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Bitte um kurze Hilfe: Steuererklärung im Trennungsjahr & Ehegattenunterhalt

 
(@game-over)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bitte hilft mir mal kurz: Seit 01/2011 bin ich im Trennungsjahr. Oktober 2011 per Notar Gütertrennung und Ehevertrag bis zur Scheidung. Einreichung der Scheidung jetzt im Dez. 2011, möglicher Termin für die Scheidung Mai oder Dezember 2012. So, jetzt die Frage: Wie soll ich mich mit der Einkommenssteuererklärung für 2011 gegenüber meiner Ex-Frau verhalten? Vorab: Ich erstelle diese seit Jahren für uns selbst. Bis zur Scheidung d.h. auch im Trennungsjahr seit 01/11 muss ich meiner Ex-Gattin mehrere hundert Euro Ehegattenunterhalt im Monat bezahlen. Ich möchte, um es kurz zu machen, alle steuerlichen Möglichkeiten ausschöpfen um für 2011 für mich eine möglichst große steuerliche Entlastung oder ggf. als Sonderausgaben geltend machen. Die nächste Frage wäre, wie oder ob es sich noch lohnt für 2012 bis zur Scheidung auch eventl. Freibeträge auf die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen? Frage, was empfiehlt ihr mir?! Wie gehe ich vor, auch bezüglich meiner Noch-Ehefrau, denn diese müsste ja diesen erhaltenen Betrag nachversteuern und wird ja ggf. eine getrennte Veranlagung ablehnen? Meine Frau hat nur eine geringfügige Beschäftigung und bezahlt somit keine Steuer in 2011. Kann jeder dies selbst entscheiden, ob er zusammen oder getrennt veranlagt werden möchte? 

Besten Dank und Gruß

Game over!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2011 12:52
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Game over,

Kann jeder dies selbst entscheiden, ob er zusammen oder getrennt veranlagt werden möchte?

Theoretisch ja, praktisch nein:
Anleitung.

Ich möchte, um es kurz zu machen, alle steuerlichen Möglichkeiten ausschöpfen um für 2011 für mich eine möglichst große steuerliche Entlastung oder ggf. als Sonderausgaben geltend machen.

Gemeinsame Veranlagung ist die größtmögliche steuerliche Entlastung (d.h. zusätzlich Unterhaltszahlungen ansetzen, geht nicht).
Wenn Du mit Sonderausgaben "Außergewöhnliche Belastungen" in Form von Gerichts-/Anwaltskosten meinst, so sind hier lediglich Kosten für das Scheidungsverfahren selbst ansetzbar (für die Außergewöhnlichkeit gibt es in Abhängigkeit Eures Einkommens eine Mindestgrenze).

Das Eintragen von Steuerfreibeträgen auf Lohnsteuerkarte ist m.E. Geschmacksache.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2011 13:39
(@bagger1975)

Servus Game over,

in Ergänzung zu @United:

Als außergewöhnliche Belastung sind seit neuestem nicht nur mehr die Scheidungskosten absetzbar.

Vgl. hier: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 12.5.2011, VI R 42/10 unter http://www.bundesfinanzhof.de

So konnte ich z.B. teilweise die Kosten meines GSR-Verfahrens in 2010 ansetzen und das wurde im Hinblick auf die zitierte Rechtsprechung auch bei der Festsetzung so akzeptiert.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2011 14:26
(@game-over)
Schon was gesagt Registriert

Nein, mit größtmöglichem Steuervorteil meinte ich eigentlich, ob ich noch irgend eine Chance habe von meinem an sie gezahlten Ehegattenunterhalt, etwas als außergewöhnliche Belastung einreichen zu können? Es gibt doch da diese U2 Unterlage, wo sie den Erhalt unterzeichnen muss oder darf? Ist sie dazu verpflichtet? Ich muss mich eben erst schlau machen, wie die Wahl im Trennungsjahr der Veranlagung von jedem gewählt wird. Deshalb eben auch die Frage, ob und wie das jeder für sich entscheiden kann ... Ich zahle ja brav bis zur Scheidung an sie mehrere zig tausend Euro im Jahr! Da muss ich doch was einreichen können??? Das ist eine riesige Belastung für mich! 

Gruß und Danke

Game over

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2011 17:46
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ob ich noch irgend eine Chance habe von meinem an sie gezahlten Ehegattenunterhalt, etwas als außergewöhnliche Belastung einreichen zu können?

Nochmal:

Gemeinsame Veranlagung ist die größtmögliche steuerliche Entlastung

Wenn Du zusätzlich noch Unterhalt als "außergewöhnliche Belastung" absetzen könntest, wärest Du besser gestellt als jeder Verheiratete ...

