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Einkommensteuererklärung

 
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr alle.
Bin gerade meine Steuern zu machen.Da meine Frau und ich Zusammenveranlagung mache,sollte unterm Strich was rausbekommen.Beim Unterhalt würde dann mein Steueranteil mitberechnen.Nur wie Rechnen man es raus so das meine Frau ihr Steueranteil bekommt und nicht dem dem KU mitberechnen wird.

Gruß Aldruper

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2009 20:49
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Aldruper,

Nur wie Rechnen man es raus so das meine Frau ihr Steueranteil bekommt und nicht dem dem KU mitberechnen wird.

:puzz:  :question:

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht wo das Problem liegt und was du genau wissen willst. Formuliere deine Frage(n) bitte so (die Frage kann statt einer Zeile dann auch gerne 5-6 Zeilen lang sein), was du mit

  • "Wie rechnet man es heraus" (was ist "es"?)
  • "Dass meine Frau ihren Steueranteil bekommt (Rückzahlungsanteil? Von was? von der Steuererstattung?) ...
  • und "... es nicht dem KU mitberechnet wird" (was ist "es", was soll "mitberechnet" werden?)

meinst.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 02:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich denke, er möchte wissen, wie "sein" Anteil an der Steuererstattung rausgerechnet werden kann. Dafür muss der Bescheid aufgeteilt werden. Es wird ganz normal gemeinsam veranlagt und dann das Ergebnis der Erstattung ins Verhältnis der gezahlten Lohnsteuer gesetzt, grob gesagt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 02:13