Hallo zusammen,
ich sitze hier vor meiner Einkommensteuererklärung und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Ich habe schon sämtliche Foren und Threads gelesen und trotzdem noch keinen Durchblick.
Ich würde gerne den Betreuungsunterhalt an die KM meiner Tochter steuerlich geltend machen.
Wie ich bis jetzt verstanden haben, geht das wohl unter "außergewöhliche Belastungen".
Kurz zu mir.
Ich bin von der KM getrennt und habe mit Ihr eine nichteheliche Tochter.
Bei der Geburt im Jahre 2006 waren wir noch zusammen. Trennung im Jahr 2007.
Die KM bekommt ALGII. Mir wurde dann der BU errechnet, denn ich auch bis
zum 3. Lebensjahr des Kindes bezahlt habe. In dieser Zeit hat die KM schon einen neuen Partner gefunden und lebt mit diesem
auch zusammen.
Meine Frage ist nun, wenn ich den BU angebe, brauche ich irgendwelche Belge oder eine Unterschrift der KM?
Gibt es eine Meldung an das Arbeitsamt? Nicht das eine Nachzahlung fällig wird oder so.
Hat jemand Erfahrung damit und kann mir eventuell Tipps geben ob sich das ganze überhaupt lohnt?
Vielen Dank.
Moin,
Du brauchst vor Allem die "Anlage Unterhalt"
Diese ist nicht zu verwechseln mit der "Anlage U"
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuererklaerung+anlage+unterhalt.htm
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin papagei,
in Ergänzung zu den Ausführungen zu beppo: Wenn Eure Tochter 2006 geboren ist und Ihr nicht verheiratet wart, ist der Grund für Betreuungsunterhalt inzwischen entfallen, da dieser regelhaft nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des zu betreuenden Kindes gilt. Solltest Du also auch heute noch BU bezahlen, wird es höchte Zeit, diese Zahlungen zu beenden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hat jemand Erfahrung damit und kann mir eventuell Tipps geben ob sich das ganze überhaupt lohnt?
"Aussergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen" und das heisst, ohne Abzug der zumutbaren Belastung und deswegen lohnt siich das auf jeden Fall,
sind bis zu 8004€ pro Jahr, =667€ pro Monat (2008 wohl noch 7680€ = 640€), die vollständig vom zu versteuernden Einkommen abgehen, also je nach persönlichem Grenzsteursatz 3000€+ an Erstattung.
Die "Anlage Unterhalt" sieht keine Unterschrift vor, aber wenn Du unsicher bist, ob und wie Du das plausibiliesieren musst, geh doch einfach hin zum Finanzamt und frag nach.
Der §33a EStG erfordert, dass die Berechtigte selbst keine Einkünfte hat (sonst werden die abgezogen vom Freibetrag), aber ALG-2 zählt nach allem, was wir hier wissen, nicht als Einkommen, sollte hier also keine Probleme geben. Im gegenteil, wenn Du auf die Anlage Unterhalt was von ALG-2 schreibst, ist damit ja auch automatisch klar, dass die Vorraussetzungen des §33a EstG gegeben sind.
Der §33a EStG erfordert, dass die Berechtigte selbst keine Einkünfte hat (sonst werden die abgezogen vom Freibetrag), aber ALG-2 zählt nach allem, was wir hier wissen, nicht als Einkommen, sollte hier also keine Probleme geben. Im gegenteil, wenn Du auf die Anlage Unterhalt was von ALG-2 schreibst, ist damit ja auch automatisch klar, dass die Vorraussetzungen des §33a EstG gegeben sind.
Das stimmt so nicht!
Nach § 33a EStG werden eigene Einkünfte und BEZÜGE angerechnet. Darunter fallen auch Bezüge wie "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" nach § 3 Nr. 2b EStG. Solche Leistungen sind steuerfrei.