2011 - gemeinsame Veranlagung (so Exilein keine Steuer gezahlt hat, Erstattung komplett an Dich)
2012 - Anlage U bzw. Anlage Unterhalt (in Abhängigkeit Einkommensverhältnisse Ex und Höhe der Zahlungen)

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2011 18:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

da Deine Angabe "seit 01/11 seid ihr im Trennungsjahr" steuerlich keine eindeutige Aussage ist:

wenn eure Trennung

a) in 12/2010 erfolgte, könnt ihr nicht mehr gemeinsam veranlagen, Du kannst Unterhalt dann über Anlage U als Sonderausgabe geltend machen, sie muss es dann als Einkünfte versteuern. Außergewöhnliche Belastungen sind nicht realistisch, weil ihre eigenen Einkünfte, sofern sie 624 Euro im KJ übersteigen, angerechnet werden.

b) in 01/2011 erfolgte, erfüllt ihr die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung, dann kannst Du Unterhalt weder als Sonderausgabe noch als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Preisfrage: Wann GENAU erfolgte die Trennung? Mit dem Datum erübrigt sich jede Spekulation. Welche Steuerklassen hattet ihr in 2011?

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2011 18:16
(@game-over)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke erst mal. Es wird wohl so laufen wie "united" es geschrieben hat.

Trennung war in 01/11. Seither bezahle ich an sie. Meine Steuerklasse 3 bis 12/11. Ab 01/12 geändert auf 1.
Nein, in 2011 hat sie keine Steuern bezahlt.

Gruß
Game Over

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2011 14:05
(@game-over)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

so neue Frage: Weiß jemand zufällig, wenn ich tatsächlich einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte für meinen gezahlten Ehegattenunterhalt 2012 eintragen lasse oder eingetragen bekomme, gilt dieser ja dann für das gesamte Lohnsteuerjahr 2012. So, da ich aber nur bis zur Scheidung diesen Ehegattenunterhalt zahlen muss, also z.B. mitten im Jahr 2012 dieser wegfällt, stellt sich die Frage, ob dann die Möglichkeit besteht diesen Freibetrag unterm Jahr auch wieder löschen zu lassen??? Oder würde ich dann weiter bis Ende 2012 günstiger besteuert werden und die Differenz per Lohnsteuerjahresausgleich zurück zahlen müssen?

Gruß

Game over

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2011 15:22
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Game,

dann kannst Du für das Jahr 2011 noch einmal die gemeinsame Steuererklärung durchführen. Normalerweise sollte auch in Eurem Notarvertrag etwas zu der Aufteilung der Steuererstattung stehen. Lass doch das Gedönse mit dem Steuerfreibetrag und mach dann 2013 ganz normal für Dich die Steuererklärung und dann kannst Du Exe ja die Anlage U ausfüllen lassen für die Zeiten in 2012.

Viel wichtiger: Liegen Dir die neuen Beträge für den Unterhalt nach Steuerklasse 1 schon vor (vom Anwalt oder hier aus dem Forum berechnet)? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2011 15:28
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
ich würde das mit dem Freibetrag auch lassen (kann man den überhaupt eintragen lassen?).

mit sehr großer Sicherheit, wirst Du den Freibetrag aber wieder loeschen lassen muessen, wenn die Voraussetzungen wegfallen. Und ja, Freibeträge können auch unterjaehrig geändert werden.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2011 09:59




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Game Over,

kurz nochmal zustimm´ ...

für meinen gezahlten Ehegattenunterhalt 2012

Du zahlst derzeit Trennungsunterhalt.

Ein höheres Netto auf der Gehaltsabrechnung weckt durchaus Begehrlichkeiten (und steigert die Klagebereitschaft hinsichtlich Nachehelichen Unterhalts - oder ist der bereits geklärt).

Ich meine, für die Eintragung eines Freibetrags für Unterhaltszahlungen, musst Du im Vorwege eine seitens Ex unterschriebene "Anlage U" vorweisen.

Ich würde mir den Zirkus sparen und mich vielmehr auf eine Steuerrückerstattung freuen ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2011 10:25
(@game-over)
Schon was gesagt Registriert

... danke, ja so mach ich das! @ Ingo: Nö, welche? Ich muss vertraglich festgelegt bis zur Scheidung eben diesen Betrag des Ehegattenunterhalts an sie zahlen. Da war nix ausgemacht, was den Wechsel der Steuerklasse betraf oder meinst du den noch zusätzlichen Kindesunterhalt? Eventl. hat sie mir aber mündlich signalisiert, dass ich außerhalb des Vertrags ab Januar durch Steuerklasse 1 weniger überweisen könnte. Mal sehen ob das mündliche noch gilt ...

Gruß

Game over

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2011 11:23