Hallo Forum,
bin nervlich etwas am Ende..
Meine Frau hat angekündigt innerhalb der nächsten Wochen auszuziehen mit unserem Sohn (3). Sie arbeitet Teilzeit in einer Arztpraxis (Klasse 5), ich Vollzeit und mit Klasse 3.
Macht es Sinn die offizielle Trennung nach Januar 2012 zu "legen"? Wann sollte/muss ich meine Steuerklasse ändern? Welche wäre vorteilhaft?
Bin da leider noch recht ahnungslos..ihr würdet mir SEHR helfen!
LG
Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore
Sofort!
Sonst sieht dein Einkommen höher aus, als es ist.
Die tatsächliche Berechnung erfolgt auch erst bei mit dem Steuerbescheid.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ok danke erstmal.
Welche Steuerklasse wäre da vorteilhaft? Wieder 1 oder wie man als liest 4?
Brauche ich dazu nicht auch die Lohnsteuerkarte meiner Frau? Was passiert, wenn sie sich unkooperativ verhält?
Vielen Dank für jegliche Hilfe
Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore
Hi Lennox,
nein, Du brauchst für die Umänderung in diesem Jahr letztmalig Deine Papierlohnsteuerkarte (vielleicht geht es auch schon ganz ohne, frag ihm Finanzamt nach, da es ja eh für nächstes Jahr gilt), ein Formular für getrennt lebende (gibts normal auf den Seiten des Finanzamts oder dort) und dann ab zu Deinem zuständigen Finanzamt. Meist gibt es dort eine Servicestelle wo das in 5 min geändert wird.
Es wäre allerdings steuerlich wirklich günstiger, wenn ihr die Trennung auf den 01.01.12 legt. Denn annsonsten verschenkt ihr ein ganzes Jahr gemeinsamer steuerlicher Veranlagung. Dann könntet ihr wirklich auf 4 / 4 umstellen. Red noch mal mit Deiner Ex drüber. Es geht meist mit der Wohnungssuche und Umzug gar nicht so schnell. Und der eine Monat sollte "noch auszuhalten" sein.
Lies Dir auch den Trennungs-FAQ durch und frag ansonsten bei Problemen hier nach. Gerade in der Trennungszeit können sonst einige böse Fehler, gerade für Dich als Mann passieren. Gruß Ingo
Vielen Dank Ingo! Die FAQ ist der Hammer! :thumbup: :thumbup:
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Rabindranath Tagore
Moin Lennox,
ganz grundsätzlich gibt es auf solche Fragen keine Ideal-Antworten; vieles bei einer Trennung hängt davon ab, ob beide (!) Beteiligten grundsätzlich noch miteinander reden können und möglichst wenig Porzellan zerdeppern wollen oder ob einer von beiden versuchen wird, ohne Rücksicht auf Verluste für sich allein das Maximum herauszuschlagen.
Im ersten Fall kann es sinnvoll sein, die Trennung steuerlich noch um 6 Wochen zu verschieben; im zweiten solltest Du gleich morgen die Steuerklasse umstellen. Ansonsten weckst Du Unterhalts-Begehrlichkeiten mit einem Einkommen, das Du demnächst gar nicht mehr haben wirst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ok vielen dank!
Wenn ich Steuerklasse 3 weitere 12 Monate behalten würde, hätte ich Netto 2100€, mit Klasse 1 nur 1650€, Klasse 4 hatte ich noch nie. Wenn ich das richtig sehe, muss ich ja das ganze Trennungsjahr, bis zu rechtskräftigen Scheidung Trennungsunterhalt an sie zahlen? Ist es da nicht sinnvoll 450€ mehr Netto zu haben, auch wenn dann der Unterhalt vielleicht um wenige Euro steigt? Der Sohn ist bald 3, dann kommt mind. 1 Jahr als Trennungsjahr dazu, und ich muss laut Ehevertrag nur zahlen bis der Sohn 5 ist. Ist deine/eure Aussage(n) oben dann trotzdem gültig? Sry dass ich das vergessen habe zu erwähnen, aber bin etwas fertig mit den Nerven.
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Rabindranath Tagore
Hi Lennox,
wie Martin Dir schon geschrieben hat, kann man hier nichts pauschal raten. Das hängt auch immer von den Voraussetzungen bei Euch ab.
