Hallo zusammen,
als erstes, ich bin neu hier - ein Hallo an alle.
Eigentlich hab ich vermutlich nur eine sehr einfache Frage.
Wenn ich hier mit meiner Frage falsch sein sollte oder es dazu schon 100 bestehende Beiträge gibt, dann bitte ich euch mir es nicht übel zu nehmen.
Irgendwie schaffe ich es nicht mich in diesem oder auch anderen Foren umzusehen und aktiv zu suchen. Mag sich blöd anhören, ich hab angst die vielen anderen Geschichten / Schicksale zu lesen die hinter der Frage stehen und immer wieder an meine Eigene sch*** erinnert zu werden.
Irgendwie ist es alles einfach noch zu frisch für mich und ich hab alle Hände voll damit zu tun, alle Sinne beisammen zu halten.
Also, zu meiner Frage ...
Meine beiden Kinder leben bei meiner Ex-Frau im Ausland ;(
Jetzt besuche ich die beiden so oft es irgendwie geht und habe dadurch eine Menge Kosten.
Bei der Steuererklärung für 2009 hab ich die Kosten versucht gektend zu machen und auf das Verfahren "2BvR 844/08" verwiesen.
Bei dem Verfahren scheint es sich aber um etwas anderes zu handeln was nicht direkt mit den Kosten im Bezug auf Umgang zu tun hat.
Gibt es noch ein anderes Verfahren was ich anführen kann, damit mein Einspruch gegenüber dem Finazamt bestehen belibt ?
Ich danke Euch für Eure Hilfe
Gruss
Michu
Hallo Michu,
erst mal, ein herzliches Willkommen.
Was deine Frage betrifft, da schaust du am besten hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-260-start-msg215143.html#msg215143, da geht es nämlich genau um das von dir genannte Verfahren - auch wenn die Antwort auf deine Frage somit leider ziemlich frustrierend ist. Beim Finanzamt gibt es hinsichtlich erhöhter Umgangskosten offenbar keinen Blumentopf zu gewinnen ;-(
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.