Nabend,
hatte heute meinen Steuerbescheid 2014 im Briefkasten.
Rückzahlung basieren auf gezahltem TU/EU ist erwartungsgemäß 🙂
Jedoch wurde mir, anders als 2013 der "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" nicht gewährt, was die Rückzahlung um 500€ reduziert.
Rahmenbedingungen: Echtes Wechselmodell, Exe ohne eigene Einkommen (Studentin) jedoch in Lebensgemeinschaft.
Wie gesagt, letztes Jahr wurde mir der zuerkannt.
Kann jemand was zu den Erfolgsaussichten eines Widerspruchs sagen?
Und was würde in diesem Fall mit der zugesagten Rückzahlung passieren?
Danke!
ocean
Hallo,
mit welcher Begründung? Wo ist das Kind gemeldet? Wer lebt noch in Deinem Haushalt?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Begründung: Rechtliche Vorraussetzungen nicht gegeben
Meldesatus: Hauptwohnsitz bei KM, Nebenwohnsitz bei mir
In meinem Haushalt lebt sonst keiner
Hallo,
wer bekommt das Kindergeld ausgezahlt?
Aus meiner Sicht kann es für ein Kind nicht zwei Alleinerziehende geben. Deine Ex erfüllt die Voraussetzungen nicht, da in Lebensgemeinschaft. Bei Dir könnte es daran scheitern, dass Du das Kindergeld nicht bekommst.
Die Paragraphen EstG §24b sagt u.U.
"... Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag nach Satz 1 demjenigen Alleinstehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 Absatz 2 Satz 1 erfüllt oder erfüllen würde in Fällen, in denen nur ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 besteht. ... "
Das Kindergeld wird aber immer nur an einen Berechtigten gezahlt.
Widerspruch kann man immer einlegen, ob es was bringt kann ich nicht sagen.
VG Susi
Hallo oceanborn,
Jedoch wurde mir, anders als 2013 der "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" nicht gewährt, was die Rückzahlung um 500€ reduziert.
Zu deiner Information: Ich hab' eine ähnliche Situation, und das hiesige Finanzamt zickt jedes verdammte Jahr wegen des AE-Freibetrags herum. Manchmal mit einer Begründung wie bei dir, manchmal lassen die Herr- und Damenschaften den Freibetrag aber auch ohne jegliche Begründung einfach unter den Tisch fallen. Also bitte binnen eines Monats Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, und auf bessere Einsicht des Amtsschimmels hoffen.
Was deine Situation betrifft:
Meldesatus: Hauptwohnsitz bei KM, Nebenwohnsitz bei mir
In meinem Haushalt lebt sonst keiner
Wenn die Mutter den AE-Freibetrag nicht in Anspruch nimmt (und das darf sie nicht, wenn sie mit ihrem Lebensgefähren zusammenwohnt), dann steht einer Übertragung des Freibetrags an dich m.E. nichts im Wege.
Wobei ich hier der Steuererklärung typischerweise noch einen kurzen Text mitgebe, der den Sachverhalt kurz zusammenfasst und von mir und meiner Ex unterschrieben ist: d.h. "Kind beim Vater mit Nebenwohnsitz gemeldet" (Meldebescheinigung hatte ich im ersten Jahr mitgeliefert, seitdem verweise ich nur darauf, dass diese Meldebescheinigung dem Finanzamt bereits vorliegt), "Vater lebt mit niemandem sonst zusammen", "Kind wird je hälftig im väterlichen und mütterlichen Haushalt betreut ", und "Mutter nimmt den Freibetrag wg. gemeinsamer Wohnung mit Lebensgefährten nicht in Anspruch".
Reicht den Rittern vom Finanzamtfels aber, wie gesagt, im ersten Anlauf nicht; erst der Einspruch lieferte bislang jeweils das gewünschte Ergebnis. (Und zwar nur mit einem Verweis auf die bereits mit der Steuererklärung eingereichten Unterlagen, ich hab' da nie irgendwelche Unterlagen nachreichen müssen.)
Aus meiner Sicht kann es für ein Kind nicht zwei Alleinerziehende geben. Deine Ex erfüllt die Voraussetzungen nicht, da in Lebensgemeinschaft. Bei Dir könnte es daran scheitern, dass Du das Kindergeld nicht bekommst.
Was die Sache mit dem Kindergeld betrifft: Da hat das Urteil BFH III R 79/08 aber ziemlich deutlich klargestellt, dass es auf die Auszahlung des Kindergeldes jedenfalls nicht ankommt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke Euch für die Antworten.
Malachit: So mach ich das. Danke.
und genauso wie bei Malachit funktioniert es bei mir auch - in den verg beiden Jahren sogar ohne Widerspruch 😉
Hallo zusammen,
nur um eventuellen Formfehlern vorzubeugen - das Zauberwort beim Finanzamt heißt Einspruch, nicht Widerspruch.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
nur um eventuellen Formfehlern vorzubeugen - das Zauberwort beim Finanzamt heißt Einspruch, nicht Widerspruch.
Das stimmt, aber die Ritter vom Finanzamtsfels sind da nicht kleinlich, weil im heiligen Paragraphe 357 Abs. 1 S. 4 der Felspostille verzeichnet steht, dass unrichtige Bezeichnung nicht schade. 😉
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
mal 'ne andere Frage an die Insiderin (wink @LBM):
Wie lange brauchen
die Ritter vom Finanzamtsfels
dieses Jahr eigentlich, um den Steuerbescheid zu erstellen?
