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Einkommensteuererklärung für 2010 - Tochter 18 in Ausbildung

 
(@neueinsteiger)
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Hallo zusammen,
ich habe mit meiner geschiedenen Frau eine Tochter, die im Jan. 2010 volljährig wurde und seit 2009 eine Ausbildung macht. Sie lebt bei ihrer Mutter im Haushalt. Nun ändert sich ja bei meiner Einkommensteuererklärung einiges und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:
Da die Jahreseinkünfte unserer Tochter die Grenze von 8.004 Euro nicht übersteigen, erhalten wir ja hälftig Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag. 2010 war unsere Tochter mit 0,5 Freibeträgen auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen. Dadurch muss ich die Anlage Kind bei meiner Est-Erkl. 2010 abgeben.

a)
Muss ich auch das Kindergeld für 2010 gesondert beantragen, weil sie ja 18 wurde? Oder genügt die Beantragung durch die Kindsmutter?

b)
Muss ich die Bezüge des volljährigen Kindes in der Anlage K eintragen. Obwohl es die Mutter in ihrer Steuererklärung ja auch tun muss?
- Wenn ja, müssen diese Werte dann identisch sein, Rücksprache mit ihrer Mutter?

c)
Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte erfolgt stufenweise bis 2012. Deshalb wird auch die Lohnsteuerkarte 2010 etwas länger gültig sein als normalerweise: Sie soll auch noch für das Jahr 2011 anwendbar sein.
Deshalb steht bei meiner Karte immer noch der 0,5 Freibetrag drauf. Der Verdienst unserer Tochter wird auch 2011 die Einkommensgrenze von 8.004 nicht übersteigen.
Kann ich den Freibetrag dann mal so lassen?
Endet der Kinderfreibetrag mit der Ausbildung? Wo bzw. wer löscht den Eintrag auf der Karte?
Geschieht dies dann automatisch?

Sorry für die vielen Fragen :question:, aber meine  Rechere im Internet brachte mir nicht die gewünschten Antworten.

Es grüßt
neueinsteiger

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2011 11:34