Hallo,
den Betreuungsunterhalt kann man ja steuerlich unter aussergew. Belastungen
geltend machen. Dazu benötige ich dann eine Bestätigung von der Ex?
Was ist zu beachten, wenn sie selbst ein Einkommen erzielt?
Sie netto ca. 950
Betreuungsunterhalt im Jahr an sie 3.000
Mit dem Kindergeld lässt sich nichts machen, oder?
Hai,
da bei Pappasorglos noch nicht das rote Alarmlämpchen wegen Erwähnung der außergewöhnlichen Belastungen angesprungen ist *gg* antworte ich jetzt mal.
Deine Ex verdient also in Summe 11.400 Euro im Jahr. Einkünfte und Bezüge werden berücksichtigt, sofern sie 624 Euro im Jahr übersteigen. Das heißt, gute 10.800 Euro. Da max. 7.680 Euro im Jahr berücksichtigt werden dürfen, wird dieser Betrag um die Einkünfte und Bezüge gekürzt. Heißt also nach § 33a EStG gibt es nichts abzusetzen für Dich.
Für das Kind steht Dir der Kinderfreibetrag zu, insgesamt 2.904 Euro in 2008. Mehr gibts nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."