Hi,
ich möchte hier, wen es betrifft, darauf hinweisen, dass zur Stichtagsregelung des § 27 III BEEG seit geraumer Zeit ein Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht (B 10 EG 1/14 R) anhängig ist.
Betreuungsgeld ("Herdprämie") gibt es nur für ab dem 01.08.2012 geborenen Kinder. Wer sein heute 2-jähriges Kind selbst betreut, guckt in die Röhre.
Nun steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, Stichtagsregelungen aufzustellen. Aber: hier wurden zwei Leistungsalternativen, nämlich "Rechtsanspruch auf einen U3-Kindergartenplatz" und "Betreuungsgeld", eingeführt aber nur eine davon mit einer Stichtagsregelung versehen. Das könnte durchaus verfassungswidrig sein.
Wer sich im Zweifel nichts entgehen lassen möchte, sollte einen Antrag auf Betreuungsgeld stellen (es gibt nur drei Monate rückwirkend) und sich mit der Behörde einigen, das Widerspruchsverfahren bis zu einer Entscheidung des BSG auszusetzen.
Gruss von der Insel