Ich muss jetzt mal ganz dumm fragen, mal sehen ob einer helfen kann:
Am WE einen Liebesbrief vom Finanzamt bekommen, den bearbeitenden ESt-Bescheid für 2017. Wo ich gestolpert bin ist, dass ich noch nicht mal den hälftigen KFB angerechnet bekomme (par. WM, Hauptwohnsitz bei KM, Nebenwohnsitz bei mir). Ich hatte dem FA natürlich mitgeteilt wie es sich verhält, scheint aber keinen interessiert zu haben.
Jetzt die Frage, bin ich da auf dem Holzweg dass mir der hälftige KFB zusteht? KG bezieht KM.
Hallo Susi,
ich hoffe auf Spezialisten bevor ich einen evtl. Einspruch gegen die Festlegung der ESt lostrete.
Der Ausgleichsbetrag für AE ist auch gestrichen worden und dass kann ich ja auch nachvollziehen bzw. ist ja auch rechtens (so genau arbeitet QuickSteuer dann doch nicht bzw. ich hab es bei der Erfassung nicht gefunden). Es geht wirklich nur um die hälftigen KFB. Wenn ich den ESt-Bescheid lese, ist mein KFB auf 0 und KM würde den vollen Betrag bekommen, was ja bei einem paritätischen WM eigentlich falsch ist.
Gut ist die erste ESt-Erklärung seit der tatsächlichen, räumlichen Trennung der Elternhaushalte deshalb meine Nachfrage. Möchte ungern dem Staat zu viel Steuern bezahlen (wer hätte es gedacht).
Das ist auch ohne paritätisches Wechselmodell falsch. Die Übertragung ist nur dann zulässig, wenn du keinen Unterhalt zahlst bzw bicht mehr als 75% des Unterhalts und die Übertragung des BEA-Freibetrages nur dann, wenn du keine Betreuung leistest.
Also Einspruch raus, das Kind lebt im Wechselmodell bei dir.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das ist auch ohne paritätisches Wechselmodell falsch. Die Übertragung ist nur dann zulässig, wenn du keinen Unterhalt zahlst bzw bicht mehr als 75% des Unterhalts und die Übertragung des BEA-Freibetrages nur dann, wenn du keine Betreuung leistest.
Also Einspruch raus, das Kind lebt im Wechselmodell bei dir.
Danke, also verstehe ich richtig Einspruch gegen den ESt-Bescheid einlegen, weil mir die Hälfte des KFB zusteht?
Aktuell ist es so dass kein Ausgleichsbetrag (Unterhalt) fließt bzw. berechnet ist. Das liegt aber nicht an meiner Faulheit oder Unwillen von meiner Seite, sondern schlicht und ergreifend weil ich keine Daten der KM über ihr Einkommen habe. Grob geschätzt habe ich und weiß was kommen könnte. KM bezieht das KG und ich zahle den KiGa inkl. Verpflegung sowie die zusätzliche Kranken- und Unfallversicherung und den Musikunterricht für Herrn Zwerg. Nach meiner Berechnung kommt da höchstens ein Ausgleichsbetrag im zweistelligen Bereich raus.
Ganz genau. Du erklärst erst mal, dass du mit der KM gleichwertig Unterhalt in Form von Betreuung und Kosten trägst und deshalb die Übertragung des KFB nicht zulässig ist. Ich meine sogar, irgendein Finanzgericht hat da mal was entschieden... bin ich aber nicht sicher, muss ich suchen. Bevor das FA über den Einspruch entscheidet, bekommst du eine Stellungnahme zum Einspruch.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."