hallo zusammen,
ich habe hier schon eine ganze zeit nach brauchbarem zum thema einkomenssteuer gesucht. es gibt einige topics aber jeder fall ist schliesslich individuell. deshalb meine fragen, zunächst aber mal der tatbestand und ich hoffe alles lückenlos darzustellen und vielleicht kann mir jemand helfen...
die trennung und mein auszug fanden im november 2003 statt. wie bei den meisten stürzte erst mal soviel übereinen, das mein erstes offizielles anwaltsgespräch erst ende januar 2004 stattfand. somit wurden auch für das jahr 2004 die lohnsteuerklassen nicht gewechselt. ich behielt weiterhin als hauptverdiener die 3 und meine frau die 5. zahlte das halbe haus, kindesunterhalt und ehegattenunterhalt. erst sehr viel später merkte ich das ich/wir dort einen fehler gemacht hatten. in januar 2005 wechselten beide teile die lohnsteuerklassen. ich habe jetzt die 1 und sie die 2. nun steht die einkommenssteuererklärung 2004 an und meine noch-ehefrau will diese auf jedenfall getrennt machen. ich befürchte nun dass ich/wir nun probleme bekommen (eventuelle nachzahlungen meinerseits usw....). eine diskussionsplattform ist nicht mehr vorhanden. wie soll ich nun am besten das thema angehen? meine erklärung auch getrennt abgeben und warten was kommt oder meine erklärung abgeben als gemeinsamme veranlagung unter dem hinweiss auf das bgh-urteil
http://www.vatersein.de/modules.php?name=News&file=article&sid=415
denn auch wir hatten natürlich weiterhin gemeinsame finanzielle verpflichtungen (Wirtschaftsgemeinschaft - gemeinsame zahlungen für das haus).
was haltet ihr für den besten schritt?
grüsse regen
Hi regen!
Ich kenne nun die Einkommensstrukturen von euch beiden nicht. Da ist es etwas schwer, einen sinnvollen Senf dazuzugeben 😉
Mal die praktische Seite:
und meine noch-ehefrau will diese auf jedenfall getrennt machen
Wenn es ihr Wille ist, dann wird dir am Ende nix anderes übrig bleiben. Du rennst sonst nur wegen irgendwelcher Unterschriften und Kopien zu ihr, um eine Abfuhr zu bekommen. So macht die Steuererklärung dann auch keinen Spaß mehr....
Sicher ist es von Fall zu Fall abzuwägen, ob man nun zusammen oder getrennt verlangt wird. Ich selbst habe mich bisher auch darauf eingeschossen, allein abzugeben. Das dumme daran ist nur, dass ich trotzdem immer wieder mich mit ihr abspreche, und nun langsam dann doch am Überlegen bin... Überschlagsweise wäre es für mich besser.
Aber wie gesagt, wenn sie nicht mitspielt, bist du der Spießrutenläufer, der nur gegen Wände rennt. Dann überlege dir (mit ihr zusammen), was besser ist.
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
danke papa -
für die schnelle antwort. ich merke das das thema doch weiter reicht als ich dachte. die frage ist natürlich auch, ob mir ein finazieller schaden entsteht, da ich in 2004 die steuerklasse - wie es eigentlich hätte sein müssen - nicht gewechselt habe.
ich weiss mittlerweile, das eventuell entstehende finanzielle nachteile durch eine getrennte veranlagung grund geben dies durch die gegenseite ausgleichen zu lassen, bzw rein theoretisch ein anspruch darauf besteht, im sinne der noch bestehenden ehe, die gegenseite zur gemeinsamen veranlagung aufzufordern.
nur wie soll mann das realisieren? wenn die frau sich weigert? 😡
kann man den für das jahr 2004 gezahlten trennungsunterhalt ebenfalls steuerlich absetzen? wenn das allerdings nur mit bestätigung der nochehefrau geht, kann ich es wohl gleich vergessen!
grüsse regen
[Editiert am 12/4/2005 von regen]
da ich in 2004 die steuerklasse - wie es eigentlich hätte sein müssen - nicht gewechselt habe
Wenn ihr euch einig seit, dass ihr euch im Jahre 2004 getrennt habt, dann ist alles korrekt!
die gegenseite zur gemeinsamen veranlagung aufzufordern.
Das geht nicht mit Zwang. Kannst es zwar versuchen, aber du kannst keine Erklärung abgeben, wenn ihre Unterschrift fehlt 😉
kann man den für das jahr 2004 gezahlten trennungsunterhalt ebenfalls steuerlich absetzen?
