Hallo Zusammen,
das Thema wurde bestimmt schon mehrmals behandelt. Leider bin ich zu dumm oder habe einfach keine Geduld um etwas in der Forum suche zu finden.
Mein Kind besucht ab September eine Ganztagschule (1 e klasse). Ab dem 1 Oktober hat er auch ein Betreuungsplatz für Nachmittag. Die Betreuung ist natürlich nicht kostenlos. Die Höher der Abgaben wird üblicherweise nach dem Einkommen der Eltern ermittelt. Wir pflegen seit 3 Jahren das Wechselmodel. Klappt super! Offiziell ist das Kind bei der Mutter gemeldet und sie bekommt Kindesunterhalt.
Nun meine Frage. Wird der Betrag aus dem Einkommen der beiden Eltern ermittelt, oder nur nach dem Einkommen der Mutter + Kindesunterhalt? Wir leben nicht zusammen und führen 2 Haushalte.
Die Mutter arbeitet in Teilzeit und ist auf die Sozialträger nicht angewiesen. Wir sind noch nicht geschieden. Aus den Antragsformularen werde ich diesbezüglich nicht schlau!
Vielen Dank für eure Antworten.
Moin Wheel,
Leider bin ich zu dumm oder habe einfach keine Geduld um etwas in der Forum suche zu finden.
Weder noch ...
Wird der Betrag aus dem Einkommen der beiden Eltern ermittelt, oder nur nach dem Einkommen der Mutter + Kindesunterhalt?
Die Vorgehensweise der Beitragsermittlung für Betreuungsangebote ist nicht bundesweit einheitlich geregelt.
Frage bei der Schule nach, ob es eine Gebührenverordnung hierfür gibt.
Gruß
United
Moin.
Es geht lediglich um die Feststellung des Zahlbetrages an die Kommune bzw. den Träger der Nachmittagsbetreuung, richtig?
Das ist nicht nur nicht bundesweit einheitlich geregelt, ich gehe davon aus, dass es in großen Teilen gar nicht geregelt ist, weil WM ja offiziell nicht existent. Aber der Hinweis von United, mal in die Gebührensatzung hineinzuschauen, ist schon mal nicht verkehrt. Und wenn da nichts geregelt ist für den Fall des WM, dann gilt m.E. die Berechnungsgrundlage für AE. Sollte vermutlich ob der Höhe des zugrundeliegenden einen Einkommens (ggf. plus KU?) dann vermutlich nicht zu Eurem Schaden sein.
Gruß, Toto
Morgen Toto, morgen United!
Es geht lediglich um die Feststellung des Zahlbetrages an die Kommune bzw. den Träger der Nachmittagsbetreuung, richtig?
Genau Richtig! Für das Wechselmodell wird auch keine Regelung geben. Da bin ich mir 100 % sicher! Auf dem Papier gibt es kein Wechselmodel in Deutschland. Genau deshalb, bei den Behörden sagen wir "Das Kind lebt bei der Mutter". Den Rest klären wir unter uns!
Sollte vermutlich ob der Höhe des zugrundeliegenden einen Einkommens (ggf. plus KU?) dann vermutlich nicht zu Eurem Schaden sein.
Ganau das beschäftigt mich! Einkommen der Mutter + Kindesunterhalt - ergibt ein Betrag von 60- 90 Euro. Werden meine Einkommen hinzugerechnet dann sind wir bei 150 Euro.
Werde versuchen die Gebürenverordnung zu finden. In Atragsvormularen steht nur die Einkommentabelle für die Beitragsberechnung.
Jup so läuft es gerade auch bei uns. Einkommen der Mutter plus KU was sehr viel günstiger ist als unser beider Einkommen zusammen zu rechnen.
Der Betrag wird dann allerdings als Mehrkosten zwischen Euch beiden anteilsmässig aufgeteilt (soweit ich das verstanden habe. Eine Bestätigung durch das Forum wäre hier schön).
Weiterhin darfst Du deinen Hortkostenbeitrag allerdings nicht bei deiner Lohnsteuerjahresabrechnung mit ins Felde führen. Zumindest meine Lohnsteuerhilfe sagte mir, ich müsse dafür mit im Vertrag stehen aber dadurch könnte es dazu kommen, dass doch unser beider Einkommen berechnet werden würde. Eventuell weiss das Forum ja hier auch Rat ?
Der Betrag wird dann allerdings als Mehrkosten zwischen Euch beiden anteilsmässig aufgeteilt (soweit ich das verstanden habe. Eine Bestätigung durch das Forum wäre hier schön).
Wir reden hier von Schulkindern, da ist die Nachmittagsbetreuung (zumindest derzeit noch) nicht pädagogisch wertvoll und damit kein Mehrbedarf. Was natürlich nicht daran hindert, als Eltern faire Lösungen einvernehmlich zu suchen.
Zumindest meine Lohnsteuerhilfe sagte mir, ich müsse dafür mit im Vertrag stehen aber dadurch könnte es dazu kommen, dass doch unser beider Einkommen berechnet werden würde. Eventuell weiss das Forum ja hier auch Rat ?
Wie die Einkommensberechnung geregelt ist, schreibt die Beitragssatzung oder bei privaten Trägern der Vertrag vor. Dazu können wir hier nichts beitragen, siehe oben.
Für das Finanzamt brauchst Du zumindest eine an Dich gerichtete Rechnung (oder einen entsprechenden Vertrag) und den Nachweis, dass Du die Beiträge (an den Träger, nicht an die KM) tatsächlich bezahlt hast,
Gruss von der Insel
Moin.
Was natürlich nicht daran hindert, als Eltern faire Lösungen einvernehmlich zu suchen.
Zumindestens im Fall des TO gibt es das WM - insofern gehe ich davon aus, dass die Nachmittagsbetreuung im Sinne beider Eltern ist und es deshalb sicherlich eine Lösung gibt, die eine angemessene Aufteilung vorsieht.
Für das Finanzamt brauchst Du zumindest eine an Dich gerichtete Rechnung (oder einen entsprechenden Vertrag) und den Nachweis, dass Du die Beiträge (an den Träger, nicht an die KM) tatsächlich bezahlt hast,
Das ist natürlich so ein wenig ein Zirkelproblem. Wenn wir im vorliegenden Fall davon ausgehen, dass das WM zur Gebührenberechnung nicht existent ist und wir weiter davon ausgehen, dass deshalb nur auf das Einkommen des AE Elternteils (hier der KM) sowie ggf. des KU abgestellt wird, dann kann es rein logisch auch nur eine Rechnung an die KM geben, die wiederum der KV dann nicht von der Steuer absetzen kann. Aber dass kann man ja ausrechnen, für wen es günstiger ist. Notfalls müsste das Kind umgemeldet werden, so denn da nicht emotionalitäten dranhängen, die ein ganzes WM zum Einsturz bringen können...
Sch.... auf die steuerlicher Anerkennung würde ich in so einem Fall sagen - zumal der Betrag (hier ein Anteil an der Nachmittagsbeteuung nach Ganztag) nicht so groß sein kann...
Gruß, toto
Sch.... auf die steuerlicher Anerkennung würde ich in so einem Fall sagen - zumal der Betrag (hier ein Anteil an der Nachmittagsbeteuung nach Ganztag) nicht so groß sein kann...
Gruß, toto
Sehe ich genau so!!!! Auch die Frage der Kostenverteilung stellt sich für mich nicht! Ich zahle alles an die KM und sie darf dann absetzen! Sie kommt mir auch sehr oft entgegen.
Gruß
Wheel