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Einkommensteuererstattung im Trennungsjahr

 
(@ulli55)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

folgender Fall - ich bin seit Anfang Januar von meiner Ehefrau getrennt. Ich habe im Februar die Steuererklärung (gemeinsame Veranlagung) über unseren Elsteronline-Zugang für das Jahr 2016 abgegeben, es wird eine mittlere vierstellige Erstattung erwartet (beide bisher Steuerklasse 4). Die verschiedenen Aufteilungsmodelle (höchstrichterliche Entscheidung ist wohl Aufteilung nach fiktiver getrennter Veranlagung) kenne ich. Meiner Ex habe ich jetzt mitgeteilt, dass die EK-Steuererklärung abgegeben ist. Sie dreht komplett durch und möchte nun morgen beim Finanzamt beantragen, dass die Hälfte der Steuererstattung auf ihr Konto geht.

Frage: Hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wird das Finanzamt ihrer Bitte ohne Weiteres zustimmen oder ggf. sogar ihre Bankverbindung für die Erstattung nachträglich eintragen, falls sie das dort so vorbringt (hey, wir haben uns vertan, bitte auf folgendes Konto überweisen)? Hat sie einmal das Geld, werde ich es sicher nicht wiedersehen......

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2017 23:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, eine Erstattung mit schuldbefreiender Wirkung ist nur auf das Konto möglich, für das ihr BEIDE auf der Steuererklärung unterschrieben/ authentifiziert übermittelt habt.

Bei Einkünften, die dem Steuerabzug unterliegen, wird i. d. R. im Verhältnis der Bruttoeinkünfte aufgeteilt. Das ist bei 4/4 auch für keinen von Nachteil.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2017 23:14