Hallo zusammen,
ich hab eine Frage zum Betreuungsunterhalt zu dem ich bisher keine oder nur widersprüchliche Aussagen gefunden habe.
Ich war nicht verheiratet und die KM lebt in einem eigenen Haushalt.
Sind die Leistungen steuerlich absetzbar und welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein?
Vielen Dank im Voraus.
Manoi
Hallo,
meiner Meinung nach kannst du den Betreuungsunterhalt bis zu 8625 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Der Höchstbetrag ist um den Betrag zu kürzen, um den die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person 624 Euro übersteigen. (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html>EStG" § 33a</a>)
Die Anlage U wäre nur dann möglich, wenn ihr noch oder nicht mehr verheiratet wärt. Das liegt aber nicht vor.
VG Susi