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Einkommenssteuererklärung 2009 jetzt schon durchsetzen?

 
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Frist ist ja bis 31.12.2010.
Da zu meinem Einkommen auch derGewinn aus den letzten 3 J meiner gerwerblichen Tätigkeit zählt und ich für 2008 schon Minus eingefahren habe
und ich das für 2009 auch so gemacht habe um den Unterhalt klein zu halten, will ich jetzt schon die Steuerklärung für 2009 machen.

Das ist unser Trennugnsjahr und wir sind gemeinsam veranlagt. Sie wird das natürlich nicht wollen, weil so der Unterhalt immer weniger wird.
Wie kann ich sie dazu bringen den jetzt zu machen bzw. muss sie den machen, da sich ja meine Einkommensverhältnisse verändert haben?

Gruss Karlo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 15:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich weise mal darauf hin, dass negative Einkünfte nicht per se das unterhaltsrelevante Einkommen mindern, die Richter sind nämlich auch nicht doof und wissen, dass ein Selbständiger da einiges "drehen" kann, s. auch HIER unter Punkt 1.5. Auch wird bei Selbständigen nicht nur das lfd. Jahr, sondern meist der Schnitt der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt.

Frist bis zum 31.12. hast Du nur, wenn Du steuerlich beraten bist. Sonst ist Abgabe zum 31.5.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 15:36
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn ich das richtig verstehe, tutst Du einiges dafür um Deine Unterhaltslast klein zu rechnen.
Jetzt willst Du schnell alles zu Ende bringen, damit Du anschl. für Dich wieder gutes Geld verdienen kannst.

Sorry, aber dafür brauchst Du schon eine gute Begründung. Ansonsten würde ich Dir sicherlich nicht weiterhelfen wollen...

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 15:38
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo LBM und staengler,
die letzten 3 J. sind brücksichtigt. Da ich ja nicht blöd bin,
habe ich schon als die Trennugn abzusehen war in 2007und2008 weniger gemacht.
Außerdem bin ich ja nicht hauptberuflich Selbstständig, das mache ich ja nebenbei.
Wenn jetzt noch 2009 so wenig ist, ist es doch glaubwürdig, wer soll mir da was nachweisen?
Begründung? Sie sitzt in meinerWohnung, lebt von meinemGeld.
Achso Steuerberater hab' ich auch also 31.12.

Gruss Karlo

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Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 16:07
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Karlo,

sind eigentlich Kinder bei der ganzen Angelegenheit mit beteiligt?
Weißt schon: vatersein.de

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 01.02.2010 16:15
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo Michael,
ja klar, eins 10Jahre alt.

Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 17:39
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe eine ähnliche Situation. Trennung in 2009. Die RAin meiner Frau möchte natürlich die Zahlen der letzten 3 Jahre zugrundelegen, also 2006 - 2008. In diesen Jahren lief es noch besser aber es ist schon ersichtlich, daß die Tendenz nach unten geht. In 2009 Verluste gemacht, die natürlich die Gegenseite nicht interessieren. Ich habe mit meinem Steuerberater gesprochen und er macht jetzt noch im 1. Quartal 2010 den Abschluss für 2009. Somit habe ich es schwarz auf weiss und kann gegenüber dem Gericht die finanzielle Situation belegen.

Für die Kinder zahle ich dennoch tituliert 105 %.

lg Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 18:00
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo MichaelBolten,

für das Jahr 2009 seid ihr gemeinsam veranlagt. Da kommt doch bestimmt wenn du Verlust eingefahren hast,
eine Steuerstattung. Wie regelst du das mit deiner Ex? Geht die arbeiten? Oder auch V?
Bist du verpflcihtet das vor Gericht zu belegen? Warum?
Wieso hast du schon einen Titel?

Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 19:05
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

zumindest muss ich für 2009 keine Steuer bezahlen wegen Verlust.

Falls es demnächst zur Gerichtsverhandlung wegen TU bzw. BU kommt, ist es besser, wenn man dann schon einen Abschluss hat und nicht nur die BWA mit einem vorläufigen Ergebnis. Deswegen habe ich mit meinem STB gesprochen und der macht nun den Abschluss für 2009 bis Ende Februar.

Da in den Gesprächen mit meiner RAin und der RAin meiner Frau das Thema bereits angesprochen worden ist, habe ich den Titel beim JA direkt machen lassen.

lg Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 19:53