Persönlich konnte ich in meiner Situation die Klasse 3 für das Folgejahr durchaus gut brauchen. Du musst Dir natürlich darüber klar werden, dass auch der Trennungsunterhalt erstmal dann nach Klasse 3 berechnet wird. Würdest Du gleich auf Klasse 1 umstellen, kommt natürlich auch nur der verminderte Betrag zur Anrechnung. Dazu gibt es halt auch Exen, die nachher bei der gemeinsamen Steuererklärung blockieren bzw. ein riesen Faß aufmachen. Wie gesagt, kann sein, muss aber nicht.
Und ja.. Du wirst finanziell zum äußersten gebracht. Und das ist für niemand hier ein Spaß. Wir kennen Euren Ehevetrag nicht genau. Aber das mit dem Kindesunterhalt kann nicht stimmen. Er wäre in diesem Punkt sittenwidrig, da dann die Kosten für das Kind der Allgemeinheit, sprich den Sozialkassen aufgedrückt werden. Und damit kannst und musst Du dich anfreunden: Im Trennungsfall zahlt nur einer: Und das bist Du als Vater.
Und nicht verzweifeln, hier hast Du sehr viele erfahrene Väter, die genau wie Du jetzt vor dem selben Trümmerhaufen standen. Es geht wieder aufwärts nach gewisser Zeit, keine Sorge. Gruß Ingo
Hallo,
wenn du die Trennung auf den 02.01. legst und die reale Trennung mit Auszug noch in diesem Jahr liegt kann das Finanzamt dich rückwirkend auf 1 setzen und du darfst die Steuern nachzahlen, hast aber schon KU (KIndesunterhalt) und EU (Ehegattenunterhalt) nach Steuerklasse 3 gezahlt. Ganz schlechte Idee.
Von deinem Netto (Jahresnettoeinkommen /12) darfst du 5 % berufsbedingte Aufwendungen abziehen (es sei denn dein OLG sagt was anderes) und 4 % vom Jahresbrutto als zusätzliche Altersvorsorge (wenn du das machst). Dann schaust du in die Düsseldorfer Tabelle und ziehst den KU ab. Anschließend kannst du den EU berechnen.
Bis Jahresende nach Steuerklasse III und ab Januar mit Steuerklasse 1 und 0,5 Kinderfreibetrag.
Wie hoch sind die Kitakosten, an denen müssen sich die Eltern nach Einkommen geqoutelt beteiligen.
Da sich dein Netto ab Januar um einiges nach unten senkt solltest du einen Titel für KU (sofern deine Frau das möchte) erst ab Januar titulieren lassen, nämlich in der Höhe die ab Januar gültig ist. Sollte sie vorher auf einer Titulierung bestehen musst du den Titel unbedingt bis zum 31.12.2011 befristen lassen. Befristen bis zum 18. Lebensjahr des Kindes solltest du sowieso weil ab diesem Zeitpunkt beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden.
Sophie
Vielen Dank AnnaSophie und Ingo!
Habe mich vlt. falsch ausgedrückt: Für den Sohn muss und werde ich natürlich gern zahlen. Es geht erstmal rein um das wohl nun folgende Trennungsjahr, und ab der Scheidung dann um den Unterhalt für die Ex.
Kitakosten haben wir gottseidank nicht, da das in Rheinlandpfalz kostenlos ist 🙂
Doofe Frage noch: Steht das Kindergeld ausschließlich der Frau zu wenn sie auszieht? Wenn das Kind zb. die Hälfte der zeit bei mir als vater wohnen würde, wie sähe es dann aus?
Schwere Entscheidung mit der Steuerklasse, sie wohnt ja zZ noch mit mir zusammen..und wird/muss wohl die Kündigungsfrist einhalten bis Februar. Hab ich dann nicht gute Chancen legal Steuerklasse 3 für 2012 komplett nutzen zu können? Wie gesagt, unter dem Aspekt, dass ich nur bis zum 5. Lebensjahr zahlen muss.
Danke für eure Hilfe!
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Rabindranath Tagore
Hi Lennox,
ich sags jetzt mal deutlich. Wenn ihr euch in 2011 trennt und Du 2012 weiter Steuerklasse 3 und 5 mit gemeinsamer Veranlagung machst, ist das Steuerhinterziehung.
Das ist Punkt 1.
Zweitens musst Du damit rechnen, dass Deine Ex nicht nur viel Unterhalt kassiert, sondern auch Zicken macht bei der gemeinsamen Veranlagung. Steuerrechtlich MUSS sie nicht mit Dir veranlagen, wenn sie eigenes Einkommen hat, Du musst sie dann erst zivilrechtlich dazu verklagen. Verursacht Kosten. Ganz doof.
