Begründung für 2. W...
 
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Begründung für 2. Wohnsitz

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also jetzt verwirrst du mich.

Den Satz verstehe ich nicht:

Und noch ein Tipp, falls dein EMA tatsächlich etwas auf Anhörung des FA unternehmen soll, meld dich einfach wieder, da gibts natürlich auch Gesetzeslücken.

Willst du damit sagen, das Fi-Amt könnte mich an meinem Wohnsitz abmelden?

Verwirrte Grüsse

Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2008 00:08
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

nein, kann das FA nicht. Gaaaanz ruhig.

Das FA könnte aber das EMA anschreiben und um Überprüfung deiner Wohnverhältnisse bitten. Das EMA wäre dann von Amts wegen verpflichtet zu prüfen. Dies ist aber ein nicht einfaches Verwaltungsverfahren, da mußt du vorher gehört werden.

Und ich denke, auch da keine Gefahr, die schreiben sicher EMA HH an, und dort bist du mit HW gemeldet, was Kohle für HH bedeutet- die geben doch nicht freiwillig einen Einwohner ab (und kriegen für dich dann keine Schlüsselzuweisung mehr).

Lass das wirklich auf dich zukommen, berufe dich auf deine tatsächlichen Wohnverhältnisse und pasta. Antworte "schwammig" und warte.

lg Nadine

EDIT: weil ich es schon so oft gelesen habe. Schwerpunkt der Lebensbeziehungen ist nicht entscheidend (nur an 2.Stelle) 1. Kriterium Prüfung HW-NW ist vorwiegend benutzte Wohnung. Also wenn dich jemand fragt- vorwiegend benutzte Wohnung ist HH. Wie du das rechnerisch anstellst bei 365 Tagen- das könntest du schon mal dir überlegen. Dann ist Schwerpunkt unwichtig. Tipp-jedes WE nach HH, Urlaub immer in HH, dienstlich in HH, dann dort schlafen, Feiertage in HH- rechne einfach mal.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2008 09:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nadine,

steuerrechtlich bist Du im Irrtum. Das FA will keine taggenaue Aufstellung. Es reicht, dass er ab und an heimfährt, Freizeit dort verbringt.
Die von Dir angedeutete 183-Tage-Regelung betrifft nur den Aufenthalt im Ausland. Und das ist HH ja nu nich' gerade...

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2008 14:25
 elwu
(@elwu)

Verwirrte Grüsse

Hallo,

ich hoffe, das trägt zur Entwirrung bei: http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptwohnsitz

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2008 15:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mensch Luca,

bevor du mich mit deinen Hinweisen beruhigt hast, war ich ehrlich gesagt entspannter. :knockout:

Der Hinweis "Bleib ruhig, du musst nur nachweisen, dass du mehr als 50% in Hamburg bist" hatte nicht gerade die von dir beabsichtigte Wirkung, in Anbetracht der Tatsache, dass ich im Rheinland 5 Tage die Woche meiner Erwerbstätigkeit nachgehe.  :phantom:

Jetzt muss ich wieder die Batterien von meinen Herzschrittmacher vorzeitig tauschen.  😉

Danke LBM, dass du ein Antidot zur Hand hattest.

Auch der Wissensquell der Wikipedia ist mal wieder durchaus erhellend. Danke elwu.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 02.06.2008 20:48
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM,

steuerrechtlich bin ich bestimmt im Irrtum, kenne ich mich auch nicht aus. Die Erläuterung bezog sich ausschließlich auf den Fall, dass das EMA @beppos Wohnungsstatus überprüft. Ich will hier nicht mehr Unruhe stiften. Ich denke halt (oder weiß es nach 12 Jahren Melde,- Pass,- und Ausweiswesen), dass die "Angst" vor dem EMA und die Diskussionen um HW und NW, Anmeldung Kinder .... ziemlich unbegründet sind, weil es klare Gesetzeslagen gibt und das Melderecht von Glaubhaftmachung spricht und nicht von Nachweis.

Aber um nicht noch mehr zu verwirren, keine wenn, was, dann. Wer Hilfe braucht und möchte, kann PN schicken.

LG Nadine
(der nach 2 Tagen Fachtagung bei Affenhitze und Kleiderordnung die Füße qualmen)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2008 21:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na und dann noch schnell nach dem Rechten geschaut!

Das ist ja nett. 🙂

LG Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 03.06.2008 23:12
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

na klar, kann ja nur nicht mehr laufen- schreiben geht noch.  :rofl2:

LG Nadine
(die mit Erlaubnis ihres Chefs- der war die 2 Tage mit- die Füsse auf den Schreibtisch legen kann)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2008 10:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:gunman: :gunman: :gunman:

Ich habe schon gewusst, warum ich es in China schöner fand als hier!

Die wollen wirklich mit aller Gewalt verhindern, dass man einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

Ich habe Post vom Fi-Amt!

An das Fi-Amt Hilden:
Betreff Einkommensteuer Beppo:

Arbeitsplatz ist laut Anlage auch in Langenfeld, somit ist der überwiegende Aufenthalt Langenfeld und Sie zuständig.

Bitte nehmen Sie den Fall neu auf und teilen Sie Herrn Beppo eine neue Steuernummer mit.

Anlage: Einkommensteuer 2007.

Mit freundlichem Gruß
Schl...pe.

Was mach ich denn jetzt?
Wen muss ich jetzt zuerst erschießen?