Das heißt, dass über die agB nicht viel zu holen sein wird. Im VZ 2010 sind bis zu 8.004 Euro abzugsfähig. Bezieht KM jetzt bspw. 500 Euro pro Monat Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts", dann würde die Rechnung bei zB ebenfalls 500 Euro mtl. BU wie folgt aussehen:
Arge: 500 Euro x 12 = 6.000 - 180 Euro Kostenpauschale - 624 Euro Freibetrag = 5.196 Euro anrechenbare eigene Bezüge
tatsächlicher BU 500 Euro x 12 = 6.000 Euro. Absetzbar max. 6.000 Euro.
6.000 Euro BU abzüglich 5.196 Euro eigene Bezüge = 804 Euro als agB absetzbar.
Ist an sich doch auch logisch: Der Staat würde so nicht nur die steuerfreien Transferleistungen tragen, sondern auch noch mal die Belastung in Form der Steuererleichterung. Dass der Pflichtige dadurch natürlich gekniffen ist, ist blöd (und war auch nicht anders zu erwarten).
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ist an sich doch auch logisch: Der Staat würde so nicht nur die steuerfreien Transferleistungen tragen, sondern auch noch mal die Belastung in Form der Steuererleichterung. Dass der Pflichtige dadurch natürlich gekniffen ist, ist blöd (und war auch nicht anders zu erwarten).
Neee LBM, jetzt verrennst Du Dich.
Seine Zahlungen ersetzen doch das ALG2, und weil ja sowohl ALG2 als auch der Freibetrag nach §33a EStG angeblich das Existienzminum meinen, kann's ja definitionsgemäss nicht die Summe aus (Rest-)Alg2 und BU diese Grenze überschreiten.
Ausserdem ist das hier der stabil im Forum gegebene Rat, und zwar nicht nur von mir:
Für die Steuer ist es, denke ich, unerheblich, ob du an KM oder Arge überweist.
Moin PS,
nee, wir reden jetzt nur aneinander vorbei. Mein Beispiel war insoweit vielleicht falsch, weil die Beträge zu hoch sind. Es ist aber durchaus möglich, dass KM von der ARGE Summe X bekommt und von dem KV Summe Y. Sobald Summe X die 624 Euro übersteigt, sind das anrechenbare Bezüge, die die Summe der absetzbaren agB mindern.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Auf der einen Seite denke ich mir einfach probieren, mehr als ablehnen können sie nicht.
Auf der anderen möchte ich keine "schlafenden Hunde" wecken.
Wie schon erwähnt hat bei mir das Amt den Unterhalt errechnet. Nicht dass die nochmal kommen und die Hand aufhalten.
Gruß
Hallo Papagei,
Wie schon erwähnt hat bei mir das Amt den Unterhalt errechnet. Nicht dass die nochmal kommen und die Hand aufhalten.
Nun ja, und wenn - dann machst du ihnen hiermit die Hölle heiß:
in Ergänzung zu den Ausführungen zu beppo: Wenn Eure Tochter 2006 geboren ist und Ihr nicht verheiratet wart, ist der Grund für Betreuungsunterhalt inzwischen entfallen, da dieser regelhaft nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des zu betreuenden Kindes gilt. Solltest Du also auch heute noch BU bezahlen, wird es höchte Zeit, diese Zahlungen zu beenden.
Vielleicht ist es sogar angebracht, wenn du dich selbst umgehend beim besagten Amt meldest ... denn dass die so menschenfreundlich sind und irgendwann von sich aus auf deine Zahlungen verzichten, das ist ungefähr so wahrscheinlich wie ein Schneesturm in der Südsahara.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
... das ist ungefähr so wahrscheinlich wie ein Schneesturm in der Südsahara.
@Malachit: nun mach dem TE mal keine falsche Hoffnung. Schnee in der Sahara ist gar nicht so unwahrscheinlich... http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,339301,00.html
und das war erst in 2005 fast der Fall. Die Wahrscheinlichkeit, dass in der Sahara Schnee fällt, und dieser auch eine dicke Schneedecke hinterlässt, ist demnach viel viel wahrscheinlicher, als dass sich in Deutschland im Familien-/ Unterhaltsrecht oder Behördenklüngel etwas positives für Leistungserbringer ergibt.
