@ Stuttgart: Nein, das ergibt sich aus § 10 (1) EStG. Alles, was Du aufwendest an Bar- oder Sachunterhalt für die Ex ist absetzbar. Auch die Übernahme ihrer steuerlichen Nachteile, die sich ja aus dem zivilrechtlichen Anspruch ergeben.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Guten Morgen und ein frohes neues Jahr!
Das Thema BU-Versteuerung ist leider immer noch nicht vom Tisch. Deshalb einmal eine Frage.
Ex gibt an, dass ich ihm nun die Anlage U unterschreiben soll. Meinen Hinweis, dass diese Anlage nur für verheiratete Personen sei (waren wir nicht), verneinte er.
Lt. seiner Aussage soll es genügend Paragraphen geben, die die Anwendung dieses § als Ausnahme auch für unverheiratete Personen gelten lassen. Seine Freundin arbeitet beim Steuerberater und wisse dieses. Was sagt ihr dazu?
Ich habe ca 13400 Euro Elterngeld im Jahr 2011 erhalten. Somit schließt sich die Anlage Unterhalt ja auch aus? Er hat ca 4000 Euro BU gezahlt.
Vielen Dank Euch!
LG
Moira
Moin.
Du siehst es genau richtig.
Anlage U geht nicht wegen nicht verheiratet und Anlage Unterhalt geht nicht wegen zuviel Einkommen bei dir.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Beppo.
Wie verhalte ich mich nun richtig?
Ich merke in seiner Argumentation, dass er die Voraussetzungen für Anlage U und Unterhalt durcheinander würfelt. Die Weitergabe der Information findet ja nun über Dritte statt. Seine Freundin hat mir nun lt. seiner Aussage alles kopiert, um mir zu verdeutlichen, dass es doch geht. Es soll sich um die §§ handeln. Gut, googlen und euch fragen kann ich selber.
Ich möchte aber nicht wieder Stress haben. Ich wurde nun schon so oft aufgefordert, ihm Geld zu zahlen, da er pleite ist und sich aufgrund der BU-Zahlungen nichts mehr leisten kann. Ich mag dieses Fass nicht auch noch wieder aufmachen. Hat das für mich einen Nachteil, wenn ich ihm die Anlage U unterschreibe? Eigentlich müsste dann doch nur der Zusatz kommen, dass wir nicht zusammen veranlagt werden können und fertig? So bin ich nicht diejenige, die sich weigert und schuld ist, dass er keine Steuerrückerstattung bekommt.
LG
Moira
Hallo Moira,
das Gesetz ist da so eindeutig und seine Freundin liegt absolut falsch. Sag ihm, er möche sich beim Finanzamt informieren. Seine Freundin würfelt was durcheinander. Du kannst Dich natürlich auch selber eim FA melden und ihm dann die entsprechende Botschaft übermitteln. Er hat ja vielleicht auch einen Anwalt, den er befragen kann? Oder gibt ihm der Steuerberater, bei dem seine Freundin arbeitet, das schriftlich???
Maßgeblich ist § 10 (1) Nr. 1 EStG, dort heißt es
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt, bis zu 13 805 Euro im Kalenderjahr.
und das bist Du nun mal nicht.
Hat er Dir eigentlich schon eine Anlage präsentiert? War es wirklich die U? Oder die Unterhalt? (Was zugegeben sehr verwirrend ist....).
Ich kann ja seine finanzielle Verzweiflung verstehen. Aber es geht nun mal nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
danke für deine Antwort.
Also, seine Freundin oder bzw er durch falsche Überbringung hat ganz klar gesagt, dass ich die Anlage U unterschreiben soll. Aussage seinerseits, mein Elterngeld wird nicht als Einkommen angesehen, welches sich in den 13805 Euro somit nicht wiederfinden soll. MMn das erste durcheinanderbringen. Dann soll es wie gesagt, auch für nicht verheiratete gelten, dafür soll es die §§ geben, die den eigentlichen Paragraphen aushebeln. Ich habe nochmal klar gefragt, ob er nicht die Anlage Unterhalt meinte. Nein, die meine er nicht. Er redet immer wieder von den 13800 Euro.
Wenn ich beim FA anrufe, wird er meine Aussage aber nicht anerkennen. Das kann ich auch verstehen, die Freundin hat da natürlich mehr Einblick als ich durch evtl. falsch gestellte Fragen beim FA.
Wenn er durch die Zahlungen am Hungertuch neigen würde, ok. Aber ich mag einfach nicht mehr. Auf der anderen Seite hätte ich mich gefreut, wenn er wenigstens ein wenig vom FA zurückbekommen hätte. Das hätte die Wogen zwischen uns ein wenig geglättet.
Ich denke ich werde mir bei seinem nächsten Besuch die mitgebrachten Unterlagen seiner Freundin, vor allem die von mir zu unterschreibende Anlage, anschauen und ihn dann bitten, beim FA selbst anzurufen. Das ist ein guter Hinweis und ich bin nicht die böse.