Alleine für 2007 geht es um fast 7.000,- Ocken!

Ich mag nicht mehr!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2008 01:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Beppo,

ich schreib dir ne Antwort für die!

Schicke ich dir per Mail (ne Addy bitte per PN!) Die ham echt den Schuss nicht gehört!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2008 01:48




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke dir! I :blumen:  :dudiegroesste:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2008 01:52
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Beppo,
das hat mich auch schon mit Frau eigentlich gewundert.

Du brauchst schon handfeste Gründe (=Wechseltätigkeit) um nicht den steuerlichen Anspruch auf Anrechnung einer Zweitwohnung zu verlieren. Ich konnte das damals nachweisen, da mir mein AG etwas unter die Arme geholfen hat.

Gruß,
Michael

P.S.: LBM ist natürlich Expärtin, daher dies nur als Anmerkung

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2008 01:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Weisnich und Beppo,

grundsätzlich muss das Beziehen einer Zweitwohnung beruflich veranlasst sein. Das heißt, wenn Du aufgrund einer Versetzung den Arbeitsort wechselst oder erstmalig ein Dienstverhältnis an einem anderen Ort als Deinem Wohnort begründest, liegt ein beruflich begründeter Zweitwohnsitz vor.
Dieses Recht ist zeitlich nicht befristet. Kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, bei dauerndem Auseinanderfallen von Wohnsitz und Arbeitsort, den Wohnsitz dauerhaft an den Arbeitsort zu verlegen. Es reicht, dass der Steuerpflichtige die Wohnung zu der die näheren persönlichen Beziehungen bestehen, 6x im Kalenderjahr (!) aufsucht. Das heißt, wenn Beppo nachweislich durch Bahntickets und zwischendurch mit dem Auto quasi jedes Wochenende diese Wohnung aufsucht, ist damit diese Wohnung als sein Lebensmittelpunkt ausreichend belegt.  Das gilt sogar, wenn diese Wohnung im Ausland liegen würde.

Da das in Beppos Fall eigentlich glasklar und überhaupt nicht von einer Ehe abhängig ist, sehe ich für das FA keinerlei Spielraum, ihm die berufliche Veranlassung in Abrede zu stellen.

Es könnte sein, dass der SB aufgrund akuter Arbeitsunlust mal in der Abgabenordnung nachgeblättert und festgestellt hat, dass er verfahrensrechtlich einfach nicht mehr zuständig ist, weil bei einem ledigen AN, der einen mehrfachen Wohnsitz hat, das FA zuständig ist, an dem der Steuerpflichtige sich überwiegend aufhält. Rein zeitlich betrachtet ist das bei einem vollzeitig beschäftigten AN natürlich der Ort, wo er arbeitet.

Im Zuständigkeitswechsel könnte jetzt schlicht der Vorteil liegen, dass Beppo an einen SB gerät, der in dem ganzen Vorgang gar kein Problem sieht und seine Werbungskosten durchwinkt. Solange kein Bescheid da und unanfechtbar geworden ist, ist nix verloren.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2008 02:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Super, ich danke dir, mal wieder!

Ich hatte schon die Befürchtung, dass die Übertragung der Zuständigkeit, schon sowas, wie ne negative Vorentscheidung sei.

Ich glaube, jetzt schlafe ich wieder etwas besser.

Brauche ich jetzt auch. Bin schon ne Weile auf den Beinen (Und bin Transrapid gefahren heute morgen!).

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2008 02:55
(@papi74)
Registriert

Hallo Beppo,

dieses Post kannte ich noch gar nicht und habe diesen jetzt nachdem er ja wieder "aktuell" ist durchgelesen.

Genau die gleiche Problematik habe ich jetzt für 2009... Wie ist denn bei Dir der Spass 2008 ausgegangen?

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Geschrieben : 02.06.2010 17:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meinst du steuerlich?

Alles gut!

Dank der guten Ratschläge, vor Allem von LBM habe ich dem FA-Menschen in Hamburg nur das Nötigste gegeben.
Der hat mich daraufhin an das Fi-Amt in NRW verwiesen, was seit dem für mich zuständig war.
Die haben mich dann zwar auch noch etwas (weniger) gelöchert, haben aber ansonsten alles anerkannt.  :thumbup:

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 02.06.2010 17:51
(@papi74)
Registriert

Hallo,

na dann will ich mal bei mir auch auf das beste hoffen...

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 18:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bist du denn schon angemeckert worden?
Oder wovor hast du Angst?

Nachdem was LBM oben geschrieben hat, ist das ein relativ normaler Vorgang.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2010 18:44
(@papi74)
Registriert

Hallo,

nett wie ich bin habe ich meine Erklärung im Januar bei meinem Finanzamt in Meckpomm abgegeben. Ende April bekam ich dann Post, dass meine Unterlagen nach Sachsen überstellt worden sind. DIe Wollten dann von mir folgende Sachen haben:

Mietvertrag Meckpomm
Mietvertrag Sachsen
Autorechnungen
Kontoauszüge usw.

Dann will man mir meinen Hauptwohnsitz nicht so recht anerkennen, da ich bei meiner Mutter wohne und keinen eigenen abgeschlossenen Wohnraum habe.

Evtl. will man mir dann dafür 2 Heimfahrten pro Woche genehmigen...aber auch nur vielleicht.

Naja...schauen wir mal.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2010 10:23
Seite 2 / 2