Wenn Du Unterhaltszahlungen auf Basis Stkl. 3 titulierst, sie danach der Abänderung nach unten nicht zustimmt, kannst Du auch wieder klagen gehen. Verursacht Kosten, ganz doof.
Wenn ihr euch 2011 trennt, hast Du ab 2012 Steuerklasse 1. Punkt, Ende. Dann hast Du weniger Netto, zahlst nur KU und hast kaum noch Spielraum für EU. Du sparst Nerven, was die Steuererklärung angeht und hast vermutlich auch keine Diskussionen oder gar Gerichtsverfahren.
Die blöde Zusammenveranlagung ist den Terror nicht wert. Ihr trennt euch, also zieht auch die korrekten steuerlichen Konsequenzen, ohne Konstruktionen, die auch jeder Idiot im FA durchschaut.
LG LBM
Edit: Fehler
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Lennox,
ich glaube, Du hast das zentrale Problem noch nicht ganz begriffen: Es kommt aktuell weniger auf irgendwelche juristischen "Vorschriften" an, nach denen eine Scheidung zwingend abgewickelt werden müsste, sondern auf den Charakter Deiner Demnächst-Exfrau: Ist sie von der Sorte "der Lennox muss ja auch noch leben und unserem Kind ein guter Vater sein können; für mich sorgen kann ich selbst" oder eher von "ich hole mir, was mir laut Anwalt und meinen Freundinnen zusteht".
Im ersten Fall könnt Ihr das meiste unter 4 Augen und vernünftig regeln; im zweiten Fall wirst Du finanziell bis auf Sozialhilfe-Niveau ausgezogen - und zwar vollkommen auf der Basis geltenden Rechts. Der Unterschied zwischen Variante 1 und 2 liegt in der Vernunft Deiner DEF und in Eurer Kommunikation; nicht in irgendwelchen (Steuer-)Gesetzen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Lausebackemama, kurz nur mal zu Deinem Beitrag oben, wenn die beiden in 2012 immer noch die Steuerklasse 3 und 5 haben, obwohl Sie im Dezember 2011 schon getrennt gelebt haben, so ist das keine Steuerhinterziehung in dem Sinne, denn eine Steuerhinterziehung setzt eine bewusste Handlung zur Verkürzung von Steuern voraus, welche sich erst in der gemeinsamen bzw. getrennten Steuerveranlagung 2012 auswirkt bzw. zum Tragen kommt (Bei Umsatzsteuern ist das anders, aber ist ein anderes Thema). Da aber voraussichtlich beide eine Steuererklärung erstellen werden, ob getrennte Veranlagung, oder Zusammenveranlagung, weil Sie beide mal wieder zusammen kommen ist eigentlich wurst. Im Endeffekt werden die korrekten Steuern berechnet und einer muss nachzahlen und der andere kriegt was raus. Im Endeffekt ein Nullsummenspiel. Denn trotz unterschiedlicher Steuerklassen, wird die Steuer bei der Veranlagung an sich korrekt ermittelt und es gibt keine bewusst herbeigeführte Verkürzung, da durch Nachzahlung / Erstattung sich die korrekte Steuerschuld insgesamt ergibt. Allerdings schneidet er sich natürlich selber ins eigene Bein, wenn er es bei Steuerklasse 3 belässt, weil er dann bei einer getrennten Veranlagung mit einer ziemlichen Nachzahlung an Einkommensteuer rechnen muss und er dies natürlich auch beim Trennungsunterhalt berücksichtigen lassen muss.
@ Lennox Steuerklasse 1 und Steuerklasse 4 ist eigentlich dasselbe, es gibt da keinen Unterschied. 1 gilt für Singles, 4 für Verheiratete. Mein Rat wäre also, auch wenn es erst mal weh tut, dass Ihre Eure Steuerklassen auf 4 / 4 ändert. Dann kriegt Sie zwar mehr raus, und du weniger, aber das wird auch ungefähr der Betrag sein, den Du später auch weiterhin als Netto erhalten wirst. Die Nachzahlung wird nicht so hoch sein, evtl. auch gar keine, das kommt auf alle weiteren Faktoren an.
Nachtrag: So lange Ihr noch verheiratet seid, habt ihr entweder Steuerklasse 3 / 5 oder 4 / 4, ab dem Zeitpunkt der Scheidung fallt Ihr wieder auf die Stufe von Singles zurück, so dass Du höchstwahrscheinlich die Steuerklasse 1 und deine EX Steuerklasse 2 bzw. auch Steuerklasse 1 haben wird.
