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ESt Bescheid, Frage zum KFB

 
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich muss jetzt mal ganz dumm fragen, mal sehen ob einer helfen kann:

Am WE einen Liebesbrief vom Finanzamt bekommen, den bearbeitenden ESt-Bescheid für 2017. Wo ich gestolpert bin ist, dass ich noch nicht mal den hälftigen KFB angerechnet bekomme (par. WM, Hauptwohnsitz bei KM, Nebenwohnsitz bei mir). Ich hatte dem FA natürlich mitgeteilt wie es sich verhält, scheint aber keinen interessiert zu haben.

Jetzt die Frage, bin ich da auf dem Holzweg dass mir der hälftige KFB zusteht? KG bezieht KM.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2018 12:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das ist wohl eine Frage an LBM bzw. Spezialisten. Ich gebe zu bedenken, dass Du zwar die hälfte des KFB bekommen kannst, aber nicht den Ausgleichsbeitrag für Alleinerziehende, weil das Kind seinen Hauptwohnsitz bei der KM hat.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2018 14:21
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi,

ich hoffe auf Spezialisten bevor ich einen evtl. Einspruch gegen die Festlegung der ESt lostrete.

Der Ausgleichsbetrag für AE ist auch gestrichen worden und dass kann ich ja auch nachvollziehen bzw. ist ja auch rechtens (so genau arbeitet QuickSteuer dann doch nicht bzw. ich hab es bei der Erfassung nicht gefunden). Es geht wirklich nur um die hälftigen KFB. Wenn ich den ESt-Bescheid lese, ist mein KFB auf 0 und KM würde den vollen Betrag bekommen, was ja bei einem paritätischen WM eigentlich falsch ist.

Gut ist die erste ESt-Erklärung seit der tatsächlichen, räumlichen Trennung der Elternhaushalte deshalb meine Nachfrage. Möchte ungern dem Staat zu viel Steuern bezahlen (wer hätte es gedacht).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2018 14:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

vorstellbar wäre auch, dass das KG für euch günstiger als der KFB ist. Dann hat Deine Ex das ganze KG bekommen und Du nichts.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2018 15:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist auch ohne paritätisches Wechselmodell falsch. Die Übertragung ist nur dann zulässig, wenn du keinen Unterhalt zahlst bzw bicht mehr als 75% des Unterhalts und die Übertragung des BEA-Freibetrages nur dann, wenn du keine Betreuung leistest.

Also Einspruch raus, das Kind lebt im Wechselmodell bei dir.

LG

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2018 19:42
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist auch ohne paritätisches Wechselmodell falsch. Die Übertragung ist nur dann zulässig, wenn du keinen Unterhalt zahlst bzw bicht mehr als 75% des Unterhalts und die Übertragung des BEA-Freibetrages nur dann, wenn du keine Betreuung leistest.

Also Einspruch raus, das Kind lebt im Wechselmodell bei dir.

LG

Danke, also verstehe ich richtig Einspruch gegen den ESt-Bescheid einlegen, weil mir die Hälfte des KFB zusteht?

Aktuell ist es so dass kein Ausgleichsbetrag (Unterhalt) fließt bzw. berechnet ist. Das liegt aber nicht an meiner Faulheit oder Unwillen von meiner Seite, sondern schlicht und ergreifend weil ich keine Daten der KM über ihr Einkommen habe. Grob geschätzt habe ich und weiß was kommen könnte. KM bezieht das KG und ich zahle den KiGa inkl. Verpflegung sowie die zusätzliche Kranken- und Unfallversicherung und den Musikunterricht für Herrn Zwerg. Nach meiner Berechnung kommt da höchstens ein Ausgleichsbetrag im zweistelligen Bereich raus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2018 23:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz genau. Du erklärst erst mal, dass du mit der KM gleichwertig Unterhalt in Form von Betreuung und Kosten trägst und deshalb die Übertragung des KFB nicht zulässig ist. Ich meine sogar, irgendein Finanzgericht hat da mal was entschieden... bin ich aber nicht sicher, muss ich suchen. Bevor das FA über den Einspruch entscheidet, bekommst du eine Stellungnahme zum Einspruch.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2018 15:04