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Eigenheimzulage für mich oder uns beide

 
 Mond
(@mond)
Schon was gesagt Registriert

Hallo beisammen,

aktueller Stand bei mir ist:
meine DEF ist mit den 3 Kindern aus dem gemeinsamen Haus im Dez 2011 ausgezogen; Hausverkauf steht derzeit an, wird in 2012 oder spätestens Anfang 2013 abgeschlossen sein, so daß ich dann ausziehe.

zunächst die Fakten:
# Haus gehört mir und DEF zu je 50%
# Eigenheimzulage wurde uns beiden vom FA zugesagt; Beantragt wurde seinerzeit ´meine EHZ´, da meine DEF ihre EHZ bereits anderweitig verbraucht hatte
# ich zahle derzeit KU und keinen TU, DEF arbeitet ca. 60%; Berechnung haben wir von einem Mediator (RAt) machen lassen; wir hatten hier vergessen, die Eigenheimzulage als Teil unserer Einkünfte mit anzugeben, weshalb dieser Punkt der EHZ jetzt (nach Geldeingang auf dem GEMEINSAMEN Konto) auf einmal "auftaucht"
# die Rate für das gemeinsame Hause bringe ich zu 100% auf, und lasse ich auch über das GEMEINSAME Konto laufen
# Wohnwertvorteil ist auch entsprechend in das unterhaltspflichtige Einkommen eingerechnet

FRAGE nun zur Eigenheimzulage:
1) eigentlich hätte diese in die Unterhaltsberechnung mit einfließen müssen, dann wäre das korrekt gelaufen?
1a) wäre die je zur Hälfte bei uns angerechnet worden, oder einem von uns (mir, da ich im Haus geblieben bin) zugeschlagen worden?
2) meine DEF schlägt nun vor, die EHZ einfach "aufzuteilen" 50/50 - macht das Sinn?
2a) Was gibt´s für Argumente dagegen?
3) Ich würde jetzt einfach versuchen ihr zu vermitteln, daß ja schließlich ICH alleine für die Hausrate aufkomme und es deshalb nur ´plausibel´ erscheint, daß die EHZ (mir) zur Bedienung der Hausrate zu dienen hat und eben nicht aufgeteilt wird .... gibt´s da ggfs. weitere Argumente dafür?  (ich bin jetzt halt auch ein wenig ´ego´!)
4) In der EHZ sind noch 3xKinderzulage enthalten, die Kinder sind mit ihrem 2. Wohnsitz noch unverändert bei mir eingetragen - hat das eine Bedeutung/Auswirkung?
5) sonstiger Rat, wie ich damit (vorteilhaft) für mich umgehen kann?

Vielen Dank + Gruss, Mond

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2012 16:28
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Eigenheimzulage für deine Frau muss zurückgezahlt werden. Die für dich und die Kinder steht dir zu, da du im Haus lebst und Umgang mit den Kindern hast. Insofern kann eine 50/50-Aufteilung nicht erfolgen.

Unabhängig davon, wird von der Zulage ein Kredit bedient?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2012 16:46
 Mond
(@mond)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, Sophie,

JA - da bediene ICH zu 100% die Kreditrate auf ein gemeinschaftliches (meine Frau und ich) Darlehen.

Wie meinst Du mit

..... die Eigenheimzulage für deine Frau muss zurückgezahlt werden. ....

Sophie

=> nur ICH hatte den "10e" damals noch frei, d.h. die EHZ resultierte noch auf MEINEN Namen, die Inspruchnahme/Beantragung lief aber auf uns beide => meinst Du dass hiervon 50% (Anteil meiner Frau an dem EHZ-Bescheid) zurückgezahlt werden müssen, oder was genau? Ich versteh´s leider nicht ganz.
UND: ich hatte in anderen Beitragn gelesen, daß die EHZ dem Einkommen hinzugerechnet werden muss - entfällt dies also?

Danke + Gruss, Mond

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2012 17:33
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

soweit ich weiss ist die Eigenheimzulage aufgeteilt: Frau, Mann, Kind, Kind, Kind. Und auf Frau hast du keinen Anspruch mehr wenn sie nicht im Haus lebt. Sprich für dieses und die Folgejahre.

Eigenheimzulage ist Einkommen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2012 18:53
(@Inselreif)

Hi Mond,

für wen ist die EHZ denn festgesetzt (siehe Bescheiddaten)? Für Dich alleine oder für Euch gemeinsam?
Im Standardfall -gemeinsame Festsetzung- bekommst Du die Hälfte der Zulage (50% Eigentumsanteil) und die vollen Kinderzuschläge weiter. Ist sie vorneweg nur für Dich festgesetzt, bekommst Du alles komplett weiter.

Gruss von der Insel

Ergänzung zur Info: Kinderzuschläge gibt es für alle eigenen Kinder, egal ob sie die Immobilie nutzen oder nicht

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2012 00:50