Hallo Leidensgenossen.
stellt euch folgende Situation vor:
Ich benötige für Arbeitszwecke einen PC mit nem bischen was dran. Summa Sumarum 2500 Ücken Invest.
Jetzt kann ich ja versuchen, diesen von der Steuer abzusetzen, was mir auf 3 Jahre monatlich steuerlich absetzbar (2500€/36Monate=) knapp 70€ bringt. Mithin spare ich 28€ Steuern (das sind 1000 Ücken in 3 Jahren!)
Wahrscheinlich wird der Rechner nicht Unterhaltsrechtlich anerkannt (reicht nicht ein Blatt Papier, ein Taschenrechner und ein Telefon?), aber bei der Steuererstattung wird man die Summe dann abgreifen. Steuererstattungen sind ja Unterhaltsrelevant.
Oder?
Gruß,
Michael
hi,
ganz so einfach ist das auch nicht , wenn du pc für arbeit brauchst, dann muß gericht die kosten auch anerkennen.
Rein rechtlich muß bei deiner steuererstattung auch der betrag der steuerlichen erstattung rausgerechnet werden der unterhaltsrechtlich nicht anerkannt wird.
Eine steuererstattung anzurechnen und unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen geht nicht.
Ist z.b. bei Fahrkosten so , du bekommst ne entfernungspauschale bei steuern und kriegst betrag x wieder und im gegezug rechnet das gericht dir gerne die kosten für ne monatfahrkarte an oder wie bei mir versucht ...bahner fahren ja umsonst.
Das geht, wenns möglich ist .
Aber sagen wir mal du hast behindertes kind merkzeichen G und H und du gibst privatfahren (maximal 7500 km pro Jahr) und behinderten pauschbetrag an, dann wird der teil der steuererstattung der aus der behinderung der kindes resultiert rausgerechnet oder der richter muß von deinem einkommen 7500 km x 0,30 (2250 €) abziehen.
Auch steuererstattung aus verlusten aus vermietung sind aus einkommensteuererstattung rauszurechnen !
Mfg
Ingo
Ist z.b. bei Fahrkosten so , du bekommst ne entfernungspauschale bei steuern und kriegst betrag x wieder und im gegezug rechnet das gericht dir gerne die kosten für ne monatfahrkarte an oder wie bei mir versucht ...bahner fahren ja umsonst.
Das habe ich nicht verstanden.
Mein Fall:
Fahrten zur Arbeit: Steuer 0 (weil unter 20km) unterhaltsrechtlich 97€
Wochenend-Heimfahrten: Steuer 612€ (macht 200€ Erstattung) unterhaltsrechtlich 210 Euro.
In der Summe muss ich etwa 700€ pro Monat zahlen (30Cent/km) und bekomme dann aber 200€ von der Steuer zurück, die ich dann, dank Mangelfall wieder komplett abgeben darf.
Aber ich bekomme ja 210€ angerechnet, so daß ich nur noch auf 490€ sitzen bleibe.
Gibt es da nicht ne geschicktere Lösung?
Gruß,
Michael