Cheers - Ganja
Schnee in der Sahara ist gar nicht so unwahrscheinlich...
deshalb hatte Malachit ja auch von der Südsahara geschrieben; da ist Schnee SEHR unwahrscheinlich... 😉
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deshalb hatte Malachit ja auch von der Südsahara geschrieben; da ist Schnee SEHR unwahrscheinlich... 😉
Sehr unwahrscheinlich, aber dennoch wahrscheinlicher als... 😉 Hätte ich Geld und würde ich dieses wetten wollen, dann auf Schnee in der SÜDsahara 😀
Ganja
http://www.schulz-aktiv-reisen.de/Algerien-Sommer-im-Hoggar-a770.html?dt=ja
"Die Vegetation ist äußerst spärlich, das Klima (für Wüstenverhältnisse) ziemlich rau. Selbst im Sommer herrschen dank der Höhenlage (Tamanrasset ca. 1400 m, Assekrem ca. 2700 m) erträgliche Temperaturen. Im Winter treten Nachtfröste auf, und in den Bergen fällt sogar etwas Schnee."
Und das ist in der Südsahara.
Um noch mal eine Korinthe oben drauf zu packen! 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Im Winter treten Nachtfröste auf, und in den Bergen fällt sogar etwas Schnee."
Dann werde ich wohl kaum einen Buchmacher finden, der meine Wette auf Schnee in der Sahara annimmt, oder? 🙁
Naja, vielleicht finde ich ja nen naiven Buchmacher, der eine Wette annimmt, dass Ämter proaktiv auf Zahlesel zugehen, um diese aufzuklären, dass sie eigentlich gar nicht zahlen müssten. 🙂
Versprochen, war jetzt die letzte Korinthe 😉
Ganja
aus eigener Anschauung kenne ich nur den tunesischen Teil der Sahara:
Da muss es allerdings oft schneien. Zumindest war da gestreut wie Sau!
PS: Sorry for OT 😉
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Hallo,
wer s genau wissen möchte......
ich hatte grad den genau gleichen Fall beim Finanzamt. Steuerbescheid erhalten und dort haben die ALG 2 + Unterhalt berechnet heiß Sie konnten nur ganz wenig ansetzen und ich bekam fast keine Rückerstattung (200 EUR).
Als ich angerufen hab und sagte, dass die Unterhaltszahlungen die ALG 2 Leistungen ersetzen, meinte derjenige vom Finanzamt ja er hat sich das jetzt nochmal angeschaut und muss das nochmal alles neu berechnen,
weil dort wohl dem Sachbearbeiter ein Fehler unterlaufen ist.
Da ich im Jahr 2010 ca. 7000-8000 Eur an die ARGE auf einmal überwiesen habe, diese auch aus dem Jahr 2009 Unterhaltszahlungen beinhalteten, werden die Zahlungen für 2009 jetzt unter außergewöhnlichen Belastungen angegeben.
Der Sachbearbeiter meinte dann, jetzt müsste ich um einiges mehr bekommen.
Da ich im Jahr 2010 ca. 7000-8000 Eur an die ARGE auf einmal überwiesen habe, diese auch aus dem Jahr 2009 Unterhaltszahlungen beinhalteten, werden die Zahlungen für 2009 jetzt unter außergewöhnlichen Belastungen angegeben.
Der Sachbearbeiter meinte dann, jetzt müsste ich um einiges mehr bekommen.
Verstehe ich jetzt so: Du hast der ARGE in 2010 Zahlungen für 2009 zurücküberwiesen? Die können dann nur in 2010 als agB angesetzt werden, es zählt der Zeitpunkt des Abflusses, nicht der wirtschaftlichen Zurechnung.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."