Liebe Experten,
in unserer alten Mietswohnung erhöhten sich die an den Vermieter zu zahlenden Entsorgungsgebühren bei Geburt unseres Kindes, da sich diese nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen bemaßen.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das keine Sonderregelung sondern das übliche Prozedere darstellt.
Hätten diese Zusatzkosten bei Anwendung des Wechselmodells theoretisch halbiert werden müssen?
Danke und Gruss,
gardo
Hallo,
die Entsorgungsgebühren können nach unterschiedlichen Maßstäben: Anzahl der Köpfe, qm etc. aufgeteilt werden.
Der Vermieter weiss ja nicht, ob ihr wirklich ein Wechselmodell lebt. Und vermutlich ist es für ihn auch nicht relevant. Sondern er geht vermutlich danach, wer dort gemeldet ist.
Sophie
Bin kein Experte und evtl. verstehe ich deshalb die Frage nicht so genau:
Welche alte Mietwohnung (Deine oder die der KM)?
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es wahrscheinlich über den SB abgegolten ist, wenn nicht ob das jetzt wirklich als Mehrbedarf zu sehen ist!! WM bedeutet nicht zwingend das Kosten halbiert werden, sondern gequotelt (dabei kann natürlich 50:50 rauskommen).
Die Frage ist eher, ob man deshalb ein Fass aufmachen will?
Es geht hier zunächst um das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter.
Der Vermieter kann die Kosten der Müllentsorgung nach der Kopfzahlen umlegen. Üblicherweise zählt bei der Berechnung der Mindesttonnengrössen die Anzahl der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Bewohner, so dass der Vermieter diese ebenfalls als Berechnungsgrundlage wählen sollte.
Völlig irrelevant ist dabei, ob und wie viel ein gemeldeter Bewohner an Müll produziert. Dazu gibt es ausreichend Rechtsprechung. Von daher kann auch beim Wechselmodell nicht verlangt werden, dass der Vermieter die Kosten anders umlegt.
Im Rechtsverhältnis des Kindes zu seinen Eltern bzw. der Eltern untereinander sind das Betriebskosten wie die Beheizung des Kinderzimmers oder der anteilige (vom Kind gar nicht genutzte) Kabelanschluss.
Gruss von der Insel
Danke für die Antworten!