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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei WM

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich kann mich zumindest für dieses Jahr nicht beklagen.
Von 3 Steuererklärungen, die ich dieses Jahr abgegeben habe, war die mit der Erstattung als erste fertig.  :thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2015 22:54
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Storm,

...was mir grundsätzlich egal wäre, wenn ich nicht alle 3 Monate ne üppige Steuervorauszahlung zu leisten hätte, die in dieser Höhe (eigentlich) nicht mehr besteht.

Von mir noch ein kleiner Hinweis (und ja, ich kriege mich mit dem hiesigen Finanzamt inzwischen regelmäßig in die Haare): Es ist keineswegs gesagt, dass diese Brüder von sich aus mit dem neuen Steuerbescheid auch die Vorauszahlungen nach unten anpassen!

Hatte ich nämlich vor einigen Jahren auch schon mal: In einem Jahr 'ne fette Nachzahlung an das Finanzamt, und demzufolge Festsetzung von Vorauszahlungen. Im nächsten Jahr dann zwar 'ne Rückerstattung vom Finanzamt, die sogar etwas höher war als die Summe der Vorauszahlungen; aber die Vorauszahlungen wurden trotzdem in unveränderter Höhe weiterhin abgebucht! Entsprechende Nachfrage beim Finanzamt, was dieser Scheizz soll, lieferte folgende Antwort:

In diesem Bescheid [Anm.: gemeint ist der Steuerbescheid vom Jahr davor] wurden (...) Vorauszahlungen i.H.v. xxx Einkommensteuer, sowie xx Euro Solidaritätszuschlag festgesetzt. Diese Vorauszahlungen bleiben bestehen, bis eine neuer Vorauszahlungsbescheid ergeht. Im Einkommensteuerbescheid vom xx.xx.xxxx wurden keine Vorauszahlungen festgesetzt. Somit behält der Vorauszahlungsbescheid vom yy.yy.yyyy weiterhin Gültigkeit. Sollten sich ihre Einkommensverhältnisse ändert, und die Vorauszahlungen nicht mehr zutreffend sein, kann auf Antrag jederzeit eine Änderung der Vorauszahlungen vorgenommen werden.

Was soll man dazu sagen? Ja offensichtlich hatten sich meine Einkommensverhältnisse geändert - das konnte man deutlich an dem neuen Einkommenssteuerbescheid sehen!

Den Antrag habe ich natürlich gestellt, dieser wurde auch korrekt und sogar einigermaßen zügig bearbeitet. Aber seitdem prüfe ich, sofern ich Vorauszahlungen zu leisten habe, in regelmäßigen Abständen, ob die Voraussetzungen dafür immer noch gegeben sind; und wenn nein, dann geht gleich mal präventiv ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen an das Finanzamt raus.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2015 23:21
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Von 3 Steuererklärungen, die ich dieses Jahr abgegeben habe, war die mit der Erstattung als erste fertig.  :thumbup:

Wieso gibst du denn 3 Steuererklärungen in einem Jahr ab? Hast du dich selbst geklont?  🙂

Es ist keineswegs gesagt, dass diese Brüder von sich aus mit dem neuen Steuerbescheid auch die Vorauszahlungen nach unten anpassen!

Nach oben ging's bisher immer problemlos.  😉
Aber danke für den Hinweis.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2015 23:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine, meine Schwester, meine Mutter für die Monate, die sie noch gelebt hat und, die 4.,  die dann folgende einheitliche und gesonderte für meine Schwester und mich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2015 23:57
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Achso. Und ich dachte schon, du hättest einen Weg gefunden (Zellteilung), um deiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen.
Die reicht ja auch für mindestens drei Leute...

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2015 00:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Storm: das ist schon schräg. Da hilft nur nachfragen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2015 00:26
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

[...]Und ich dachte schon, du hättest einen Weg gefunden (Zellteilung), um deiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. [...]

😉
Made my day!

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2015 12:10
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Storm, soweit die Theorie:

Bei uns idR 8-10 Tage.

In der Praxis hat die Post wochenlang gestreikt ... Junior wartet seit 5 Wochen auf einen Arbeitsvertrag für einen Studentenjob den er längst beendet hat und wo die Kohle auch schon auf dem Konto ist ... kann noch dauern bis alle Briefe ankommen ... falls sie je wieder auftauchen.

Ich würd da einfach mal anrufen. Unsere Fiskalritter sind fast immer hilfsbereit.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2015 18:51
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin Horst,

Ich würd da einfach mal anrufen. Unsere Fiskalritter sind fast immer hilfsbereit.

Ich hab das jetzt per Post erledigt. Schaun mer mal...

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2015 22:17
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Wobei ich hier der Steuererklärung typischerweise noch einen kurzen Text mitgebe, der den Sachverhalt kurz zusammenfasst und von mir und meiner Ex unterschrieben ist (...)

Da der ganze Plunder gerade eh' auf dem Schreibtisch liegt, kopiere ich diesen Text einfach mal ins Forum. Vielleicht kann der eine oder andere von euch dies ja als Textbaustein gebrauchen.

Hiermit erklären wir:

  • Das Kind <Junior Malachit> (geb. xx.xx.xxxx) war während des ganzen Jahres 2014 bei beiden Elternteilen gemeldet, und zwar mit Hauptwohnsitz bei <Mama Malachit> und mit Nebenwohnsitz bei <Papa Malachit>.
  • Das Kind hält sich wöchentlich wechselnd im mütterlichen bzw. väterlichen Haushalt auf, d.h. die Betreuung des Kindes ist in etwa hälftig zwischen <Mama Malachit> und <Papa Malachit> aufgeteilt.
  • <Mama Malachit> nimmt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht in Anspruch.

