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der Weg zur Unterschrift auf der Anlage U

 
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe meiner Exe den ausgefüllten Bogen zur Anlage U geschickt. Mit Fristsetzung bis zum 30.09. Ich gehe mal davon aus das die Frist ohne Ergebnis abläuft. 
Ich weiß dank dem Forum  🙂 , daß ein Gericht die Unterschrift ersetzten kann. Aber wie sieht der Weg dorthin aus?

Ich müsste Klage einreichen. Für oder gegen Was? Benötige ich einen Anwalt? Theoretisch sollte die Exe den Bettel zahlen. Die lebt aber von Harz4. Hat also offiziell keine Kohle. Zahl ich dann die ganze Geschichte?

D.h. ich hätte meine Unterschrift vom Gericht, muß aber RA und Gericht bezahlen und hab nichts gewonnen? Oder wie komme ich mit für mich so wenig Aufwand und so günstig wie möglich an die Anlage U?

Gruß LD

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2011 12:15