Hallo zusammen,
habe da jetzt mal eine Frage zu Steuern:
Also wir haben uns Anfang September getrennt und die Anwältin meiner Frau berechnet gerade den Unterhalt für 2007 (also mit STkl. I)
Nun stand in dem Vorabschreiben, dass ich den Ehegattenunterhalt als Freibetrag in meine Lohnsteuerkarte eintragen soll, damit ein höheres Netto rauskommt.
Aber den Ehegattenunterhalt kann ich doch nur eintragen, wenn wir ein Realsplitting mit Anlage U machen, oder habe ich da was falsch verstanden.
Was mich halt jetzt wundert. Wenn ich den Freibetrag eintrage erhält sie mehr EU und ich bekomme zum Ende des Jahres weniger raus. Nun wenn Sie mein dadurch höherers EU versteuern muss, dann erhäöht sich ja auch der Betrag, den sie (und damit ich) nachzahlen müssen, oder.
So zahle ich ja deutlich mehr, erst mehr EU und dann auch noch die Nachzahlung. Vor allem, weil meine Erstattung ja deutlich niedriger ausfällt, als wenn ich nichts eintrage. Oder ist da ein Knoten in meiner Berechnung??
Noch so ne Frage, sie arbeitet in einem 400 € Job und zahlt so keine Steuer und Sozialabgaben. Wenn sie jetzt den EU als Einkommen angeben muss, muss sie sich dann auch selbst krankenversichern usw...
Gruss und Danke für eure Hilfe
madmatl
Moin madmatl,
gem. aller unterhaltsrechtlichen Leitlinien besteht die Verpflichtung, sämtliche steuerlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen. Hierzu gehört (eigentlich) auch der Freibetrag für den EU.
Die gegn. RAin ist insofern pfiffig als sie durch diese Forderung dein unterhaltsrelevantes Einkommen insgesamt erhöht, somit mehr an Unterhalt zu zahlen ist, auch mehr KU.
Ferner wirst du im Ungewissen gelassen, ob die Ex dem Realsplitting überhaupt dauerhaft zustimmt und, das ist wesentlich schlimmer, welche tatsächliche Auswirkung dies bei dir haben wird. Denn du bist zum Nachteilsausgleich verpflichtet und eben dieser ist nicht zu bestimmen, da das Einkommen der Ex als unbekannter Wert im Raume steht.
EU zählt meines Wissens nach nicht zum sozialversicherungspflichtigen EInkommen.
Fazit: Fordern kann die RAin viel. Machen musst du das, was ggf. gerichtlich geregelt wird. Dem Eintrag des Freibetrages würde ich mich vehement entgegenstellen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!