Daher beantragen wir für das Steuerjahr 2014:

  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann und soll für das ganze Jahr 2014 von <Papa Malachit> in Anspruch genommen werden.

Kleinkleckersdorf, den 19.07.2015

<Unterschrift Papa Malachit>           <Unterschrift Mama Malachit>

Zur Sache selbst, hier noch die allgemeinverständlich formulierte Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs zu dem Urteil BFH III R 79/08, das ich vor anderthalb Wochen bereits erwähnt hatte.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2015 12:04




(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin,

ein kurzes Update (auch wenn's hier eigentlich nicht reingehört).

@Storm: das ist schon schräg. Da hilft nur nachfragen.

Nachdem ich also beim Finanzamt nachgefragt habe, wie es denn mit der Bearbeitung meiner Steuererklärung aussieht, wurde diese nun kurzfristig erstellt.

Ergebnis: Anstatt einer erwarteten (und von der Steuersoftware errechneten) Rückzahlung, soll ich nun mehrere Tausend Euro nachzahlen, da ich einen Teil der Arbeitgeberanteile (nicht Arbeitnehmeranteile!!!) zur Rentenversicherung voll versteuern müsse.

Ich frag mich, warum ich überhaupt noch arbeiten gehe...

--
Storm

When nothing goes right - go left!

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Geschrieben : 24.07.2015 16:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das verstehe ich nicht:

Ergebnis: Anstatt einer erwarteten (und von der Steuersoftware errechneten) Rückzahlung, soll ich nun mehrere Tausend Euro nachzahlen, da ich einen Teil der Arbeitgeberanteile (nicht Arbeitnehmeranteile!!!) zur Rentenversicherung voll versteuern müsse.

oder liegt es an den <a href="https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2014/456/wie_werden_ihre_beitraege_zur_gesetzlichen_rentenversicherung_beruecksichtigt>Altersvorsorgeaufwendungen?</a>."

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2015 17:45
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin Susi,

ich schnall das auch nicht.

Mir werden zusätzliche "sonstige Einkünfte aus zu besteuernden Renten" unterstellt, die es nicht gibt.

Ich hatte jetzt angenommen, dass damit der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung gemeint ist, welcher einfach auf mein Bruttogehalt aufgeschlagen wurde.
Das passt zahlenmäßig aber auch nicht...

...ich glaube langsam die Deppen haben mir einfach meine gekündigte und ausgezahlte Riesterrente (bei der die Zulagen und Steuervergünstigungen bereits abgezogen wurden) als zusätzliche Einkünfte unterstellt.  :exclam:

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2015 18:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo STORM,

das dürfte stimmen, zumindest wird es <a href="http://www.optimal-absichern.de/rente-vorsorge/riester-rente/riester-rente-kuendigen.php>hier</a>" für richtig erklärt. (Die Kündigung der Riesterrente ist eine sogenannte "schädliche Verwendung".)

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2015 18:12
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Susi, die Zulagen und Steuervergünstigungen wurden doch bereits bei der Auszahlung der Riesterrente letztes Jahr abgezogen.

Ich zahl doch jetzt nicht nochmal Steuern auf mein bereits versteuertes Einkommen.
Das könnte "dem feinen Staat" so passen...  🙂

Ich ruf Montag beim Finanzamt an und klär das.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2015 18:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bitte Storm, keine Endlosschleifen, auch wenn ich verstehe, dass man geneigt ist, es so zu sehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2015 18:34
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Deshalb ja auch das Smiley...

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2015 18:45
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Hier nochmal der Fragesteller: Entlastungsbetrag wurde nach Einspruch gemäß Malachit gewährt. Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2015 10:43
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

dann melde ich mich zu diesem Steuerthema auch noch mal eben zu Wort:

Ich hab' eine ähnliche Situation, und das hiesige Finanzamt zickt jedes verdammte Jahr wegen des AE-Freibetrags herum. Manchmal mit einer Begründung wie bei dir, manchmal lassen die Herr- und Damenschaften den Freibetrag aber auch ohne jegliche Begründung einfach unter den Tisch fallen. Also bitte binnen eines Monats Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, und auf bessere Einsicht des Amtsschimmels hoffen.

Man soll die Herr- und Damenschaften, auf die man zuvor eingedroschen hat, schließlich auch mal lobend erwähnen, wenn sie etwas richtig machen. Fürs vergangene Jahr hat mir das hiesige Finanzamt den AE-Freibetrag also diesmal gleich im ersten Anlauf anerkannt, und auch sonst habe ich bei der Durchsicht des Steuerbescheids keinen Fehler festgestellt. Nachdem jetzt, wenn ich mich recht erinnere, fünf Jahre in Folge irgendein Mist war, brauche ich diesmal keinen Einspruch zu erheben.

Geht doch 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2015 23:03
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin,

Geht doch 😉

Glückwunsch!

Man soll die Herr- und Damenschaften, auf die man zuvor eingedroschen hat, schließlich auch mal lobend erwähnen, wenn sie etwas richtig machen.

Dann übernehme ich mal das Eindreschen.  🙂

Mein Lieblingsfinanzbeamter hat mir jetzt nahegelegt, meinen Einspruch bzgl. dieser Thematik zurückzunehmen, da er ihn abschlägig bescheiden wird.
Heißt im Klartext ich solle doch gefälligst sämtliche von mir getätigten Einzahlungen plus erhaltene Zulagen meiner gekündigten Riesterrente mit meinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Dass laut Gesetz nur die Kapitalerträge versteuert werden müssen, interessiert den Herrn nicht im Geringsten.

Somit steht mir wohl mein erster Besuch beim Finanzgericht bevor.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2015 23:47




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