Hallo Moira,
ah, dann denkt er vermutlich nur an den Nachteilsausgleich und da das Elterngeld nur Progressionseinkünfte darstellt, hättest Du nur die 4.000 Euro zu versteuern und somit ein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag. Da hat er ja sogar Recht.
Das nutzt nur leider nix für die Anwendung des § 10 (1) Nr. 1 EStG, denn dafür hättet ihr verheiratet sein müssen. Den Paragraphen, der den aushebelt, kenne ich nicht und auch ich sollte den kennen, wenn es ihn gäbe. 😉 An der Nennung (und DAS sollte doch für ihn nicht so schwer sein ...) wäre ich aber interessiert. :phantom:
Es ist ja eine der großen, bekannten Ungerechtigkeiten des Steuerrechts, dass bei der Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen die Ehe noch über die Familie gestellt wird.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke nochmal LBM.
Sobald ich die Unterlagen habe und genau weiß, welchen § seine Freundin anwenden möchte, teile ich dir das mit. Ich hatte schon ein wenig mitbekommen, dass du aufgrund deiner Tätigkeit diesen eigentlich kennen müsstest 😉
So ganz verstehe ich den ersten Teil leider noch nicht.
Ein Nachteilsausgleich kann doch aber nur bei Ehepaaren stattfinden oder nicht? Wie kommst du auf die 4000 Euro? Hatte ja über 13000 Euro Elterngeld.
Schade aufgrund der Nachrichten. Als Laie verstehe ich nicht, warum da zwischen Ehepaar und unverheiratet einen Unterschied gemacht wird bzw. empfinde das als ungerecht. Aber ich weiß nun, dass dieses leider nicht geht und ich die Unterlage nicht unterschreiben werde.
LG
Moira
Moin Moira,
vielleicht kannst Du die (vermeintlich sachkundige) Freundin Deines Ex mit einem pragmatischen Vorschlag auf den Boden der Tatsachen zurückholen: Sag ihr einfach, dass ihr Vorschlag dann funktioniert, wenn Du ihren Freund/Deinen Ex demnächst heiratest und Dich dann noch einmal von ihm trennst... 😉
(Nein, Du sollst ihn natürlich nicht wirklich heiraten, nur mal damit winken)
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille,
das sollte ich wirklich mal in die Tat umsetzen 😉
Sie wird es vermutlich nicht verstehen. Es konnte schon nicht nachvollzogen werden, warum ich meinen Lohnsteuerjahresausgleich nicht von ihr machen lassen möchte :knockout: War über den Vorschlag verwundert, denn das Verhältnis zwischen Ex und mir ist sehr angespannt.
Ich muss dazu sagen, dass ich sie erst einmal gesehen habe und sie sympathisch gewirkt hat. Ich freue mich, dass mein Ex Unterstützung von ihr bekommt. Jedoch möchte ich an dieser nicht teilhaben 🙂
LG
Moira
Hi,
ja, Du müsstest (wenn seine Auskunft zutreffend wäre...) 4.000 Euro BU versteuern. Deine 13.000 Elterngeld sind Progressionseinkünfte, diese werden nicht versteuert, erhöhen aber den Steuersatz. Der Steuersatz auf 4.000 Euro ist aber 0 %. Daher hätte Dein Ex 4.000 Euro Sonderausgaben, Du keinen Nachteil und so müsste er keinen Nachteilsausgleich leisten. Das wäre also die perfekte Lösung, sofern ihr verheiratet gewesen WÄRET.
Er könnte an Dich als "bloße Ex-Freundin" lediglich den Unterhalt an Dich als außergewöhnliche Belastung geltend machen und das funktioniert nicht, weil Du 13.000 anrechenbare Einkünfte und Bezüge hast, die den möglichen absetzbaren Betrag von max. 8.004 Euro quasi "auffressen", so dass sich seine Zahlungen für ihn nicht mindernd auswirken. Auf gut Deutsch: Er ist wirklich gekniffen.
Da Du das Steuerrecht aber nicht erfunden hast, kannste nix dafür 8)
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
habakuk
Hallo !
Bei der ganzen Diskussion fehlt noch ein Aspekt: Die Steuerersparniss durch begrenztes Realsplitting erhöht selbstverständlich das Unterhaltsrelevante Einkommen.
Entsprechend muß Ex nicht nur den Steuernachteil ausgleichen, sondern zusätzlich noch mehr UH zahlen ....
... vielleicht dämpft diese Aussicht ja seine Beharrlichkeit ...
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
moira
Hi,
das weiß er mit Sicherheit nicht in Sachen erhöhten Unterhalt und darauf kommt es mir auch gar nicht so an.
Ich möchte einfach nur Ruhe haben und mich deshalb nicht streiten.
LBM, ich habe nun die Anlage U unter die Nase gehalten bekommen. Ich habe mich geweigert, diese zu unterschreiben. Die Argumentation die danach folgte, widersprach sich in jedem einzelnen Satz. Schlussfolgernd, er hat keine Ahnung und versucht mich mit Argumenten zu überzeugen, die mMn fragwürdig sind.
