und nochmal ich :redhead:
Hallo,
also um es mal mit Paul Panzer zu sagen "Es dreht sich um folgendes":
Die tatsächlichen Betreuungskosten sind ja ab 2006 absetzbar - soweit so gut.
Ich fahre mein bzw. unser Kind täglich von der Schule in den Hort und dann wieder mich selbst zur Arbeit. Fahrtweg 20 km.
Jetzt habe ich mit einer befreundeten Steuergehilfin (arbeitet in einem Steuerberatungsbüro) gesprochen, ob man diese Fahrtkosten - die ja schon zur Betreuung gehören - ebenfalls geltend machen kann. Wäre ja logisch in meinen Augen...
Ihre Aussage (rein theoretisch, da diese Betreuungskostenregelung erst ab 2006 gilt): kann ich nicht, da ich selbst fahre.
Würden jetzt beispielsweise Bekannte/Freunde/Verwandte mein Kind von der SChule in den Hort fahren, könnte ich dieses aber steuerlich als Teil der Betreuungskosten geltend machen :knockout:
Hat da jemand andere Auskünfte oder aber Verbindungen, um sich direkt beim FA schlau zu machen??
Grüsse
Patchen