Hallo,
der Vater meines Kindes hat in diesem Jahr keinen Unterhalt gezahlt. Es ist über 18 Jahre und Azubi.
Wir haben bisher beide 0,5 Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte eingetragen.
Frage: Ist der Eintrag von 0,5 dann noch korrekt? Wie kann ich den vollen Kinderfreibetrag nutzen? Wird das durch die EKSt-Erklärung 2006 von FinAmt geregelt?
Vorab schon danke!
Gruß, MajaN
Gruß, maja
Moin,
im Rahmen der ESt kannst du die Übertragung des KFB auf dich beantragen, wenn:
1. der Unterhaltspflichtige zu weniger als 75% seiner Unterhaltspflicht nachkommt oder
2. der Unterhaltspflichtige im Ausland lebt..
Hierzu einfach auf der Seite 2 der Anlage Kinder das Kreuzchen setzen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!