Meine 2 Cents
Gruß
Fuzzi
Carpe Diem, denn der Tag ist immer zu kurz....
Fuzzi, Steuerklasse 3, 4, 5 ist im Jahr nach der TRENNUNG nicht mehr zulässig und wer dann gemeinsam veranlagt, obwohl ganzjährig die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, erfüllt mit Abgabe der gemeinsamen Einkommensteuererklärung den Tatbestand der versuchten und bei tatsächlicher Veranlagung der vollendeten Steuerhinterziehung. Stichwort: Splittingvorteil.
Dein Rat ist daher nicht nur falsch, ich finde es auch bedenklich jemanden dazu zu ermuntern.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ok, Lausebackemama,
hast teilweise recht.
Wenn im Dezember 2011 bereits getrennt, dann Steuerklasse 1, da Voraussetzungen 2012 für Zusammenveranlagung nicht mehr vorliegen.
Wenn erst im Januar 2012 getrennt, dann mein Vorschlag auf Änderung auf Steuerklasse 4 (zu Beginn des Veranlagungszeitraumes lagen die Voraussetzungen für eine getrennte Veranlagung ja noch nicht vor) Faktisch entspricht die 4 der 1, so dass hier kein Steuervorteil bei einer getrennten Veranlagung vorliegt, denn bei einer getrennten Veranlagung werden beide eh nach der Grundtabelle besteuert. Und die Einkommensteuer ist immer noch eine Jahressteuer, der monatliche Lohnsteuereinbehalt nichts anderes als eine zu erwartende Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld. Somit hier keine Steuerhinterziehung.
Und da ich manchmal Optimist bin, sollten die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung wieder eintreffen, dann können die Lohnsteuerkarten wieder geändert werden. Nur um jetzt mal bei der Praxis zu bleiben, ich habe noch keinen Arbeitnehmer gesehen, der seine Lohnsteuerkarte 10 mal im Jahr hat ändern lassen. Von daher mein Praxishinweis. Steuerklasse auf 4 bei beiden ändern lassen (entspricht wie gesagt, Lohnsteuerklasse 1 bei Ledigen bzw. dauernd getrennt lebenden), dann eine getrennte Veranlagung in 2012, wonach beide nach der Grundtabelle besteuert werden und es ergibt sich keinerlei Steuervorteil. Fazit, weniger Lauferei, neben dem eh schon gesamten Stress, und keine Steuerhinterziehung.
Wenn Sie es bei 3 / 5 belassen würden, wäre unter dem Jahr für denjenigen der Steuerklasse 3 hat, zwar ein Steuervorteil gegeben, sobald hier aber eine getrennte Veranlagung gewählt wird, hat sich dieser Steuervorteil wieder relativiert, da die Grundtabelle angewandt wird und derjenige mit der Steuerklasse 3 eine hohe Nachzahlung haben dürfte. Und der Begriff der Ehe unterscheidet sich auch im Zivil- und Steuerrecht. Zwar lehnen sich die Steuerrechtler an den Zivilrechtler an, aber die Unterscheidung ist vorhanden und bedarf immer der Prüfung im Einzelfall. Und so blöd es klingt, sollten die beiden im Jahr 2012 es wieder miteinander versuchen und nur einen Monat zusammen wie Eheleute leben und eine Wirtschaftsgemeinschaft haben, könnte sogar auch wieder die Splittingtabelle angewandt werden. Dies soll jetzt aber kein Versuch sein, hier irgendjemand zu ermuntern, falsche Angaben abzugeben.
Ich hoffe, dies nun etwas verständlicher ausgedrückt zu haben. Und, LBM, ich habe nie jemanden ermuntert falsche Tatsachen anzugeben. Fakt ist, Steuerhinterziehung ist, wenn beide eine getrennte Veranlagung in 2012 machen, durch Anwendung der Grundtabelle keine Steuerhinterziehung gegeben ist, da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist. Sollte eine Zusammenveranlagung gemacht werden, obwohl die Voraussetzungen im gesamten Jahr 2012 und zu Beginn des Jahres 2012 nicht mehr vorlagen, dann stimme ich Dir zu, dann wird durch Anwendung der Splittingtabelle ein Teil der Einkommensteuer hinterzogen.
Gruß
Fuzzi
Carpe Diem, denn der Tag ist immer zu kurz....
Moin zusammen, ich habe zu diesem Thema meine eigene Erfahrung gemacht und mir eine äußerst blutige Nase geholt.
