Hallo !
Trennung Sommer 2003. Demnächst Scheidung. Frage: Wie mache ich meine Einkommenssteuererklärung? Getrennte Veranlagung, gemeinsame Veranlagung, hat das eine wichtige Bedeutung für mich? Bin ich gezwungen die Erklärung gemeinsam mit meiner Ex-Frau zu machen? Falls ja, läßt es sich dennoch vermeiden? Liegt daran, das wir beide keine Gesprächsebene mehr haben. Liegt aber nicht nur an ihr sondern auch an mir.
mfg OMBRE
Hallo Ombre,
wenn dem einen durch die getrennte Veranlagung ein deutlicher Steuernachteil entsteht, so hat der andere der Zusammenveranlagung zuzustimmen.
Die getrennte Veranlagung ist übrigens der Regelfall und die Zusammenveranlagung erfolgt durch jeweilige Mitunterzeichnung des ESt-Mantelbogens nur für das betreffende Jahr.
Du kannst also einfach eine getrennte Veranlagung für dich machen (habe ich auch und ging klaglos durch). Hierbei rechne mit einer längeren Bearbeitungsdauer, da die Veranlagung erst erfolgt, wenn die ESt-Erklärung deiner Ex dem FA vorliegt zwecks Prüfung evtl. doppelter Geltendmachung von z.B. Sonderausgaben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!