Hi Forum,
mal ne Frage bezüglich der absetzbaren Betreuungskosten. Gibt es eine Möglichkeit die Fahrtkosten für meine Tochter in der Steuererklärung geltend zu machen?
Ich hab mal nachgelesen, dass dies wohl nur für Kinder gilt die auch bei dem jeweiligen Elternteil gemeldet sind sprich ihren Wohnsitz haben.
Wie sieht es nun bei den Scheidungsvätern aus, die viele Kilometer fahren müssen um ihr Kind bei dem Ungang zu betreuen?Gibt es da einen Trick?
Danke
Gruss
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
mal ne Frage bezüglich der absetzbaren Betreuungskosten. Gibt es eine Möglichkeit die Fahrtkosten für meine Tochter in der Steuererklärung geltend zu machen?
Geltendmachen kann man viel, aber die Mauer steht:
http://www.familienrecht.de/sorge-umgang/bfh-umgangskosten-keine-aussergewoehnliche-belastung/
Trotzdem halt einfach deklarieren als aussergewöhnliche Belastung. Wie weit Du dann wirklich gehst im Sinne von Widerspruch gegen den Steuerbescheid oder ggf. Klage musst Du mit Dir selber ausmachen bzw. mit Deiner Risikobereitschaft.
Okay danke dir. Denke nicht, dass es dann Aussicht auf Erfolg hat..
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)