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Einkommensteuer-Zusammenveranlagung

 
(@pegasus1962)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, hab ne dringende Frage und hoffe ihr könnt mir helfen.
Lebe seit August letztem Jahres getrennt von meiner Frau.
Kinder sind bei mir im Haushalt (12+10)... meine Frau zahlt keinen Cent Kindesunterhalt.
Nun habe ich Anfang des Jahres die EKST-Erklärung für 2004 gemacht (Zusammenveranlagung angekreuzt), aber nur meine Daten, weil Sie Ihre nicht
rausrücken wollte.
Nach Auskunft des Finanzamtes wollte diese die Daten von meiner Frau einholen.
Dann hab ich nix mehr gehört und gestern kommt der EKST-Bescheid mit dem Hinweis, meine Frau hätte für letztes Jahr Getrenntveranlagung gewünscht,
und gemäß § 26 Abs. 2 EStG wäre dies rechtens, wenn ein Ehegatte diese Veranlagungsart beantragt.
Somit bin ich für 2004 getrennt veranlagt worden und muß nun einen heftigen Betrag zurückzahlen.
Was kann ich hier machen ????
Kann doch nicht sein, daß Sie bis August aus dem gemeinsamen Topf geschöft hat und nun keine anteilige Steuer zahlt???
Der Steuerklassenwechsel fand ab 1.1.2005 statt.
Woher und wie kann ich hier einen Ausgleich fordern??
Sonst zählt immer der Stichtag "Zustellung des Scheidungsantrages", hier wird jetzt so getan, als könne ein Partner einfach für sich entscheiden ??
Zumal ich irgendwo gelesen habe, daß man für das Jahr, in dem man nicht komplett getrennt gelebt hat auf Zusammenveranlagung bestehen kann ?
Brauche dringend Eure Hilfe... was kann und muß ich tun ???

Lieben Gruß
Andreas :yltype: :crash:

Suche eine ganz normale, nette Frau zum Aufbau einer neuen Beziehung

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2005 18:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Andreas,

>dieses< Urteil wird dich fröhlich stimmen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2005 18:51
(@Melly)

Pegasus: warum bezahlt Deine Frau keinen KU?
Hast Du ihn nicht gefordert?
Da würd ich mal dran bleiben, wenn sie eh schon so ne gemeine Tour fährt.
Setz sie mal wegen KU in Verzug und besprech das mit Anwalt .
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2005 20:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

meine Frau zahlt keinen Cent Kindesunterhalt.

*urks*... hab Ich überlesen. Damit hast du Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag, weil der/die Unterhaltsverpflichtete seinen Unterhaltspflichten nicht zu mind 75 % nachkommt. Wegen dieses Punktes ggf. Einspruch einlegen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2005 20:24