hallo zusammen,
vielleicht können mir hier einige fragen beantwortet werden, die im zusammenhang mit der eigenheimzulage stehen. zunächst einmal zur erklärung einige daten und fakten:
- noch verheiratet, seit ende 2003 getrennt lebend und ein kind
- 2000 wurde ein grundstück erworben,sowie der kaufvertrag eines hauses unterschrieben
- 2001 bau des EH´s sowie einzug
- ende 2003 trennung und auszug aus dem haus
- die frau und das gemeinsame kind bewohnen das haus weiterhin
- kreditzahlungen werden hälftig von beiden ehepartnern monatlich eingezahlt
- die eigenheimzulage läuft auf uns beide und fliesst voll in abgeschlossene bausparverträge mitein.
da ich hier schon einiges zu diesem thema gelesen habe - unteranderem auch eventuelle rückzahlungen der eigenheimzulage - drehen sich meine fragen um das weitere vorgehen.
muss ich meinen teil der mir zustehenden eigenheimzulage kündigen? wenn ja wo und wann?
kann ich belangt werden und es somit zu einer eventuellen rückforderung der eigenheimzulage für das jahr 2004 und 2005 kommen?
wäre klasse wenn ihr mir eure erfahrungen mitteilen könntet und mir dadurch das weitere vorgehen erleichtert.
grüsse regen
Hallo regen!
Schau ersteinmal hier: http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=2109#pid
Vielleicht findest du schon Antworten...
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
danke papa nico für die schnelle antwort,
ja darin steht einiges was mir helfen wird. allerdings weichen die antworten auch sehr stark voneinander ab. auf der einen seite ist dort zu lesen, dass es zu einer rückzahlung kommen kann, zumindest - wie in meinem falle - für 2005, auf der anderen auch, dass die eigenheimzulage dem ehepartner "überschrieben" wurde ohne weitere rückzahlungen.
siehe antwort von AJA
erstellt am: 10/12/2004 um 18:13, Antwort 5
Ich bekam im Jahr nach der Trennung einen Anruf vom Finanzamt, ob ich auf meine Teil der Eigenheimzulage bestehen würde, obwohl ich nicht mehr in dem Haus wohne, aber ja zur Hälfte im Grundbuch stehe. Ich habe damals darauf verzichtet, da mein Ex ohnehin etwas eng mit dem Geld war. So hat er in diesem und auch im nächsten Jahr (7. und 8. Rate) weiterhin die VOLLE EHZ bekommen.
soll ich jetzt die nächsten schritte von mir aus einleiten und direkt mich an das finanzamt wenden und dort meine eigenheimzulage für 2005 stornieren oder warten welche reaktion von deren seite kommt?
gruss regen
Vielleicht klärt ihr das intern. Einer von euch wird zum Kreditzahler und auch EHZ-Empfänger, d.h. einer von euch hat gegenüber den Banken und dem FA die Mütze auf. Untereinander könntet ihr dann eine Ausgleichszahlung (inkl. Anrechnung von mietfreien Wohnen, wenn du der Zahler werden würdest) vereinbaren.
Dann bleibt gegenüber dem FA nur ein Ansprechpartner (so auch der Bank) und die ganze Sache wird einfacher zu handhaben sein. Denke ich mal...
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Ohne Gewähr:
Wenn ich den Finanzbeamten damals richtig verstanden habe, hätte ich auf meinen Anteil bestehen können, obwohl ich nicht mehr in dem Haus wohnte. Also gleicher Fall wie bei dir.
Die Frage ist halt, was ihr wollt. Wollt ihr das Haus verkaufen oder behalten? Willst du deinen Anteil ausbezahlt haben? Willst du weiterhin mit den Kredit abbezahlen?
Ich habe damals meine Bausparverträge ebenfalls auf meinen Ex überschreiben lassen. Nur bei der Bank kam ich zunächst nicht aus der Haftung.
Gruß AJA