Zusammenfassend und aber auch während der Diskussion immer wieder widersprüchlich, wir sind doch schließlich getrennt lebend, somit greift die Anlage U. Der Gute hat noch nicht verstanden, was getrennt lebende EHEGATTEN bedeutet.
Was ist an dem Argument dran, dass der Paragraph für die Anlage U verfassungswidrig sei und deshalb sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er doch die Anlage U einreichen könne?
Ich bin ein wenig unschlüssig nun. Das gab wieder so Diskussionen. Unterschreibe ich und habe meine Ruhe? Es widerstrebt mir aber, ich bin kein Ehegatte.
Danke Euch schonmal
LG
Moira
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Lausebackesmama
Hallo Moira,
maaaaann, der nervt!
Ich kenne kein anhängiges Verfahren, dass Anlage U verfassungswidrig ist bzw. dass das nur für getrennt lebende Ehegatten anzuwenden ist verfassungswidrig sei.
Ich habe auch nichts ergooglen können.
Ich würde ihm noch mal einen Link schicken. http://www.capital.de/steuern-recht/:Mein-Steuertipp--Beim-Unterhalt-noch-frueher-an-den-Fiskus-denken/100022573.html
Ansonsten die Diskussion beenden.
LG LBM
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
midnightwish
Oder ihm vorschlagen ,das er doch dich auf die Unterschrift der Anlage U verklagen soll. Vielleicht kann ihm ja eine Mensch in schwarzer Robe dann verständlich erklären ,das ihr nicht verheiratet ward.
LG Tina
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
moira
Hi,
danke Euch Beiden! LBM, hatte auch schon gegoogelt und so gar nichts gefunden.
Ich bin das Streiten mittlerweile so leid. Ich weiß nicht, wie oft ich schriftlich sowie mündlich aufgefordert geworden bin, ihm den BU zurückzuerstatten. Er könne schließlich von den verbleibenden 2000 Euro nicht leben.
Ich führe ja mit weniger Euro im Monat zu zweit ein Luxusleben. Auf meine Frage wieso er denn keins führe, kam keine Antwort. Gut er muss die Gerichtskosten noch zahlen. Ich dafür die Krippe von immerhin 270 Euro. Gleicht sich aus. Ich bin seit Anfang der Schwangerschaft nur am Streiten bzgl Geld und Unterhalt. Ich habe es einfach satt.
Nun die nächste Baustelle.
Ich will aber auch nicht etwas unterschreiben, wo ich nicht zu den Anspruchsberechtigten gehöre. Das kann er nicht verstehen und wird richtig wütend darüber. Deshalb war ich schon kurz davor das zu unterschreiben, damit ich meine Ruhe habe.
Für ihn ist das ganze Thema zu hoch und ich habe keine Lust mehr über Themen die ihm zu schwer sind, zu streiten. Er ist überfordert sich in gewisse Dinge einzuarbeiten. Nur dann bitte möchte ich keine Halbwahrheiten, die er von xy erfahren hat, hören.
An dem von ihm vorher genannte Paragraphen, der die Anlage U auch für Unverheiratete gelten lässt, könne er sich auch nicht mehr erinnern. Bzw hat er das nie gesagt. Zwei Wochen sind schon eine lange Zeit, da kann man viele Argumente vergessen.
Wie gesagt, ich hätte ihm den Steuervorteil wirklich gegönnt. Unabhängig von meinem Vorteil.
Aber ich unterschreibe nicht einfach irgendwas.
Ich hatte ihn gebeten, nachdem er sich widersprochen hat von wem er nun die Infos hat, dieses von der betreffenenden Person schriftlich geben zu lassen. Da wurde er noch wütender. Das dauert ja beim Finanzamt zu lange.
Würdet ihr unterschreiben, um einfach Ruhe zu haben?
Und verklagen. Er hat so eine Bauchlandung mit dem BU vor Gericht gehabt. Er war der Meinung 35 Euro sind angemessen. Letzendlich wurden es 400 Euro und da wurden keine Fahrtkosten bzw der Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt, weil er dieses nicht wollte. Er wurde leider sehr falsch von seiner Anwältin beraten. Nochmal Gericht traut er sich glaube ich nicht. Wäre aber bestimmt interessant 😉
LG
Moira
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Beppo
Moin.
Unterschreib doch mit der Ergänzung, dass ihr unverheiratet seid und du nur für den unterschreibst, dass dieses Formular auch für unverheiratete gilt.
Gruss Beppo
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Lausebackesmama
Hi,
alternativ schreibst Du an sein zuständiges Finanzamt, dass Du ihm jetzt diese bescheuerte Anlage U unterschrieben hast, damit er aufhört, Dir auf den Keks zu gehen und dass Du mitteilst, dass Du mit diesem Mann nie verheiratet warst, er sich aber strikt weigert, den Begriff "dauernd getrennt lebende Ehegatten" im Zusammenhang mit der Anwendung von § 10 (1) Nr. 1 EStG zu verstehen. Und dass Du ihnen schon mal viel Spaß im Einspruchsverfahren wünschst.
Ehrlich, ich hätte meinen Spaß damit... ich mag so renitente Kundschaft :phantom:
LG LBM
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!