Moin,
ich habe gerade 'unsere' Einkommensteuererstattung für 2006 (lag 'etwas länger beim FA') bekommen. Meine Frau und ich leben seit März 2008 getrennt, ich hoffe ich werde in einigen Wochen geschieden. (EkSt Erklärung für 2007 reicht mein Steuerberater nun kurzfristig ein)
Frage: Steht meiner 'bald-EX' hiervon 50% zu? Kann ich die Steuerberatungskosten vom Erstattungsbetrag abziehen und dann durch 2 teilen? Oder wird der Erstattungsbetrag meinem Einkommen zugerechnet und dann EU und KU ggf. neu berechnet?
Danke & Gruß
PP
Moin,
es gibt keine Vorschrift - ich halte eine Aufteilung der Erstattung im Verhältnis der einzelnen gezahlten Steuer zur Gesamtsteuer für fair.
Ja, Steuererstattungen sind Einkommen. Ob neu berechnet wird, hängt davon ab, ob deine Ex entsprechenden Antrag gestellt hat. Automatisch geht da jedenfalls nix.
Deepthought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!