Trennung 11/2008
Für 2009 wurde in der außergerichtlichen Korrespondenz unter Anwälten (!!!) und seit Anfang 2011 bei Gericht aktenkundig die gemeinsame Veranlagung für 2009 vereinbart und die Mitwirkung meiner Ex vorausgesetzt.
In 2009 wurde eine vermiete Wohnung vor Ablauf von 10 Jahren verkauft. Daher ist Spekualtionssteuer in 2009 fällig gewesen
Anfang 2010 hat sie für 2009 Unterhalt nach LST-Klasse III geltend gemacht und auch von Gericht zugesprochen bekommen
Ende 2010 hat sie die gemeinsame Veranlagung für 2009 verweigert
Im Ergebnis habe ich dann Selbsanzeige beim FA erstattet, um diesen Sachverhalt vor Gericht geltend machen zu können. Dieses habe ich machen müssen, um zu vermeiden, dass der Richter eine entsprechende Meldung an das Finanzamt macht.
Es spielen noch zwei andere kleinere "Steuerhinterziehungen" eine Rolle.
Das Finanzamt hat alle Tatbestände NICHT als Steuerhinterziehung bewertet. Es erfolgte also auch kein Bußgeldbescheid.
Allerdings hat mich der Spaß in 2011 11.000 EUR (Steuernachforderung) gekostet.
Aufgrund anderer Besonderheiten und möglicherweise auch aufgrund der Unfähigkeit des Richters dauert mein Unterhaltsverfahren nun schon bald dreieinhalb Jahre.
Der Richter hat in einer Verhandlung Anfang letzten Jahres durchblicken lassen, dass er trotz des beschriebenen Sachverhaltes keinen Verwirkungsgrund sieht.
Nächster Verhandlungstermin ist in 2 Wochen.... :puzz:
Ach ja...
Ich habe wegen der Verweigerung die Unterhaltszahlung 02/2011 eingestellt.
In 03/2011 gab es eine kurze Verhandlung die allerdings schnell wieder vertagt wurde
Es erfolgte noch keine Entscheidung in der Hauptsache
Sie hat schließlich mit einer falschen eidesstattlichen Erklärung (Prozessbetrug) eine einstweilige Anordnung auf Unterhalt erwirkt.
Der Prozessbetrug ist bei Gericht aktenkundig und trotzdem hat der Richter (ohne Entscheidung im Hauptsacheverfahren) über eine Unterhaltshaltszahlung an sie verfügt.
Und zum Schluss noch der Hinweis, dass beide Parteien nicht am Hungertch nagen müssten: Sie bekommt EU-Rente von 1300 und in 2011 800 EUR Unterhalt plus Kindergeld für ein Kind. Ich hatte in 2011 ein Jahresbrutto von 85.000. Hiervon sind mir in 2011 ca. 8.000 Netto geblieben.
Noch Fragen... 😉
Moin,
ich würde grundsätzlich lieber einen Euro "zu viel" ans Finanzamt zahlen und dann ruhig schlafen können, als diesen Euro einzusparen, von den Launen des Expartners abhängig zu sein und immer in der Gefahr zu leben, mit Anlauf auf die Fr*sse zu fallen.
Im Endeffekt zeigt auch Deine Geschichte, Fupi, dass der Preis zu hoch ist, nur um den Staat um ein Jahr Zusammenveranlagung zu betrügen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja das ist richtig... Denn letztlich bist Du erpressbar... Und freiwillig werde ich meiner EX so eine Angriffsfläche nicht mehr bieten!!!
:knockout:
Moin LBM,
ich würde grundsätzlich lieber einen Euro "zu viel" ans Finanzamt zahlen und dann ruhig schlafen können, als diesen Euro einzusparen, von den Launen des Expartners abhängig zu sein und immer in der Gefahr zu leben, mit Anlauf auf die Fr*sse zu fallen.
volle Zustimmung! Aber das ist wohl oft der weit verbreiteten Mitnahme-Mentalität geschuldet, unbedingt noch alles einzusacken, was einem "zusteht". Eben auch einen (vermeintlichen) "Steuervorteil".
Ich habe "damals" jedenfalls schnellstmöglich auch die Finanzen getrennt und dabei sicher auf manches verzichtet, was ich noch hätte mitnehmen können: Der Zugewinn an gehaltvoller Lebenszeit war mir wichtiger als weitere Auseinandersetzungen über Steuern und Finanzen mit meiner Ex. Es ist nur Geld...
Grüssles
Martin
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