröhlich weg, um jemand damit glücklich zu machen oder einfach nur um sinnlose Diskussionen zu vermeiden.
- Beim Rest frage doch einfach mal an, auf welcher Rechtsgrundlage er diese Belege anfordert, und was er evtl. alternativ an Belegen akzeptiert. Bsp. Arbeitsvertrag: Du hast ne Klausel, wegen der du ihm deinen Arbeitsvertrag nicht offenlegen kannst. Fragt der Sachbearbeiter dann nach warum, dann sagst du ihm, dann kann ich ihnen ja gleich den Vertrag schicken, was ich nicht darf. Als Alternative biete ihm die Lohnsteuerbescheinigung an, die er ja schon hat.
- Beispiel Fahrzeug: Du wartest / reparierst dein Auto selbst; als EDV-Mann weißt du, wie gefährlich es ist mit Karte zu bezahlen. Also zahlst du dein Benzin immer bar; Belege gibt es nicht. Gut, es droht ein Fahrtenbuch, aber der Sachbearbeiter soll dir erst mal erklären, wo steht, dass du alles mit irgendwelchen Belegen nachweisen musst.
Was er "darf" oder nicht weiß ich nicht - letztendlich ist es eine Grauzone. Habe auch erst neulich meine Steuererklärung gemacht; weil auf irgendeinem Beleg statt Ehegattenunterhalt nur Unterhalt stand. Ich habe es erst nicht kapiert; nach einem Anruf auf dem Finanzamt stellte sich heraus, dass es sich ja auch um Kindesunterhalt hätte handeln könnte :knockout:.
Ich habe den Eindruck, dass die Mitarbeiter des Finanzamtes darauf geschult werden, möglichst viel Geld einzutreiben. Am einfachsten ist dies wohl beim "normalen" Steuerzahler, da dieser sich nicht so richtig wehren kann. Die Anforderung der an dich geschickten Liste von Nachweisen ist m.E. einfach unverschämt!
Gruß
Martin
Hi beppo,
ich schleiche schon die ganze Zeit um diesen thread.
Auch ich finde das -gelinde gesagt- eine Frechheit, von dem SB des FA. 😡
Wie schmusepapa, schon schrieb, die greifbareb Belege kopieren/scannen.
Ich würde sogar mal, persönlich antanzen, bei denen. Naja ich weiß, du hast keine Zeit.
Anrufen würde ich auf jeden Fall.
Was mir noch einfällt...Könntest du nicht ein IT-Beratungs-unternehmen(-gewerbe) gründen ? 😉
Die Absetzmöglichkeiten sind hier weitaus größer 😉 ...
Edit: (was vergessen)
Der BFH änderte seine langjährige Rechtsprechung (Urteil vom 5.10.1994): Die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung setzt nicht mehr unbedingt voraus, daß in Ihrem eigenen Hausstand abhängige Zurechnungspersonen leben.
von hier http://www.steuerthek.de/handbuch/est/wk_doppeltehaushaltsfuehrung.htm
Fazit: Der SB scheint ein ganz schlauer zu sein.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo beppo!
Vielleicht kannst Du ja einen Punkt ganz pragmatisch abhandeln:
9. Nachweis der tatsächlich durchgeführten Heimfahrten z.B. Reparaturrechnungen, Bahnfahrkarten oder Flugticketes.
Damit will er "doch nur" die Plausibilität Deiner angegebenen Heimfahrten (bzw. deren Anzahl) prüfen! 😉
Und da Dir die pauschalen Werbungskosten für Familienheimfahrten generell zustehen; und zwar unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel, kannst Du ihn doch ganz easy mit Deinen Zugtickets zuschütten (vorher schön mischen, damit er erstmal eine halbe Stunde mit der chronologischen Sortierung befaßt ist :wink:).
Nochmal ich,
Zu 9.Bisher habe ich immer die pauschalen Km abgerechnet und bin gut damit (Bahn) gefahren.
Eine andere Abrechnung von Familienheimfahrten ist lt. EStG gar nicht möglich, so daß ich Deine Befürchtungen
Kann es sein, dass er jetzt nur noch tatsächliche Kosten anerkennen will?
ganz einfach ausräumen kann.
Falls Du die alten Zugtickets nicht mehr hast, teile ihm freundlich mit, daß er Dir zeitnah anzeigen soll, welche Belege Du ab sofort und in Zukunft aufbewahren sollst, um seine Fragen für folgende Veranlagungszeiträume umfassend beanworten zu können. 😉
Zu den anderen Punkten/Fragen des SB: verdeutliche Dir die Rechtslage:
1. Doppelte HH-Führung wird nur anerkannt, wenn der zweite Wohnsitz aus beruflichen Gründen begründet und und beibehalten werden muß. - Das ist doch bei Dir der Fall, denn Du hattest mit Sicherheuit Deinen (Familien-) Wohnsitz eher als den zweiten, beruflichen HH?!
2. Am Wohnsitz muß bei Ledigen der Lebensmittelpunkt sein. - Und den hast Du doch durch Deine Familie (Kind) und Deine übrigen langjährigen Bindungen.
