hallo zusammen,
ich brüte über der steuererklärung 2005. es geht um anwalt- und gerichtskosten. die scheidung war im oktober 2005. die rechnung vom anwalt ist datiert oktober 2005. die sache ist klar. die rechnung vom gericht ist aber erst datiert 04.2006.
gilt nun das datum der "leistungserbringung" des gerichts, also steuerjahr 2005 oder das datum der rechnung?
danke für nen tipp
bengel, der den wald vor lauter bäumen nicht mehr sieht :knockout:
moin,
bei arbeitnehmern gilt i.d.r. das zu- und abflussprinzip.
sprich: in dem jahr wo du das bezahlt hast, bzw. rechnungsdatum, kannst du das als aussergew. belastung absetzen.
falls es sich überhaupt um eine summe geht, die über die zumutbare eigenbelastung geht!!!
und bei 2 getr. jahren kann es durchaus sein das sich da gar nix auswirkt. sorry...
mfg
lordi