Ende Februar hatte ich die Steuererklärung eingereicht. Bis jetzt keine Reaktion...
...was mir grundsätzlich egal wäre, wenn ich nicht alle 3 Monate ne üppige Steuervorauszahlung zu leisten hätte, die in dieser Höhe (eigentlich) nicht mehr besteht.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Moin,
Oh das ist schon bös lang.
Ich hatte immer was von sechs Wochen im Kopf, bis ich mich in diesem Jahr, nach Ablauf von 8 Wochen doch mal nach dem Bearbeitungsstand erkundigte.
Lapidar teilte man mir dann mit, das man in der Regel von 16 Wochen, sprich 4 Monaten Bearbeitungszeit ausgeht.
Ich weiss ja nicht, ich weiss ja nicht......
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Hallo,
Tante google hat das folgende gesagt: Es gibt keine Bearbeitungsfristen, allerdings kann man nach 6 Monaten bei seinem Finanzamt einen Untätigkeitseinspruch einlegen (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO).
(<a href="https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/0/602/wie_lange_darf_die_bearbeitung_der_steuererklaerung_beim_finanzamt_dauern>Quelle</a>)"
VG Susi
Moin,
Tante google hat das folgende gesagt: Es gibt keine Bearbeitungsfristen, allerdings kann man nach 6 Monaten bei seinem Finanzamt einen Untätigkeitseinspruch einlegen
Danke, das wäre dann Ende August. Was wohl nicht reichen wird, bis zum nächsten Termin der Steuervorauszahlung im September.
Lapidar teilte man mir dann mit, das man in der Regel von 16 Wochen, sprich 4 Monaten Bearbeitungszeit ausgeht.
Die wären dann ja bereits um.
Ich weiss ja nicht, ich weiss ja nicht......
Ich auch nicht. Unnötig zu erwähnen, dass die gleichzeitig eingereichte Umsatzsteuererklärung innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet (und abgebucht) wurde...
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Als das bei mir noch ein Thema war habe ich die erfolgreich gebeten, die Vorrauszahlung zu senken.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@Storm: kann ich Dir nicht sagen, weil das ja vom indivuduellen Platz abhängig ist. Ich bin bei Ende Mai/Anfang Juni, aber das hilft Dir ja nicht 😉
Hast du geelstert? Authentifiziert? Die Authentifizierung zu vergessen ist ein beliebter Fehler. Dann müsste man die Erklärung ausdrucken und unterschreiben und wenn man das auch nicht macht, passiert auch nix. Dann sieht das FA nämlich die eingegangenen Erklärungen gar nicht.
Ich würde eine Sachstandsanfrage per Mail schicken und wie Beppo schon vorschlug bitten, die Vorauszahlungen anzupassen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin (und danke für die Antworten),
Hast du geelstert? Authentifiziert? Die Authentifizierung zu vergessen ist ein beliebter Fehler. Dann müsste man die Erklärung ausdrucken und unterschreiben und wenn man das auch nicht macht, passiert auch nix. Dann sieht das FA nämlich die eingegangenen Erklärungen gar nicht.
Das ist per Elster raus und die unterschriebene Erklärung per Post. Die eingereichten Belege wurden mir auch schon längst wieder zurückgeschickt.
Als das bei mir noch ein Thema war habe ich die erfolgreich gebeten, die Vorrauszahlung zu senken.
Ich würde eine Sachstandsanfrage per Mail schicken und wie Beppo schon vorschlug bitten, die Vorauszahlungen anzupassen.
Ich hatte darauf gehofft, dass das durch eine zügige Abgabe und Bearbeitung der Steuererklärung nicht nötig sein würde. :exclam:
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Ich hatte darauf gehofft, dass das durch eine zügige Abgabe und Bearbeitung der Steuererklärung nicht nötig sein würde. :exclam:
Das ist aber keine große Sache.
Da reicht ein kurzes, formloses Scheiben.
Und die kriegen über ihr Programm ja auch schnell einen Eindruck, auf was es bei dir ungefähr hinaus läuft.
Vielleicht kannst du ja deine eigene Schätzung angeben, um das zu beflügeln.
Bis September sollte das jedenfalls kein Problem sein. Nur für Juli ist es wohl etwas spät.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Da reicht ein kurzes, formloses Scheiben.
Und die kriegen über ihr Programm ja auch schnell einen Eindruck, auf was es bei dir ungefähr hinaus läuft.
Vielleicht kannst du ja deine eigene Schätzung angeben, um das zu beflügeln.
Bis September sollte das jedenfalls kein Problem sein. Nur für Juli ist es wohl etwas spät.
Ja, so werd ich es wohl machen.
Der letzte Vorauszahlungstermin war im Juni und bis September ist ja noch etwas Zeit.
Vielleicht bekommen die das bis dahin ja gebacken.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Wenn du die Belege zurück hast muss der Bescheid so gut wie da sein. Bei uns idR 8-10 Tage.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das wird eng. Die Belege kamen bereits im März oder April. 🙂
--
Storm
When nothing goes right - go left!