Ich habe es angegeben als besondere Belastungen oder so. Wird auch gewertet. Nagel mich jetzt nur nicht fest, wo es genau einzutragen ist - muss ich heute abend noch einmal nachschauen.
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
tja, das problem an der ganzen sache ist aber doch wohl, das die trennung im november des jahres 2003 stattfand. ich hoffe nicht das es durch den nicht ordnungsgemäss vorgenommenen lohnsteuerklassenwechsel zu problemen kommt. ich könnte mir vorstellen, das ich eine nachzahlung an des finanzamt leisten muss!
keine ahnung wie ich da weitermachen soll.....
gruss regen
Gegenfrage: Was ist denn belegt bzgl. eurer Trennung?
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
nun ja
nach dem anwaltstermin den ich erst ende januar 2004 wahrnehmen konnte und einem ersten ausführlichen gespräch, wurde als trennungstermin eben dieser november 2003 aufgenommen.
egal wie - beide seiten unterliessen es allerdings die klassen 2004 zu wechseln. selbst die ersten berechnungen zwegs trennungsunterhalt der beiden anwälte hatten immer noch die alten lohnsteuerklassen des jahres 2003 zur grundlage. das änderte sich erst, als im januar 2005 neu berechnet wurde!
kann man den für das jahr 2004 gezahlten trennungsunterhalt ebenfalls steuerlich absetzen?
Ich habe es angegeben als besondere Belastungen oder so. Wird auch gewertet. Nagel mich jetzt nur nicht fest, wo es genau einzutragen ist - muss ich heute abend noch einmal nachschauen.
Tschau
Nico
Hallo,
das mit dem Absetzen des Unterhalts als außergewöhnliche Belastung geht nur bei getrennter Veranlagung. Und, so sagte man mir auf dem FA, nur wenn die Empfängerin "bedürftig" ist. Auf die Frage, wie man die Bedürftigkeit der Empfängerin nachweisen kann, wurde mir gesagt, da müsse man diejenige Person dazu bringen, selbst Auskunft zu erteilen :knockout:
Gruß,
karolus
Yep, karolus, als AGB angesetzt greift eine niedrigere Höchstbetragsgrenze und ferner werden die Einkünfte des Unterhaltsempfängers gegengerechnet. Anders ist es über die Anlage U, da dies dann den Bereich der Sonderausgaben betrifft.
Deine Ex erwartet ein nettes Häppchen ESt-Erstattung durch die StKl 5. Das hat sie auch schon rausbekommen und verweigert dir die Unterschrift. Grundsätzlich hat sie damit auch recht. Aber: Wie du selbst dem BGH-Urteil entnommen hast, kann ihre Zustimmung verlangt werden.
Ist nicht unbedingt der beste Weg.
Du könntest ihr folgendes klar machen: Wenn sie auf die getrennte Veranlagung besteht,
- so wirst du den Steuernachteil bei der Unterhaltsberechnung geltend machen und auch durchbekommen.[*] Dadurch erfährt der Richter von ihrer Bockigkeit und wird sie kritischer betrachten bzgl ihrer etwaigen Forderungen.[*]Ferner würde ihre oppulente Erstattung ihr Einkommen erhöhen und damit der von ihr zu erwartende Unterhalt sinken.
Drei starke Argumente meine ich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
danke an alle
gerade der letzte kommentar klingt für mich sehr logisch! ich bin mal sehr gespannt was sie daruf sagen wird! aber egal wie es läuft, denke ich das dieses jahr ein richtiger steuerberater die sache übernehmen sollte....
zumal der dann wohl auch am besten beurteilen kann, welchen weg ich mit den trennungsunterhaltszahlungen gehen soll!
danke an alle - ich halte euch auf dem laufenden
regen
Nur als (nur was das angeht) positives Beispiel:
Ich habe die Unterhaltszahlung in der Est 2003 als Sonderbelastung abgesetzt ohne jeglichen Nachweis.
Sie sind zunächst vorläufig anerkannt worden und endgültig erst, als meine Ex in ihrer Steuererklärung den gleichen Betrag als Einkommen angegeben hat.
Aber das funktioniert nur, wenn die Ehrlichkeit auf der anderen Seite auch da ist...
Wie sich das juristisch verhält, weiss ich nicht...
Ich habe die Unterhaltszahlung in der Est 2003 als Sonderbelastung abgesetzt ohne jeglichen Nachweis.
Sie sind zunächst vorläufig anerkannt worden und endgültig erst, als meine Ex in ihrer Steuererklärung den gleichen Betrag als Einkommen angegeben hat.
Aber das funktioniert nur, wenn die Ehrlichkeit auf der anderen Seite auch da ist...
So ist auch mein Vorgehen. Es passt auch! 🙂
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)