War denn die Anerkennung der doppelten HH-Führung in den Vorjahren (also vor der Scheidung) ein Problem? Nein? - Dann sollte ein Verweis darauf genügen, daß sich lediglich Dein Familienstand geändert hat und dies doch kein Grund sei, plötzlich an der nach wie vor aus beruflichen Gründen bestehenden doppelten Haushaltsführung zu zweifeln.
LG und viel Erfolg sowie gute Nerven!
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo Beppo,
nachdem wir codex Kinder bei ihm angemeldet gekriegt haben- kriegen wir auch deine HW in Hamburg und deine NW in sonstwo hin. Wird aber etwas komplizierter. Aber- den Wohnungsstatus legt das Meldeamt fest- nicht das Finanzamt. Melde dich einfach bei mir.
Gruß Nadine
PS: bin 2.06. und 03.06. dienstlich unterwegs, also erst ab 04.06, oder heute noch (aber keine Meldegesetze zu hause 🙂 )
Hallo Luca, da bin ich ja platt, was du alles kannst!
Meine Meldung ist allerdings so wie sie sein soll. HW in Hamburg und NW in NRW. Sogar schon seit einigen Jahren.
Der Finanzminister möchte mich nur anscheinend, nachdem ich getrennt wurde, bewegen meinen Wohnsitz in HH aufzugeben.
Er ist wohl auch der Meinung, dass ich gefälligst sämtliches Geld, das nicht meine Ex bekommt direkt bei ihm abzuliefern habe.
Dabei hat sich nur meine Frau aber nicht meine Kinder von mir getrennt.
Für jegliche Unterstützung wäre ich natürlich dankbar.
Vielleicht kannst du ja ein heilsames Getränk auf Basis von Spinnenbeinen und Krötenfüßen zubereiten. :exclam:
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo ihr hilfreichen Geister,
ich werde dann morgen mal ein kleines Briefchen an diesen Plagegeist als Substrat aus euren Anregungen schreiben.
Ich werde versuchen eine Mischung aus freundlichem Ton, Kooperationsbereitschaft und Grenzziehung hinzubekommen.
Dank euch sollte das möglich sein.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
ach, ich kann nix besonderes! Nur Gesetze lesen und wie ein Büromensch denken, also weiß ich was man schreiben muss um den gegenüber dazu zu bewegen das zu tun was ich möchte- und nicht vergessen, immer so tun als wenn man doof ist. 😉
Vielleicht ein kleiner Tipp. Ich würde dem Finanzamt gar nichts schreiben, was meine Wohnverhältnisse angeht. Nur das: "Sehr geehrter Herr......, mit Staunen habe ich Ihr Anliegen vom ....... zur Kenntnis genommen, worin Sie anmerken, dass meine "Wohnverhältnisse" nicht Ihren Vorstellungen entsprechen. Ich möchte mich dahingehend äußern, dass ich, sobald ich eine Wohnug (umschlossener Raum der zum Wohnen geeignet ist) beziehe, in DL meldepflichtig bin. Dieser Pflicht bin ich sowohl in HH, als auch in NRW nachgekommen. Der entsprechende Wohnungsstatus von HW und NW wurde daraufhin (gesetzesmäßig) von den jeweils zuständigen Einwohnermeldeämtern festgelegt.
In welcher Form ich an der bestehenden Sachlage etwas ändern kann bzw soll, vermag ich Ihrem Schreiben nicht zu entnehmen. Mfg ......"
Wenn es zu deinem Fall passt, würde ich wahrscheinlich so schwammig antworten. Darauf kannst du nämlich keine Antwort kriegen und hast aber selber geantwortet. 😉
lg Nadine
Hallo Nadine, mal sehen ob dein Zauber wirkt!
Ich werde allerdings die Zutat der Belehrung ob des umschlossenen Raumes weglassen, da es seiner Meinung über mich und seiner Toleranz doch abträglich sein könnte. :exclam:
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
wenn es nicht zu weit führt kurz einkleiner Exkurs, worauf ich hinaus will. Das Melderecht ist ein unabhängiges Gesetz. Es speichert die tatsächlichen Wohnverhältnisse eines Menschen- und jetzt kommts, EGAL ob diese Verhältnisse nach anderen Gesetzen illegal sind. Beispiel: Anmeldung in Wochenendhaus- verstößt gegen Baurecht, na und, trotzdem angemeldet, in Berlin sind mehere Personen in besetzten Häusern angemeldet wo Polizei regelmäßig räumt, na und- entspricht alles dem Melderecht. Und das es dem FA nicht passt, dass du ständig Heimfahrten abrechnest- na und, entspricht aber deinen Wohnverhältnissen und damit dem Melderecht.
Es ist übliche Praxis, dass versucht wird über das Melderecht anderweitige Probleme zu lösen, meistens gehts ja auch gut. Und noch ein Tipp, falls dein EMA tatsächlich etwas auf Anhörung des FA unternehmen soll, meld dich einfach wieder, da gibts natürlich auch Gesetzeslücken. 😉
So, ich hoffe, jetzt ist irgendwie klar, warum ich denke, dass du entspannt sein kannst. Nur rechtfertige dich nicht gegenüber dem FA zu deinen Wohnverhältnissen. Dafür sind die einfach nicht zuständig.
lg Nadine